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   KG, 20.10.1999 - 5 Ws (B) 565/99, 2 Ss 256/99   

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https://dejure.org/1999,17478
KG, 20.10.1999 - 5 Ws (B) 565/99, 2 Ss 256/99 (https://dejure.org/1999,17478)
KG, Entscheidung vom 20.10.1999 - 5 Ws (B) 565/99, 2 Ss 256/99 (https://dejure.org/1999,17478)
KG, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 5 Ws (B) 565/99, 2 Ss 256/99 (https://dejure.org/1999,17478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausführung von Verfahrensrügen; Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot durch Leerstehenlassen von Wohnungen und tageweise Vermietung an Touristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 483/22

    Gewinnabschöpfung bei Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot

    Es kann nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, etwa dann, wenn die Urteilsfeststellungen eine Prüfung des § 17 Abs. 4 OWiG nahelegen, das Gericht aber keine Entscheidung zur Gewinnabschöpfung trifft, oder wenn die Gesamtabwägung der Zumessungsgesichtspunkte ein Absehen von der Gewinnabschöpfung nicht rechtfertigen kann (KG, Beschluss vom 20.10.1999 - 2 Ss 256/99 - 5 Ws [B] 565/99 bei juris; BayObLG a.a.O.).
  • KG, 29.09.2000 - 5 Ws (B) 667/00

    Anwendbarkeit der Zweckentfremdungsverbotsverordnung trotz der Vielzahl

    Daran hat sich bis zum Ende der hier festgestellten Tatzeit am 31. Oktober 1999 (UA S. 6) nichts geändert (vgl. KG Beschluß vom 20. Oktober 1999 - 5 Ws (B) 565/99 -) .

    Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß der Zweiten Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Berlin noch gegeben sind, unterfällt der normativen Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers (KG, Beschluß vom 20. Oktober 1999 - 5 Ws (B) 565/99 - m.w.N.).

  • KG, 29.02.2008 - 2 Ws 529/07

    Strafvollzug: Doppelbelegung von Hafträumen in nach 1977 errichteten Gebäuden

    Sie ist wie ein Zeitgesetz ohne feste Befristung auf die schrittweise Beseitigung sozial unerwünschter Verhältnisse und damit in ihrer Konsequenz auf die Herbeiführung ihrer eigenen Entbehrlichkeit hin angelegt (vgl. zum Recht der Herstellung eines ausgeglichenen Wohnungsmarkts durch das Verbot der Zweckentfremdung: Senat GE 1999, 983 und Beschluß vom 20. Oktober 1999 - 5 Ws (B) 565/99 - juris).
  • KG, 31.01.2000 - 5 Ws (B) 722/99

    Genehmigung für die zweckfremde Nutzung von zwei Wohnungen; Zweckentfremdung

    Der Senat hat sich zuletzt in seinen Beschlüssen vom 20. Oktober 1999 - 5 Ws (B) 565/99 -, vom 16. und 30. Mai 1997 - 5 Ws (B) 269/97 und 5 Ws (B) 325/97 - und vom 3. Dezember 1997 - 5 Ws (B) 707/97 (GE 1998, 179) - ausführlich mit diesem Einwand befaßt und unter anderem dargelegt, daß Rechtsverordnungen, deren zeitliche Geltung nicht vom Verordnungsgeber selbst begrenzt wird, grundsätzlich so lange Geltung beanspruchen, bis sie aufgehoben werden (vgl. BVerwGE 59, 195, 197 = NJW 1980, 1970 [BVerwG 12.12.1979 - 8 C 2.79] ).
  • KG, 06.07.2001 - 5 Ws (B) 360/01

    Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot wegen Aufgabe des Wohnzwecks in der

    Der Senat schließt sich diesen Ausführungen an und bemerkt ergänzend, daß jedenfalls für den hier in Betracht kommenden Tatzeitraum von August 1995 bis April 1996 die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt hinsichtlich der Mangellage an preiswertem, für breite Kreise der Bevölkerung erschwinglichem Wohnraum, auf die es entscheidend ankommt, nicht derart entspannt war, daß das Zweckentfremdungsverbot offensichtlich entbehrlich war (vgl. KG, Beschluß vom 20. Oktober 1999 - 5 Ws (B) 565/99 - für einen Tatzeitraum bis September 1998).
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