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   KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17   

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https://dejure.org/2017,16900
KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17 (https://dejure.org/2017,16900)
KG, Entscheidung vom 17.03.2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17 (https://dejure.org/2017,16900)
KG, Entscheidung vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - 161 AR 53/17 (https://dejure.org/2017,16900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Halbstrafenaussetzung in Fällen hoher Steuerschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit der Halbstrafenaussetzung in Fällen hoher Steuerschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 5 Ws 425/97 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 5 Ws 425/97 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    Die Kosten des zu Ungunsten des Verurteilten eingelegten Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft gehören zu den Verfahrenskosten, die dieser nach § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage, § 473 Rn. 15).
  • OLG Köln, 31.03.2014 - 2 Ws 103/14

    Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen der Halbstrafenaussetzung nach

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    In die Gesamtwürdigung fließen Gesichtspunkte der Schuldschwere, der Generalprävention und damit der Verteidigung der Rechtsordnung ein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31. März 2014 - III 2 Ws 103/14 - m. w. N., juris Rn. 11; KG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 Ws 270/14 - m. w. N., juris Rn. 3).
  • KG, 30.07.2014 - 2 Ws 270/14

    Betrugsserie durch Apotheker

    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    In die Gesamtwürdigung fließen Gesichtspunkte der Schuldschwere, der Generalprävention und damit der Verteidigung der Rechtsordnung ein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31. März 2014 - III 2 Ws 103/14 - m. w. N., juris Rn. 11; KG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 Ws 270/14 - m. w. N., juris Rn. 3).
  • KG, 09.07.1997 - 5 Ws 425/97
    Auszug aus KG, 17.03.2017 - 5 Ws 67/17
    Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 46), so dass für die Aussetzung sprechende rein täterbezogene Umstände ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. BGHSt 24, 64, 69; KG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 5 Ws 425/97 -, juris Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 2 Ws 480/17

    Helge Achenbach bleibt in Strafhaft

    Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungs-gründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 8. März 2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57 Rdn. 29).

    Bei der Gesamtabwägung kann hier auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass angesichts des von dem Verurteilten verursachten hohen Schadens und einesgänzlich fehlenden Bemühens um eine Schadenswiedergutmachung im Verhältnis zur Familie des Geschädigten B A eine Strafaussetzung zur Bewährung bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe in besonderem Maße auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue beeinträchtigen würde (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 - juris).

  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 1 Ws 1/19

    Strafrestaussetzung zur Bewährung nach Halbstrafenverbüßung: Voraussetzung des

    Als "besondere Umstände" nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind dabei solche anzusehen, die über eine positive Sozialprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017, Az.: 2 Ws 480/17, juris; KG Berlin wistra 2017, 363; OLG München NStZ 2016, 677; OLG Köln NStZ-RR 2015, 189).
  • OLG Braunschweig, 03.06.2019 - 1 Ws 39/19

    Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug

    Die Kosten des zu Ungunsten des Verurteilten eingelegten Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft gehören zu den Verfahrenskosten, die dieser nach § 465 Abs. 1 S. 1 StPO zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • KG, 13.02.2023 - 2 Ws 6/23

    Strafvollstreckungsrecht: Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

    Als "besondere Umstände" gelten solche, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts nicht als unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Januar 2021 - 2 Ws 164/20 - und vom 5. Mai 2010 - 2 Ws 172/10 - KG, Beschluss vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19

    Keine Rechtsgrundlage für Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug;

    Von den dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGHSt 19, 226; OLG Braunschweig, 1 Ws 39/19, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 17.03.2017, 5 Ws 67/17, juris, Rn. 8, wistra 2017, 363; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 473 Rn. 15).
  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst (Senat, Beschlüsse vom 17. März 2017 - 5 Ws 67/17 -, juris Rdnr. 8, und 11. Januar 2017 - 5 Ws 264/16 -).
  • LG Hamburg, 20.02.2020 - 607 StVK 597/19

    Erstverbüßerprivileg bei Strafaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt:

    Als besondere Umstände im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB sind solche anzusehen, die über eine positive Legalprognose hinausgehen und im Vergleich zu gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2017 - III-2 Ws 480/17 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2011 - 2 Ws 473/11 - juris; OLG München, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 Ws 140/16 - juris; KG, Beschluss vom 17.0.2017 - 5 Ws 67/17 - juris).
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