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   OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 5 WF 80/06, 5 WF 106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9422
OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 5 WF 80/06, 5 WF 106/06 (https://dejure.org/2006,9422)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.09.2006 - 5 WF 80/06, 5 WF 106/06 (https://dejure.org/2006,9422)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. September 2006 - 5 WF 80/06, 5 WF 106/06 (https://dejure.org/2006,9422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung des Umgangs eines nicht betreuenden Elternteils mit dem minderjährigen Kind; Ermessensentscheidung eines Gerichts im Rahmen der Zwangsgeldandrohung

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 9; ; FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 33 Abs. 1; ; FGG § 33 Abs. 3; ; FGG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 620c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; FGG § 33 Abs. 1, 3
    Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1684 ; FGG § 33 Abs. 1, 3
    Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 745
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 11.01.2005 - 9 WF 4322/04

    Vollstreckbarkeit einer richterlich gebilligten Umgangsvereinbarung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 5 WF 80/06
    Es reicht jede gerichtliche Äußerung dafür aus, die hinreichend deutlich macht, dass die Einigung der Eltern über das Umgangsrecht vom Gericht getragen wird (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 920).
  • OLG Bamberg, 06.11.1996 - 7 WF 122/96

    Vereinbarung der Umgangsregelung eines ehelichen Kinders; Anforderungen für eine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 5 WF 80/06
    Die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Bamberg (FamRZ 1998, 306) besagt nichts anderes, lässt diese Frage vielmehr offen.
  • OLG Karlsruhe, 15.03.1996 - 16 WF 139/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 5 WF 80/06
    Ob das Rechtsmittel der Antragsgegnerin nach § 19 Abs. 1 FGG als unbefristete Beschwerde statthaft und zulässig ist oder aber der Zulässigkeit § 620c ZPO entgegensteht (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann/Weber, FG, 15. Aufl., § 33 Rdnr. 25 und § 64 Rdnr. 38a m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1226), mag dahinstehen.
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