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   BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 96/79   

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BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 96/79 (https://dejure.org/1981,6635)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1981 - 5b/5 RJ 96/79 (https://dejure.org/1981,6635)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 96/79 (https://dejure.org/1981,6635)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 239
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G"

    Dementsprechend ist auch in der bisherigen Rechtsprechung und Literatur die Förderung von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig gemacht worden (vgl BSG Urteile vom 26. August 1992 - 9b RAr 14/91 - SozR 3-5765 § 3 Nr. 1 S 1, 3 und vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 96/79 - SozR 2200 § 1236 Nr. 35 S 66; zur Literatur: Niesel in Kasseler Komm, § 16 SGB VI, Anhang 1 RdNr 28, Stand: Dezember 1995; Noftz in Hauck, SGB III, Stand: Juni 2000, K § 114 RdNr 34; Lueg in GemeinschaftsKomm, SGB VI, Stand: Juni 1994, § 16 Anhang 1 RdNr 16; Körsten in Jahn, SGB III, Stand: November 1999, § 114 RdNr 9; Trachte, BG 1988, 212, 214).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    Abgesehen davon, daß derartige Prüfungen mit wachsendem Zeitabstand nicht oder nicht mehr vollständig vorgenommen werden können, obliegt es dem Versicherten, den Rentenversicherungsträger so rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, daß dieser die ihm übertragene Sachverhaltsaufklärung, Beratung und Ermessensentscheidung ordnungsgemäß durchführen bzw treffen kann (vgl schon BSG SozR 2200 § 1236 Nr 35 und SozR 4100 § 57 Nr 2).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Dort hat der 15b-Senat in Fortführung seines Urteils vom 15. Oktober 1981 (BSGF 52, 239, 244 = SozR 2200 § 1236 Nr. 35 S. 67 zur beruflichen Rehabilitation) und unter Bezugnahme auf das Urteil des 11. Senats vom 12. August 1982 (a.a.O.) entschieden, der Versicherungsträger dürfe dann, wenn sich die Rehabilitation nicht in einer einmaligen Leistung erschöpfe, sondern im Zeitpunkt der verspäteten Antragstellung noch nicht abgeschlossen sei, den Antrag des Versicherten nicht als bloßes Kostenübernahmebegehren verstehen und ihn allein deswegen ablehnen, weil er sich an der Übernahme von Kosten für ohne seine vorherige Zustimmung begonnene oder durchgeführte Maßnahmen gehindert sehe.
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Abgesehen davon, daß derartige Prüfungen mit wachsendem Zeitabstand nicht oder nicht mehr vollständig vorgenommen werden können, obliegt es dem Versicherten, den Rentenversicherungsträger so rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, daß dieser die ihm übertragene Sachverhaltsaufklärung, Beratung und Ermessensentscheidung ordnungsgemäß durchführen bzw. treffen kann (vgl. schon BSGE 52, 239SozR 2200 § 1236 Nr. 35; SozR 4100 § 57 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 01.09.2011 - L 1 AL 65/10

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Förderung der beruflichen

    Die Beklagte muss erwägen, ob dieses mit anderen Mitteln erreicht werden kann (BSG, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 96/79 = SozR 2200 § 1236 Nr. 35; Karmanski, in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Aufl., § 97 Rn. 9).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Allerdings ordnet das Bundessozialgericht diese Hilfe nicht den sonstigen Leistungen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 b Abs. 1 Nr. 6 AVG, § 1237 b Abs. 1 Nr. 6 RVO in Verbindung mit §§ 19 AVG, 1242 RVO) zu sondern als Hilfe zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes den b rufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AVG, § 1237 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO), sofern das Fahrzeug wegen der Behinderung zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt wird und damit dessen "Erhaltung" dient (vgl. BSGE 42, 5 ; 44, 231 f.; 45, 183 ; 46, 286 ; 48, 88 ; 52, 239 ; 57, 199 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.09.2020 - L 9 R 3858/17

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der gesetzlichen

    Deshalb hat die ältere Rspr. auch unter den Mitursachen die wesentliche zu bestimmen versucht (BSG, Urteil vom 15.10.1981 - 5b/5 RJ 96/79 -, juris).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 32/93

    BfA - Umschulung - Förderung

    Allerdings hätte die Beklagte in Zusammenhang mit der Auswahl entsprechender Maßnahmen - unter dem Gesichtspunkt der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 S 1 GG) - Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeit der Klägerin angemessen berücksichtigen (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 3) und der Klägerin insoweit entsprechende Wege aufzeigen müssen (BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 35).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 42.87

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber ergänzender

    In der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter werden Kraftfahrzeughilfen als berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation (vgl. § 1235 Nr. 1, § 1237 a RVO), nämlich als Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes (§ 1237 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO, § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RehaAnglG), gewährt und setzen deshalb voraus, daß das Fahrzeug wegen der Art und Schwere der Behinderung zur Erreichung des Arbeitsplatzes erforderlich ist (vgl. § 1236 RVO und BSGE 45, 183 ; 46, 286 ; 52, 239 ; vgl. auch BSGE 50, 33 ).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 8.88

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber

    Allerdings ordnet das Bundessozialgericht diese Hilfe nicht den sonstigen Leistungen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 b Abs. 1 Nr. 6 AVG, § 1237 b Abs. 1 Nr. 6 RVO in Verbindung mit §§ 19 AVG, 1242 RVO) zu, sondern als Hilfe zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes den berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation (§ 14 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AVG, § 1237 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO), sofern das Fahrzeug wegen der Behinderung zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt wird und damit dessen "Erhaltung" dient (vgl. BSGE 42, 5 ; 44, 231 f.; 45, 183 ; 46, 286 ; 48, 88 ; 52, 239 ; 57, 199 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.1985 - L 3 Ar 2003/83

    Anzuwendendes Recht bei Rehabilitationsmaßnahmen - Teilförderung - Bestimmung der

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2012 - L 13 AL 5553/11
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