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   BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86   

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BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86 (https://dejure.org/1988,2488)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1988 - 6 AZR 39/86 (https://dejure.org/1988,2488)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1988 - 6 AZR 39/86 (https://dejure.org/1988,2488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Mitglieds des Wirtschaftsausschusses auf Lohnzahlung für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung - Analoge Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG auf Wirtschaftsausschussmitglieder - Tarifliche Ausschlussfrist - Teilnahme als Ersatzmitglied des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 221
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses -

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
    Nach §§ 106 ff. BetrVG ist der Wirtschaftsausschuß ein Ausschuß des Betriebsrats bzw. Gesamtbetriebsrats und nicht etwa ein eigenständiges Organ der Belegschaft (BAG Beschlüsse vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972; und vom 18. November 1980 - 1 ABR 31/78 - BAGE 34, 260, 268 f. = AP Nr. 2 zu § 108 BetrVG 1972).

    Vorliegend hat der Kläger nichts dafür dargetan, daß er kurz vor Beendigung der 1984 auslaufenden Amtsperiode noch an einer Schulung mit dem Thema "Bilanzanalyse Teil I" teilnehmen mußte, um seine Aufgaben im Wirtschaftsausschuß wahrnehmen zu können (vgl. Richardi in Urteilsanmerkung zu BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - EzA § 108 BetrVG 1972 Nr. 3).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 20. Januar 1976 - 1 ABR 44/75 - AP Nr. 10 zu § 89 ArbGG 1953) haben seine Mitglieder, die nicht zugleich Mitglieder des Betriebsrats sind, keinen Anspruch auf Lohn in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG 1972.

    Demgegenüber meint Kittner (Anm. zu BAG Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972), daß ungeachtet der fehlenden Verweisungsvorschriften § 37 Abs. 2 BetrVG 1972 für Wirtschaftsausschußmitglieder zur Anwendung komme und deshalb auch § 37 Abs. 6 BetrVG 1972, der nur als eine Konkretisierung von Abs. 2 anzusehen sei.

  • BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75

    Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag - Anregung des

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 20. Januar 1976 - 1 ABR 44/75 - AP Nr. 10 zu § 89 ArbGG 1953) haben seine Mitglieder, die nicht zugleich Mitglieder des Betriebsrats sind, keinen Anspruch auf Lohn in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG 1972.
  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 31/78

    Zuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten bei Sitzungen des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
    Nach §§ 106 ff. BetrVG ist der Wirtschaftsausschuß ein Ausschuß des Betriebsrats bzw. Gesamtbetriebsrats und nicht etwa ein eigenständiges Organ der Belegschaft (BAG Beschlüsse vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 - AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972; und vom 18. November 1980 - 1 ABR 31/78 - BAGE 34, 260, 268 f. = AP Nr. 2 zu § 108 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73

    Jugendvertretung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Nachgerücktes

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
    Für solche Fälle hat der Betriebsrat regelmäßig anderweitig Vorsorge für die Aufrechterhaltung seiner Arbeitsfähigkeit zu treffen (BAG Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 - AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG 1972 = DB 1974, 2162).
  • LAG Bremen, 17.01.1984 - 4 TaBV 10/83
    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
    In ähnlicher Weise argumentieren Däubler (Schulung und Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern und Jugendvertretern nach § 37 BetrVG, 3. Aufl. 1978, S. 93 f.), Fabricius/Kraft/Thiele/Wiese (GK-BetrVG, 2. Bearb. 1983, § 107 Anm. 45 ff.), Dietz/Richardi (BetrVG, 6. Aufl., § 107 Anm. 27), und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither (BetrVG, 15. Aufl., § 107 Anm. 13) sowie LAG Bremen (Beschluß vom 17. Januar 1984 - 4 TaBV 10/83 - in ArbuR 1985, S. 132).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
    Bei der Frage, ob ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden ist, weil für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden sollen, handelt es sich um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAGE 52, 73, 77 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86
    Demgegenüber meint Kittner (Anm. zu BAG Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972), daß ungeachtet der fehlenden Verweisungsvorschriften § 37 Abs. 2 BetrVG 1972 für Wirtschaftsausschußmitglieder zur Anwendung komme und deshalb auch § 37 Abs. 6 BetrVG 1972, der nur als eine Konkretisierung von Abs. 2 anzusehen sei.
  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 491/97

    Schulungsteilnahme eines Wirtschaftsausschußmitglieds

    Wirtschaftsausschußmitglieder, die nicht zugleich Betriebsratsmitglieder sind, haben regelmäßig keinen Anspruch auf Vergütung für die Dauer einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG (im Anschluß an BAG Urteil vom 28. April 1988 - 6 AZR 39/86 - NZA 1989, 221).

    Eine analoge Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG auf Mitglieder des Wirtschaftsausschusses wird vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung verneint (BAG Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 m. Anm. Kittner; BAG Beschluß vom 20. Januar 1976 - 1 ABR 44/75 - AP Nr. 10 zu § 89 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 6 AZR 39/86 - NZA 1989, 221).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2004 - 10 TaBV 19/04

    Erstattung von Schulungskosten - Mobbing-Seminar - Erforderlichkeit

    Die gerichtliche Prüfung hat also die Prüfungspflicht des Betriebsrates im Zeitpunkt seines Entsendebeschlusses zur Grundlage (vgl. BAG vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88 - vom 28.04.1988 - 6 AZR 39/86 - und vom 17.06.1998 - 7 ABR 25/97 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03

    Schulungen des Betriebsrats müssen erforderlich sein, um die

    Die gerichtliche Überprüfung hat also die Prüfungspflicht des Betriebsrates im Zeitpunkt seines Entsendebeschlusses zur Grundlage (vgl. BAG vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88 - vom 28.04.1988 - 6 AZR 39/86 - und vom 17.06.1998 - 7 ABR 25/97 -).
  • LAG Hamm, 16.07.1997 - 3 Sa 2443/96

    Schulungsteilnahme eines Wirtschaftsausschussmitglieds

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil v. 28.04.1988, 6 AZR 39/86 in NZA 1989, 221), der die erkennende Kammer vorliegend folge, hätten Mitglieder des WA, die nicht Mitglieder des BR seien, keinen Anspruch auf Freistellung für Weiterbildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG .
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.1996 - 4 TaBV 4/96

    Erstattung der Kosten für die Schulung eines Betriebsratsvorsitzenden;

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  • ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2020 - 25 BV 446/20
    Gemäß § 107 Abs. 1 Satz 3 BetrVG wollte der Gesetzgeber den Kreis der in den Wirtschaftsausschuss zu entsendenden Arbeitnehmer auf diejenigen beschränken, die die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Voraussetzungen bereits besitzen, sodass es einer weiteren Schulung nicht mehr bedürfe (BAG 11. November 1998 - 7 AZR 491/97 - zu 1 1 der Gründe mwN; 28. April 1988 - 6 AZR 39/86 - zu 112 b und d der Gründe mwN).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 09.04.1992 - 3 Ca 138/92

    Lohnfortzahlung während der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

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