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   BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08   

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BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08 (https://dejure.org/2009,3089)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 6 AZR 72/08 (https://dejure.org/2009,3089)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 (https://dejure.org/2009,3089)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD - Tarifvertraglicher Ausschluss der Erhöhung des Ortszuschlags für Ehegatten nach dem Kirchlichen Angestelltentarifvertrag der Nordelbischen Kirche (KAT-NEK)

  • openjur.de

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD; Tarifvertraglicher Ausschluss der Erhöhung des Ortszuschlags für Ehegatten nach dem Kirchlichen Angestelltentarifvertrag der Nordelbischen Kirche (KAT-NEK)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD; Tarifvertraglicher Ausschluss der Erhöhung des Ortszuschlags für Ehegatten nach dem Kirchlichen Angestelltentarifvertrag der Nordelbischen Kirche (KAT-NEK)

  • Judicialis

    TVÜ-Bund § 5 Abs. 2; ; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5; ; BAT § 29 Abschn. B Abs. 7; ; KAT-NEK § 29 Abschn. C Abs. 1; ; Änderungs-TV Nr. 36 vom 27. September 2005 zum KAT-NEK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD; Tarifvertraglicher Ausschluss der Erhöhung des Ortszuschlags für Ehegatten nach dem Kirchlichen Angestelltentarifvertrag der Nordelbischen Kirche (KAT-NEK)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 590
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08
    Dies zu sichern, ist Ziel der Konkurrenzregelung in § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - EzA GG Art. 3 Nr. 107; 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 = EzBAT BAT § 29 Nr. 25), auf den § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-Bund Bezug nimmt.

    Damit wird sichergestellt, dass der Ehepartner und damit die Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten grundsätzlich den vollen Ortszuschlag der Stufe 2 erhält, wenn für den vom BAT in den TVöD übergeleiteten Partner bei der Berechnung des Vergleichsentgelts nur der Ortszuschlag der Stufe 1 zugrunde gelegt wird (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 21, EzA GG Art. 3 Nr. 107).

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 635/07

    Ortszuschlag - Konkurrenzklausel - Auswirkungen des Inkrafttretens des TVöD

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08
    Ein in den TVöD übergeleiteter Ehegatte eines kirchlichen Mitarbeiters bezieht daher seit dem 1. Oktober 2005 auch dann keine Leistung mehr, die wesentlich gleichen Inhalts mit dem familienstandsbezogenen Anteil des Ortszuschlags ist, wenn in die Berechnung seines Vergleichsentgelts der Ortszuschlag der Stufe 2 in voller Höhe eingeflossen ist (Senat 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 13).

    Insoweit darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Bund seinerseits mit der Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-Bund die öffentlichen oder ihnen nach § 29 Abschn. B Abs. 7 Satz 3 BAT gleichgestellten Arbeitgeber, die noch nicht den TVöD anwenden, belastet, denn diese haben seit dem 1. Oktober 2005 erstmals den vollen Ortszuschlag der Stufe 2 zu zahlen (vgl. Senat 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 13).

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08
    Dies zu sichern, ist Ziel der Konkurrenzregelung in § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT (Senat 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - EzA GG Art. 3 Nr. 107; 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 = EzBAT BAT § 29 Nr. 25), auf den § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-Bund Bezug nimmt.
  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 897/93

    Ortszuschlag - "halber Ehegattenbestandteil"

    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08
    Da es nur darauf ankommt, ob überhaupt eine finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand besteht, nicht aber auf deren Art und Umfang, können auch einmalige Mittelzuweisungen das Tarifmerkmal erfüllen (Senat 26. Mai 1994 - 6 AZR 897/93 - zu I 3 der Gründe, AP BAT § 29 Nr. 11 = EzBAT BAT § 29 Nr. 21).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.2007 - 2 Sa 247/07
    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Dezember 2007 - 2 Sa 247/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 296/97
    Auszug aus BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08
    Die Tarifvertragsparteien des KAT-NEK mussten bei ihrer Normsetzung nicht fiskalische Interessen des Bundes berücksichtigen (vgl. Senat 26. November 1998 - 6 AZR 296/97 - zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in

    Das folgt aus dem Zweck dieser Überleitungsbestimmung, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag 1. Oktober 2005 wahren soll (Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 21, EzA GG Art. 3 Nr. 107).

    Belastet werden sollten allein die Arbeitgeber der Ehegatten, die den TVöD nicht zum 1. Oktober 2005 eingeführt hatten, weil sie nunmehr den vollen und nicht mehr wie bisher nur den gekürzten Ortszuschlag zahlen mussten (vgl. Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 21).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten konnten die Tarifvertragsparteien, nachdem sie sich dazu entschlossen hatten, bei der Bildung des Vergleichsentgelts den familienrechtlichen Status der Angestellten bei deren Überleitung in den TVöD zu berücksichtigen, nicht darauf vertrauen, dass nicht andere Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes durch Änderung der bei ihnen geltenden tariflichen Bestimmungen die Konkurrenzregelung des § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 außer Kraft setzten (vgl. Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 21).

  • BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 384/08

    Vergleichsentgelt bei Überleitung des Beschäftigten vom BAT in den TVöD -

    Arbeitgeber, die den TVöD nicht zum 1. Oktober 2005 einführen, schulden einem Arbeitnehmer, der mit einem in den TVöD übergeleiteten Arbeitnehmer verheiratet ist, dagegen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich den vollen Ortszuschlag der Stufe 2, sofern diese Zahlungspflicht nicht durch eine Gegenkonkurrenzklausel ausgeschlossen ist (dazu Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 -).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 319/08

    Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag - Besitzstandszulage - Auslegung der

    So gesehen enthält diese Bestimmung zu etwaigen Gegenkonkurrenzklauseln in Tarifverträgen oder AVR wiederum eine Gegenkonkurrenzklausel (vgl. dazu Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 und 25. Juni 2009 - 6 AZR 384/08).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 905/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-VKA (Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14; 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 17; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).

    Der Senat hat die Konkurrenzregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA bisher entsprechend dem Sinn und Zweck dieser Überleitungsbestimmung so ausgelegt, dass sich die Ortszuschlagsberechtigung der anderen Person nach den Verhältnissen am 1. Oktober 2005 beurteilt, damit das Ziel der Vorschrift, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag 1. Oktober 2005 wahren soll, erreicht wird (17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14; 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16, aaO; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, aaO; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, aaO).

  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 1037/08

    TVöD - Besitzstandszulage - Sonderurlaub des Ehegatten

    cc) Bei einer Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 TVÜ-VKA, wie sie der Kläger für richtig hält, würde die Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten nach Wiederaufnahme der Tätigkeit des beurlaubten Ehegatten entgegen der mit § 5 Abs. 2 TVÜ-VKA verfolgten Intention, den Besitzstand entsprechend dem Status des Arbeitnehmers zu diesem Überleitungsstichtag zu wahren (Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, AP TVÜ § 5 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15), finanziell besser stehen als vor der Überleitung.
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 867/09

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund

    Ob eine andere Person nach diesen Vorschriften ortszuschlagsberechtigt ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Überleitungsstichtag, dem 1. Oktober 2005. Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-Bund, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, AP TVÜ § 5 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15 und zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18; 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16, AP TVÜ § 5 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 17; 25. Juni 2009 - 6 AZR 384/08 - AP TVÜ § 5 Nr. 3 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 16; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, BAGE 128, 210) .
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (Senat 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 21, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).
  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

    Es kam ihnen also offenkundig nicht darauf an, ein zu erzielendes Mindesteinkommen sicherzustellen, um so die Leistungen des Bundes zu mindern und damit seine fiskalischen Interessen zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 21) .
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 595/09

    Zeitversetzte Überleitung in den TVöD

    Fiskalische Interessen Dritter mussten sie bei ihrer Normsetzung nicht berücksichtigen (Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 21, AP TVÜ § 5 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15) .
  • LAG Hamm, 04.02.2010 - 17 Sa 2223/07

    Berechnung des Vergleichsentgelts nach Übergangsrecht im öffentlichen Dienst bei

    Belastet werden sollten allein die Arbeitgeber der Ehegatten, die den TVöD nicht zum 01.10.2005 eingeführt haben, weil sie nunmehr den vollen und nicht mehr wie bisher den gekürzten Ortszuschlag zahlen mussten (BAG 17.09.2009 - 6 AZR 481/08; 25.06.2009 - 6 AZR 72/08).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 541/09

    Ungekürzter Ortszuschlag beiÜberleitung des Ehegatten in neues Tarifrecht;

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