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   BSG, 09.09.1982 - 5b RJ 68/81   

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BSG, 09.09.1982 - 5b RJ 68/81 (https://dejure.org/1982,13015)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1982 - 5b RJ 68/81 (https://dejure.org/1982,13015)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1982 - 5b RJ 68/81 (https://dejure.org/1982,13015)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKn 19/78

    Beitragshöhe - Unkenntnis von der objektiver Rechtswidrigkeit - Knappschaftliche

    Auszug aus BSG, 09.09.1982 - 5b RJ 68/81
    Dieser zielt ausdrücklich nicht ab auf Schadensersatz in Form von finanzieller Entschädigung, sondern ist gerichtet auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung eines Zustandes, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1980 in BSGE 50, 12 = SozR 2200 § 313 Nr. 6 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 1412/15

    Verzinsung einer im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gewährten

    In seinem Urteil vom 9. September 1982 (5 B RJ 68/81 - juris) habe das BSG einen früheren Beginn des Zinsanspruchs im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches abgelehnt, weil der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ausdrücklich nicht auf Schadensersatz in Form von finanzieller Entschädigung abziele, sondern auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung eines Zustandes, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte.

    Dem steht schon entgegen, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung eines Zustandes, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger sich rechtmäßig verhalten hätte, nicht aber auf finanzielle Entschädigung gerichtet ist (BSG, Urteil vom 9. September 1982 - 5b RJ 68/81 - juris, Rn. 13), jedenfalls aber, dass er für Verzinsungsansprüche durch § 44 SGB I als lex specialis verdrängt wird (BSG, Urteil vom 1. März 1984 - 4 RJ 104/82 - juris, Rn. 18).

    Hätte die Beklagte den Kläger rechtzeitig über die Möglichkeit, eine Altersrente wegen Schwerbehinderung bereits ab dem 1. September 2009 zu beantragen, informiert, hätte der Kläger dann die Rente rechtzeitig beantragt und die Beklagte zeitnah bewilligt, hätte der Kläger gerade keinen Anspruch auf Zinszahlungen gehabt (vgl. BSG, Urteil vom 9. September 1982 - 5b RJ 68/81 - juris, Rn. 13).

    Ein Schadensersatzanspruch im Hinblick auf eine verspätete Auszahlung eines Nachzahlungsbetrages ist daher allein vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verfolgen (BSG, Urteil vom 9. September 1982 - 5b RJ 68/81 - juris, Rn. 14).

  • BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 42/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen

    Die Frage der Fälligkeit des durch das nachträglich iS des § 131 Abs. 1 Satz 2 SGB III aF erzielte (beitragspflichtige) Arbeitsentgelt höheren Alg ist zu unterscheiden von der Frage, für welche Zeit - rückwirkend - dem Kläger ein erhöhtes Alg zu bemessen und zu zahlen ist (vgl BSG vom 9.9.1982 - 5b RJ 68/81 - SozR 1200 § 44 Nr. 5, juris RdNr 11) .

    Ein früherer Beginn der Verzinsung des Nachzahlungsanspruchs auf Alg folgt nicht aus § 44 Abs. 2 Alt 1 SGB I. Maßgebend für den Beginn der Verzinsung ist, ausgehend von dem Wortlaut des § 44 Abs. 2 SGB I ("frühestens"), stets der spätere Zeitpunkt, abhängig davon, ob die Frist des § 44 Abs. 1 SGB I oder diejenige des § 44 Abs. 2 SGB I zuerst geendet hat (vgl BSG vom 9.9.1982 - 5b RJ 68/81 - SozR 1200 § 44 Nr. 5, juris RdNr 12; BSG vom 3.7.2020 - B 8 SO 15/19 R - SozR 4-1200 § 44 Nr. 9 RdNr 15-16; im Ergebnis ebenso BSG vom 27.6.2017 - B 2 U 14/15 R - SozR 4-1200 § 44 Nr. 6 RdNr 14 f) .

    Wenn aber die Beklagte die Bescheide über höheres Alg - hier die Änderungsbescheide vom 15.5.2018 - zu einem früheren Zeitpunkt erlassen hätte, wäre der geltend gemachte Zinsanspruch ohnehin nicht entstanden (vgl BSG vom 9.9.1982 - 5b RJ 68/81 - SozR 1200 § 44 Nr. 5, juris RdNr 13) .

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Beide Geldforderungen stehen sich zu keinem Zeitpunkt i.S. von § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegenüber, da das Entstehen des Rentenanspruchs (vgl. § 40 SGB I) die tatsächliche Entrichtung der anwartschaftserhaltenden Beiträge voraussetzt (vgl. dazu allgemein BSG SozR 1200 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 22.06.1989 - 4 RA 44/88

    Vollständiger Leistungsantrag iS. von § 44 Abs. 2 SGB I

    Von einem vollständigen Leistungsantrag iS von § 44 Abs. 2 SGB 1 könne nur gesprochen werden, wenn sie in die Lage versetzt werde, den geltend gemachten Anspruch nach Grund und Höhe zu prüfen (Hinweis auf BSG SozR 1200 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89

    Beginn der Sechs-Monats-Frist des § 44 Abs. 2 SGB I für die Verzinsung

    Vom "vollständigen" Antrag in diesem Sinn ist die Fälligkeit mit ihren Voraussetzungen (s. o.) zu unterscheiden (BSG SozR 1200 § 44 Nr. 5 und ständige Rechtsprechung).
  • SG Duisburg, 17.04.2014 - S 10 R 1381/10

    Verzinsung der Nachzahlung der Rente des niederländischen

    Soweit ein Zinsanspruch aus einer Amtspflichtverletzung und einem daraus resultierenden Schadensersatzanspruch hergeleitet wird, ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben (vgl. BSG vom 09.09.1982, 5 b RJ 68/81; BSG vom 23.07.1992, 7 RAr 98/90).

    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch ist auf der Rechtsfolgenseite jedoch nicht auf Zahlung von Schadensersatz in Form einer finanziellen Entschädigung ausgerichtet, sondern auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge, die eingetreten wäre, wenn sich der Leistungsträger rechtmäßig verhalten hätte (BSG vom 09.09.1982, 5 b RJ 68/81 mwN; BSG vom 20.10.2010, B 13 R 15/10 R; Hauck-Haines, Kommentar zum SGB § 44 SGB I Rn. 14; Kasseler Kommentar, Seewald vor §§ 38 - 47 Rn. 190).

  • BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82

    Unfallversicherung - Verzinsung von Ansprüchen - Leistungsantrag -

    Insoweit ist bereits in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des 5b-Senats vom 9. September 1982 - 5b RJ 68/81 - darauf hingewiesen worden, daß nach Abs. 1 und 2 des § 44 SGB 1 die Zeitpunkte des Eingangs des vollständigen Leistungsantrags und der Fälligkeit des Anspruchs rechtssystematisch zu unterscheiden sind und nicht identisch zu sein brauchen.
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 55/83

    Verzinsung von Rentenleistungen - Herstellungsanspruch - Antrag auf Zulassung zur

    Diese Frist richtet sich nach dem Eingang des vollständigen Leistungsantrages, der zeitlich mit der Entstehung und damit der Fälligkeit eines Anspruches nicht zusammenfallen muß (so BSG-Urteil vom 9. September 1982 - 5b RJ 68/81 = SozR 1200 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 14/97

    Feststellungsklage bei Beitragsnachentrichtung, Anwendung alten oder neuen Rechts

    Würden Beiträge erst nach dem Rentenbeginn gezahlt, so werde die Leistung auch erst mit der tatsächlichen Zahlung fällig (Urteil des BSG vom 9. September 1982 - 5b RJ 68/81 - SozR 1200 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 44/96

    Wartezeit für Altersruhegeld durch Beitragsnachentrichtung

    Sofern Beiträge erst nach dem Rentenbeginn gezahlt würden, werde die Leistung auch erst mit der tatsächlichen Zahlung fällig (BSG Urteil vom 9. September 1982 - 5b RJ 68/81 - SozR 1200 § 44 Nr. 5).
  • BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 28/82

    Rentenfeststellung - Leistungsantrag - Renten-Neufeststellung -

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RAr 2/93

    Rechtmäßigkeit der Verzinsung eines Anspruchs auf Konkursausfallgeld auch für die

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 104/82
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 1 R 194/18
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 19/83
  • BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 28/83

    Anforderungen an die Verzinsung einer Rentennachzahlung - Zulassung zur

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