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   VG Hannover, 17.01.2003 - 6 A 4693/01   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (5)  

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1519/08  

    Rundfunkgebührenpflicht von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Das VG Hannover (Urt. v. 17.1.2003 - 6 A 4693/01 - Juris) sowie das VG München (Urt. v. 20.4.2005 - M 6b K 04.5602 - Juris) haben allerdings in ähnlich gelagerten Fällen angenommen, dass die Rundfunkgebührenfreiheit für Zweitgeräte nicht für ein Autoradio im Kraftfahrzeug des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelte, wenn die im Haushalt der Lebensgemeinschaft bereit gehaltenen übrigen Rundfunkempfangsgeräte von dem anderen Partner angemeldet worden seien, da diese Geräte gebührenrechtlich nur als Geräte desjenigen Partners der Lebensgemeinschaft anzusehen seien, der die Geräte angemeldet habe.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 2705/07  

    Zur Rundfunkgebührenpflicht eingetragener Lebenspartnerschaften - hier: Autoradio

    Das VG Hannover (Urt. v. 17.1.2003 - 6 A 4693/01 - Juris) sowie das VG München (Urt. v. 20.4.2005 - M 6b K 04.5602 - Juris) haben allerdings in ähnlich gelagerten Fällen angenommen, dass die Rundfunkgebührenfreiheit für Zweitgeräte nicht für ein Autoradio im Kraftfahrzeug des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelte, wenn die im Haushalt der Lebensgemeinschaft bereit gehaltenen übrigen Rundfunkempfangsgeräte von dem anderen Partner angemeldet worden seien, da diese Geräte gebührenrechtlich nur als Geräte desjenigen Partners der Lebensgemeinschaft anzusehen seien, der die Geräte angemeldet habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 A 2217/09  

    Heranziehung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; Ausnahme von der

    Für eine umfassende Zweitgerätefreiheit: VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21. August 2008 2 S 1519/08 , juris (nachgehend BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 6 C 28.08 ), und vom 26. September 2008 2 S 2705/07 , juris; VG Hamburg, Urteil vom 8. Januar 2009 10 K 2816/08 , juris; für eine Beschränkung der Zweitgerätefreiheit auf den angemeldeten Rundfunkteilnehmer: VG München, st. Rspr., vgl. zuletzt Urteil vom 10. Dezember 2008 M 6a K 07.4287 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 17. Januar 2003 6 A 4693/01 , juris.
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  • VG Hamburg, 08.01.2009 - 10 K 2816/08  

    Rundfunkgebühren für ein Radio im privat genutzten Kraftfahrzeug

    ff) Der Ansicht, dass die Rundfunkgebührenfreiheit für Zweitgeräte nicht für ein Radio im Kraftfahrzeug des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelte, wenn die im Haushalt der Lebensgemeinschaft bereit gehaltenen übrigen Rundfunkempfangsgeräte von dem anderen Partner angemeldet worden sind (z.B. VG Hannover, Urt. v. 17.01.2003, 6 A 4693/01, juris; ähnlich VG München, Urt. v. 11.05.2005, M 6 a K 02.4259, u. Urt. v. 09.02.2007, M 6 a K 06.898, beide juris), ist nicht zu folgen.
  • VG München, 10.12.2008 - M 6a K 07.4287  

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio des Partners einer eheähnlichen

    Eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelung auf die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften würde als Rechtsfindung contra legem zu einer vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Erweiterung des Anwendungsbereiches führen (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG München vom 20.4.2005, Az.: M 6b K 04.5602; vom 12.10.2005, Az.: M 6b K 05.1218; vom 11.5.2005, Az.: M 6a K 02.4259; ebenso: VG Ansbach vom 13.11.2008, Az.: AN 5 K 08.01201; VG Karlsruhe vom 10.7.1997, NJW 1998, 2693; VG Hannover vom 17.1.2003, Az.: 6 A 4693/01).
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