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BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 507/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach ordentlicher Kündigung - Kündigungsschutzklage wegen Unkündbarkeit nach § 53 Abs. 3 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Auslegung des § 12 des Tarifvertrages über die Regelung der Rechtsverhältnisse der ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschäftigungszeit - Unkündbarkeit
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BAT § 19 Abs. 1, § 3, § 53 Abs. 3, § 55 Abs. 2; TV über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichinenschau... er in öffentlichen Schlachthöfen vom 1.4.1969 § 12.
Öffentlicher Dienst: Berechnung der Beschäftigungszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 20.02.1990 - 3 Ca 474/89
- LAG Niedersachsen, 08.08.1990 - 4 Sa 877/90
- BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 507/90
Papierfundstellen
- NZA 1993, 38 (Ls.)
- BB 1992, 2295
- DB 1993, 1039
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
Tarifliche Unkündbarkeit
Der Begriff des Arbeitsverhältnisses ist im Sinne dieser Norm auch dann erfüllt, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber vom Geltungsbereich des BAT nach § 3 ausgenommen war (BAG 9. Juli 1992 - 6 AZR 507/90 - AP BAT § 19 Nr. 3;… Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand Juni 2002 § 19 Rn. 7). - LAG Hessen, 22.01.2007 - 17 Sa 1318/06
Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Auswahlfehler - Betriebszugehörigkeit
Bei der den Kläger für den Verstoß gegen das Maßregelungsverbot treffenden Darlegungs- und Beweislast kann ihm die Beweiserleichterung durch den Anscheinsbeweis zugute kommen, dies insbesondere auch dann, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und Ausübung eines Rechts besteht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09. Juli 1992, 6 AZR 507/90, AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Juli 1989, 1 (3) Sa 557/88, LAGE § 612 a BGB Nr. 4; Urteil vom 28. Juni 2005, 5 Sa 64/05, juris). - Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 02.12.2004 - 1 KG 43/04 Der Begriff des Arbeitsverhältnisses ist im Sinne dieser Norm auch dann erfüllt, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber vom Geltungsbereich des KAT-NEK nach § 3 lit. e) KAT-NEK a.F. ausgenommen war (in diesem Sinne zur inhaltsgleichen Regelung von §§ 19 Abs. 1, 53 Abs. 3 BAT: BAG, Urteile v. 09.07.1992 - 6 AZR 507/90 - AP BAT § 19 Nr. 3; 27.06.2002 -2 AZR 367/01 -AP Nr. 4 zu § 55 BAT. Siehe auch: Schlichtungsstelle nach dem MVG-EKD der NEK, Beschl. v. 15.11.2001 - 16/2001 -).
- MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 02.12.2004 - 1 KG 43/04 Der Begriff des Arbeitsverhältnisses ist im Sinne dieser Norm auch dann erfüllt, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber vom Geltungsbereich des KAT-NEK nach § 3 lit. e) KAT-NEK a.F. ausgenommen war (in diesem Sinne zur inhaltsgleichen Regelung von §§ 19 Abs. 1, 53 Abs. 3 BAT: BAG, Urteile v. 09.07.1992 - 6 AZR 507/90 - AP BAT § 19 Nr. 3; 27.06.2002 -2 AZR 367/01 -AP Nr. 4 zu § 55 BAT. Siehe auch: Schlichtungsstelle nach dem MVG-EKD der NEK, Beschl. v. 15.11.2001 - 16/2001 -).