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   OLG Brandenburg, 24.02.2010 - (1) 53 Ss 9/10 (6/10)   

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https://dejure.org/2010,7430
OLG Brandenburg, 24.02.2010 - (1) 53 Ss 9/10 (6/10) (https://dejure.org/2010,7430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2010 - (1) 53 Ss 9/10 (6/10) (https://dejure.org/2010,7430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - (1) 53 Ss 9/10 (6/10) (https://dejure.org/2010,7430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 370 AO, § 373 Abs 1 AO, § 374 Abs 1 AO
    Steuerhehlerei durch Handel mit unversteuerten und unverzollten Zigaretten (§ 374 Abs. 1 i.V.m. § 373 Abs. 1 AO).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerhehlerei durch Handel mit unversteuerten und unverzollten Zigaretten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 374 Abs. 1; AO § 373 Abs. 1
    Steuerhehlerei durch Handel mit unversteuerten und unverzollten Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 21.01.2008 - 1 Ss 105/07

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Die bisher vertretene engere Auffassung des Senats, es seien Tatsachen festzustellen, die ausschließen , dass die Zigaretten zwar unversteuert, aber auf andere Weise, zum Beispiel durch Diebstahl oder Hehlerei, in den Besitz des Täters gelangt sind (vgl. Beschluss vom 2. November 2000 - 1 Ss 69/00 - ; Beschluss vom 6. November 2001 - 1 Ss 51/01 - ; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ss 105/07 - ) - wird nicht aufrechterhalten.

    Die bisher vertretene engere Auffassung des Senats, es seien Tatsachen festzustellen, die ausschließen , dass die Zigaretten zwar un versteuert, aber auf andere Weise, zum Beispiel durch Diebstahl oder Hehlerei, in den Besitz des Täters gelangt sind (vgl. Beschluss vom 2. November 2000 - 1 Ss 69/00 - ; Beschluss vom 6. November 2001 - 1 Ss 51/01 - ; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ss 105/07 - ) - wird nicht aufrechterhalten.

  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Das Urteil muss jedoch zweifelsfrei erkennen lassen, dass das Tatgericht eine eigenständige Steuerberechnung durchgeführt hat (vgl. BGH aaO.; Jaeger, StraFo 2006, 477, 479; vgl. insoweit auch BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10).
  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07

    Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Jedenfalls hat es aber auch dann in den Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen, wie es zu den Schätzungsergebnissen gelangt ist (BGH NStZ 2007, 589).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Danach soll die Verhängung kurzfristiger, unter sechs Monaten liegender Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (BGHSt 24, 40, 42).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Das ist dann der Fall, wenn das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (vgl. BGHR § 267 Abs. 3 Satz 1 StGB, Strafrahmenwahl 1) bzw. der dem Urteil zugrunde gelegte Strafrahmen nicht nachvollziehbar ist, oder wenn die für das Strafmaß materiell-rechtlich maßgeblichen Leitgesichtspunkte (§ 46 StGB) nicht richtig gesehen oder nicht zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGHSt 15, S. 372, 375; BGHSt 27, S. 2, 3, BGHSt 29, S. 319, 320).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Die auf den Besteuerungsgrundlagen (Tabaksteuergesetz) aufbauende Steuerberechnung (Senat: sowie die Zollberechnung nach dem Zollkodex) ist Rechtsanwendung und daher Aufgabe des Tatrichters (BGH NStZ 2001, 200, 201, BGH NJW 2009, 2546).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Die auf den Besteuerungsgrundlagen (Tabaksteuergesetz) aufbauende Steuerberechnung (Senat: sowie die Zollberechnung nach dem Zollkodex) ist Rechtsanwendung und daher Aufgabe des Tatrichters (BGH NStZ 2001, 200, 201, BGH NJW 2009, 2546).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Das ist dann der Fall, wenn das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (vgl. BGHR § 267 Abs. 3 Satz 1 StGB, Strafrahmenwahl 1) bzw. der dem Urteil zugrunde gelegte Strafrahmen nicht nachvollziehbar ist, oder wenn die für das Strafmaß materiell-rechtlich maßgeblichen Leitgesichtspunkte (§ 46 StGB) nicht richtig gesehen oder nicht zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGHSt 15, S. 372, 375; BGHSt 27, S. 2, 3, BGHSt 29, S. 319, 320).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Das ist dann der Fall, wenn das Tatgericht von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (vgl. BGHR § 267 Abs. 3 Satz 1 StGB, Strafrahmenwahl 1) bzw. der dem Urteil zugrunde gelegte Strafrahmen nicht nachvollziehbar ist, oder wenn die für das Strafmaß materiell-rechtlich maßgeblichen Leitgesichtspunkte (§ 46 StGB) nicht richtig gesehen oder nicht zugrunde gelegt worden sind (vgl. BGHSt 15, S. 372, 375; BGHSt 27, S. 2, 3, BGHSt 29, S. 319, 320).
  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10
    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

  • OLG Koblenz, 11.10.2018 - 1 OWi 6 SsBs 129/18

    Urteilsgründe, Anforderungen

    Ferner sind in das schriftliche Urteil auch die Beweismittel und deren Würdigung aufzunehmen (OLG Koblenz, Beschl. v. 26.11.2013 - 2 Ss Bs 64// 13; OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2010 - (1) 53 Ss 9/10 - Rdnr. 13 - zitiert nach juris).
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