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   BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16   

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BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16 (https://dejure.org/2018,889)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2018 - 6 AZR 791/16 (https://dejure.org/2018,889)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 (https://dejure.org/2018,889)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Differenzierte Bewertung von im Inland und im Ausland erworbener Berufserfahrung; Unionsrecht ohne Regelungskompetenz bei Benachteiligung rein inländischer Berufswege gegenüber Berufswegen mit Auslandsbezug; Zulässige Ungleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern im ...

  • bag-urteil.com

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

  • Betriebs-Berater

    Inländerdiskriminierung im Rahmen von Stufenzuordnungen

  • rewis.io

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzierte Bewertung von im Inland und im Ausland erworbener Berufserfahrung

  • datenbank.nwb.de

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenzuordnung aufgrund in der EU erworbener Berufserfahrung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifliche Stufenzuordnung bei Einstellung von Wanderarbeitnehmern - Inländerdiskriminierung zulässig!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 356
  • MDR 2018, 682
  • NZA 2018, 1200
  • BB 2018, 819
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen die Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 14, BAGE 135, 313) .

    (1) Die Tarifvertragsparteien durften bei typisierender Betrachtung annehmen, dass in der weit überwiegenden Mehrzahl von Fällen eine nicht länger als sechs bzw. zwölf Monate zurückliegende Tätigkeit beim Bund, die eine einschlägige Berufserfahrung vermittelt hat, den Beschäftigten befähigt, nach seiner Wiedereinstellung die im vorherigen Arbeitsverhältnis erworbene Berufserfahrung schneller in vollem Umfang im neuen Arbeitsverhältnis einzusetzen, als dies einem Arbeitnehmer möglich ist, der seine Berufserfahrung in den oftmals gänzlich andersartigen Strukturen bei anderen Arbeitgebern, namentlich bei solchen der Privatwirtschaft, erworben hat (vgl. zu § 16 Abs. 2 TV-L BAG 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, BAGE 135, 313) .

    (2) Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Tarifvertragsparteien einen Anreiz zur kurzfristigen Rückkehr solcher Beschäftigten in den öffentlichen Dienst der Beklagten schaffen wollten, die bereits einschlägige Berufserfahrung bei der Beklagten erworben haben (vgl. zu § 16 Abs. 2 TV-L: BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 48; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, BAGE 135, 313) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    Die tatsächlich erfolgte Zuordnung der Klägerin zur Stufe 2 stellte eine übertarifliche Leistung dar, welche die Beklagte entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. September 2006 (- D II 2 - 220 210 - 2/16 -) vorgenommen hatte (vgl. hierzu BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 28) .

    Dabei ist es grundsätzlich dem Normgeber überlassen, die Merkmale zu bestimmen, nach denen die Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 16; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 14, BAGE 135, 313) .

    Die Argumentation der Klägerin, wonach diese Annahme schon wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Tätigkeiten beim Bund unzutreffend sei, verfängt nicht, da nur eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt wird (vgl. hierzu BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    Der Anwendungsbereich der Freizügigkeitsvorschriften ist dann nicht eröffnet (vgl. BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 20 ff., BAGE 158, 230) .

    (2) Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Tarifvertragsparteien einen Anreiz zur kurzfristigen Rückkehr solcher Beschäftigten in den öffentlichen Dienst der Beklagten schaffen wollten, die bereits einschlägige Berufserfahrung bei der Beklagten erworben haben (vgl. zu § 16 Abs. 2 TV-L: BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 48; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 18, BAGE 135, 313) .

    Die Frage des Auslandsbezugs im Zusammenhang mit Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 7 Abs. 1 der Freizügigkeitsverordnung ist durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt (BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 29, BAGE 158, 230) .

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

    Stufenzuordnung gemäß § 9 Abs. 1 DVO.EKD aF

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    Diese Rechtsprechung wurde bezogen auf § 9 Abs. 1 Satz 3 DVO.EKD aF fortgeführt und gefestigt (vgl. BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 245/16 - Rn. 44 ff.) .

    Es kann daher offenbleiben, ob die Annahme, das Unionsrecht gebiete bei einer Einstellung die vollständige Anrechnung einer im Gebiet der EU erworbenen einschlägigen Berufserfahrung, überhaupt zutrifft (ebenso BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 245/16 - Rn. 50 ff.) .

    Die betroffenen Personengruppen unterscheiden sich dadurch, dass nur die Wanderarbeitnehmer wegen ihrer Mobilität der mit den unionsrechtlichen Freizügigkeitsvorschriften verfolgten Zielsetzung der Schaffung eines Binnenmarkts entsprechen und sich deshalb auf die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit berufen können (BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 245/16 - Rn. 56; vgl. auch Spelge ZTR 2017, 335; zur Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit als Grundfreiheit vgl.: Brechmann in Callies/Ruffert EUV/AEUV 5. Aufl. Art. 45 AEUV Rn. 1; Geiger/Khan/Kotzur/Khan/Wessendorf EUV/AEUV 6. Aufl. Art. 45 AEUV Rn. 1 ff.; EuArbR/Steinmeyer 2. Aufl. AEUV Art. 45 Rn. 1) .

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    Art. 20 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV sieht ausdrücklich vor, dass die Rechte, die dieser Artikel den Unionsbürgern verleiht, "unter den Bedingungen und innerhalb der Grenzen ausgeübt [werden], die in den Verträgen und durch die in Anwendung der Verträge erlassenen Maßnahmen festgelegt sind" (EuGH 11. November 2014 - C-333/13 - [Dano] Rn. 60) .

    Die Charta begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben (EuGH 11. November 2014 - C-333/13 - [Dano] Rn. 88 mwN; vgl. auch Art. 6 Abs. 1 EUV) .

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    Gleiches gilt für die rein hypothetische Aussicht einer Beeinträchtigung dieses Rechts (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 30 mwN) .

    Sie sind nicht verpflichtet, die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 22 mwN) .

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    Daran hat sich durch die Einführung einer Unionsbürgerschaft (Art. 9 Satz 2 EUV, Art. 20 AEUV) nichts geändert, weil diese nicht bezweckt, den sachlichen Anwendungsbereich der Verträge über die Europäische Union und deren Arbeitsweise auf interne Sachverhalte auszudehnen, die keinerlei Bezug zum Unionsrecht aufweisen (vgl. EuGH 1. April 2008 - C-212/06 - [Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon] Rn. 39) .

    Ob die Differenzierung zwischen rein innerstaatlichen Sachverhalten und Sachverhalten mit Auslandsbezug wirksam ist, bestimmt sich allein nach der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 1. April 2008 - C-212/06 - [Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon] Rn. 40; Streinz/Franzen EUV/AEUV 2. Aufl. Art. 45 AEUV Rn. 34; Michl in Pechstein/Nowak/Häde Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV Art. 18 AEUV Rn. 69; EuArbR/Steinmeyer 2. Aufl. AEUV Art. 45 Rn. 38; HK-ArbR/J. Schubert 4. Aufl. Art. 45, 153, 157, 267 AEUV Rn. 70) .

  • EuGH, 06.10.2015 - C-298/14

    Brouillard - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV und 49

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    Die Vorschriften des AEUV über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung ergangenen Verordnungen sind jedoch nicht auf Tätigkeiten anzuwenden, die keinerlei Berührungspunkte mit einem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. EuGH 6. Oktober 2015 - C-298/14 - [Brouillard] Rn. 26; 15. November 2011 - C-256/11 - [Dereci ua.] Rn. 60 mwN) .

    Anderes gilt, wenn berufliche oder akademische Qualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen erworben wurden, dessen Staatsangehöriger der Betroffene ist (vgl. EuGH 6. Oktober 2015 - C-298/14 - [Brouillard] Rn. 27; 31. März 1993 - C-19/92 - [Kraus] Rn. 16 f.) .

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    aa) Den Tarifvertragsparteien ist es grundsätzlich freigestellt zu bestimmen, welche Zeiten welcher Tätigkeiten sie tariflich in welcher Form berücksichtigen wollen (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 29, BAGE 148, 312; vgl. auch BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 49 ff.) .
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Auszug aus BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16
    Der Hinweis des Prozessbevollmächtigten der Klägerin auf das Verfahren - 6 AZR 232/17 -, welches seiner Ansicht nach ein Vorabentscheidungsersuchen erforderlich macht, führt nicht weiter.
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 481/09

    Anderweitiges Vorabentscheidungsverfahren - Aussetzung

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

  • BAG, 22.03.2017 - 4 ABR 54/14

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Umgruppierung einer Leitenden Redakteurin nach

  • EuGH, 26.10.2006 - C-371/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

  • EuGH, 18.07.2017 - C-566/15

    Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem

  • EuGH, 22.06.2017 - C-20/16

    Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 221/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage an den Gerichtshof der

  • LAG Köln, 20.09.2016 - 12 Sa 161/16

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung nach dem

  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 15.12.2016 - C-401/15

    Im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer

  • EuGH, 16.12.2004 - C-293/03

    My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des

  • EuGH, 16.06.1994 - C-132/93

    Steen / Deutsche Bundespost

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-162/12

    Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit -

  • ArbG Köln, 15.12.2015 - 12 Ca 4585/15

    Zahlungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. der Vergütung auf Grund eines nicht

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    aa) Aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt das Gebot, wesentlich Gleiches gleich- und wesentlich Ungleiches ungleichzubehandeln (vgl. nur BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 18 mwN; BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 44, BAGE 162, 230; 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 26, BAGE 161, 356) .
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt das Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. nur BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 18 mwN; BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 26) .
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Die Differenzierung in den Sätzen 2 und 3 dieser Tarifnorm zwischen Arbeitnehmern, die ein neues Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber nach einer gemäß der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L unschädlichen Unterbrechung begründen, und den Arbeitnehmern, die wie die Klägerin ohne schädliche Unterbrechung von einem anderen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis zum beklagten Land gewechselt sind, ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar, unter anderem deshalb, weil so dem Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter Rechnung getragen wird (vergleiche BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 25 ff.; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 13 ff., BAGE 135, 313) .

    Die Verordnungsnorm ist ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vergleiche EuGH 15. Dezember 2016 - C-401/15 - [Depesme und Kerrou] Rn. 35; BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 19) .

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