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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - 6 A 3508/03   

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https://dejure.org/2005,14521
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - 6 A 3508/03 (https://dejure.org/2005,14521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.2005 - 6 A 3508/03 (https://dejure.org/2005,14521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 2005 - 6 A 3508/03 (https://dejure.org/2005,14521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung wegen Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendbarkeit der Entfristungsgrundsätze auf eine Professurvertretung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - 6 A 3508/03
    Einer entsprechenden Anwendung dieser Grundsätze steht entgegen, dass das mit ihnen verfolgte Ziel, die Umgehung zwingender Kündigungsschutzvorschriften zu vereiteln, vgl. hierzu grundlegend BAG, Beschluss vom 12.10.1960 - GS 1/59 -, BAGE 10, 65, aufgrund der Besonderheiten des hier in Rede stehenden Beschäftigungsverhältnisses nicht erreicht werden kann.
  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 511/83

    Arbeitsverhältnis: Rechtsstellung von Verwaltern einer Professorenstelle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - 6 A 3508/03
    in diesem Zusammenhang BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 7 AZR 511/83 -, BAGE 47, 275.
  • VG Köln, 18.01.2006 - 3 K 9913/02

    Anspruch auf Verschaffung der im öffentlichen Dienst gewährten Zusatzversorgung

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 7. Oktober 2005 - 6 A 3508/03 - abgelehnt.

    vgl. dazu auch den OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 6 A 3508/03 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - 6 B 1739/06

    Voraussetzungen für die öffentliche Ausschreibung einer Hochschulprofessur;

    Die Vertretungsprofessur nach § 49 Abs. 3 des Hochschulgesetzes - HG - stellt nach überwiegender Auffassung, der auch der beschließende Senat gefolgt ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.10.2005 - 6 A 3508/03 -, sowie BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 7 AZR 511/83 -, Arbeitsrechtliche Praxis, § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 43; kritisch dagegen Detmer, in: Leuze/Epping, Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen, § 49 RdNr. 26, ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis sui generis dar.
  • VG Münster, 11.08.2006 - 4 L 387/06

    Hochschulrechtliche Ausgestaltung der Besetzung einer Vertretungsprofessur;

    vgl. BAG, Urteil vom 30. November 1984 - 7 AZR 511/83 -, BAGE 47, 275; BAG Urteil vom 13. Juli 2005 - 5 AZR 435/04 - OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 6 A 3508/03 - Hiervon gehen im Übrigen auch die Beteiligten übereinstimmend aus.
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