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   VGH Bayern, 15.06.2005 - 5 ZB 05.704   

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VGH Bayern, 15.06.2005 - 5 ZB 05.704 (https://dejure.org/2005,30701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.06.2005 - 5 ZB 05.704 (https://dejure.org/2005,30701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 5 ZB 05.704 (https://dejure.org/2005,30701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Zulassung der Berufung bei Bestehen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung ; Notwendigkeit einer exakten Quantifizierbarkeit des bei Eintritt in das Rentenalter zustehenden ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2; ; StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; StAG § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2005 - 5 ZB 05.704
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VG Köln, 07.11.2007 - 10 K 5265/05

    Einbürgerung eines russischen Staatsangehörigen unter Hinnahme der

    vgl. den den Beteiligten aus dem Verwaltungsverfahren bekannten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 15.06.2005 - 5 ZB 05.704 - Saarländisches VG, Urteil vom 30.05.2007 - 2 K 166/06 -, Juris; VG Berlin, Urteil vom 11.06.2003 - VG 2 A 109.99 -, InfAuslR 2003, 352 (354); Berlit am angegebenen Ort (a.a.O.), § 12 StAG Rdnr. 227.

    Verneinend das den Beteiligten aus dem Verwaltungsverfahren bekannte Urteil des VG Regensburg vom 16.02.2005 - RN 9 K 04.1973 - offen gelassen durch BayVGH, Beschluss vom 15.06.2005 - 5 ZB 05.704 -.

    vgl. zu dieser Problematik: BayVGH, Beschluss vom 15.06.2005 - 5 ZB 05.704 - VG Regensburg, Urteil vom 16.02.2005 - RN 9 K 04.1973 -.

  • VG München, 02.06.2008 - M 25 K 07.2862

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Verlust einer Altersrente

    Unter erheblichen Nachteilen versteht der Gesetzgeber solche, die "deutlich über das normale Maß hinausreichen" (BR-Drs. 188/99 zitiert nach Berlit, GK-StAR § 12 StAG Rz 228; Nr. 87.1.2.5.2. StAR-VwV), wobei den Kläger die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen erheblicher Nachteile trifft (BayVGH, B. v. 15. Juni 2005 - 5 ZB 05.704 - Rz 11; Berlit in: GK-StAR IV-2 § 12 StAG Rz 227).

    Aus den zum Verlust eines Rentenanspruchs ergangenen Entscheidungen lässt sich lediglich entnehmen, dass jedenfalls die Höhe der zu erwartenden Rente bei der Nachteilsbewertung zu berücksichtigen ist (BayVGH, B. v. 15. Juni 2005 - 5 ZB 05.704 - Rz 10; ebenso VG Köln, U. v. 7. November 2007 - 10 K 5265/05 - ), wobei für die im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu treffende Nachteilsbewertung eine ungefähre Prognose der künftigen Rentenhöhe genügt (BayVGH, aaO, Rz 11).

  • VG München, 27.04.2009 - M 25 K 07.5742

    Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen; erheblicher Nachteil bei

    Im Übrigen vertritt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Erheblichkeit eines Nachteils i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG die Auffassung, dass angesichts des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift diese nicht auf eine Situation anwendbar sei, die - wie auch im vorliegenden Fall - undifferenziert eine Vielzahl von gleichgelagerten Fällen ausländischer Bewerber um die deutsche Staatsangehörigkeit trifft (Beschl. v. 15.6.2005, 5 ZB 05.704, RdNr. 10 -juris-).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2011 - 8 K 229/10

    Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung für den Fall des Wiedererwerbs der

    Dieses gesetzliche Qualifikationsmerkmal könnte einer Auslegung der Vorschrift entgegen stehen, die für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit undifferenziert das eine Vielzahl türkischer Einbürgerungsbewerber in gleicher Weise treffende Schicksal ausreichen lässt, vgl. dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 5 ZB 05.704 -, juris, offengelassen, VG München, Urteil vom 27. April 2009 - M 25 K 07.5742 -, juris.
  • VG Regensburg, 08.10.2012 - RN 9 K 11.240

    Örtliche Zuständigkeit der Einbürgerungsbehörde

    Der Einbürgerungsbewerber hat die ihm drohenden objektiven Nachteile nach Grund und voraussichtlicher Höhe, die Unmöglichkeit ihrer Abwendung und Begrenzung sowie die Anknüpfungstatsachen für die Wahrscheinlichkeit des Entstehens der Nachteile, falls diese nicht unmittelbar eintreten, darzulegen und trägt insofern die materielle Beweislast (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Juni 2005, Az. 5 ZB 05.704 und Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, § 12 Rn. 227).
  • VGH Bayern, 31.07.2012 - 5 ZB 10.1136

    Einbürgerung; Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Krankenversicherungspflicht;

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Einbürgerungsbewerber die ihm drohenden objektiven Nachteile nach Grund und voraussichtlicher Höhe, die Unmöglichkeit ihrer Abwendung und Begrenzung sowie die Anknüpfungstatsachen für die Wahrscheinlichkeit des Entstehens der Nachteile, falls diese nicht unmittelbar eintreten, darzulegen hat und insofern die materielle Beweislast trägt (vgl. BayVGH vom 15.06.2005 Az 5 ZB 05.704; Berlit in GK-StAR, § 12 RdNr. 227).
  • VGH Bayern, 02.02.2011 - 5 ZB 10.2116

    Ermessenseinbürgerung; Mehrstaatigkeit; keine Folgenbeseitigungslast; keine

    Vorliegend war es Sache des Klägers, zu den von ihm behaupteten Gründen für die Hinnahme der Mehrstaatigkeit substantiiert vorzutragen; denn ihn trifft die Darlegungs- und materielle Beweislast für das Bestehen erheblicher Nachteile im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG (vgl. BayVGH vom 15.6.2005 Az. 5 ZB 05.704 â?¹jurisâ?º RdNr. 11 m.w.N.).
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