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   BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07   

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BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07 (https://dejure.org/2008,5117)
BAG, Entscheidung vom 27.11.2008 - 6 AZR 856/07 (https://dejure.org/2008,5117)
BAG, Entscheidung vom 27. November 2008 - 6 AZR 856/07 (https://dejure.org/2008,5117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVÜ-VKA § 1 Abs. 1; ; Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 S. 1; ; TzBfG § 4 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; TVöD § 30 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses iSv. § 1 Abs. 1 S. 1 TVÜ-VKA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    Das in dieser Vorschrift geregelte Diskriminierungsverbot steht nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 113).

    Diese Bestimmung schützt Arbeitnehmer, die im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen eingehen, nicht vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 119).

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04

    Gesamtversorgung auf dem Niveau einer beamtenförmigen Versorgung -

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    b) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen von § 1 Abs. 1 KSchG und § 622 Abs. 2 BGB Unterbrechungen unschädlich sind, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (zu § 1 Abs. 1 KSchG vgl. Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58; zuletzt BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - zu § 622 BGB vgl. 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - AP BGB § 622 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 2).

    Danach ist regelmäßig von einer rechtlich relevanten Unterbrechung auszugehen, wenn der Unterbrechungszeitraum mehr als drei Wochen beträgt (Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 1 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58).

  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    Dabei muss sich der Prozentsatz erheblich unterscheiden (vgl. EuGH 9. Februar 1999 - C-167/97 - Rn. 59 f., EuGHE I 1999, 666).
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    Ein weiteres Beispiel für die Nutzung einer rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeit ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit einem Betriebsveräußerer und der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags mit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft; trotz des anschließenden Betriebsübergangs ist der Aufhebungsvertrag nicht wegen Umgehung von § 613a Abs. 4 BGB unwirksam, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 - Rn. 23, AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 61).
  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    a) Treffen die nachteiligen Folgen einer Regelung erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts, ist eine solche Regelung geschlechtsdiskriminierend, wenn sie nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, die nichts mit der Geschlechtszugehörigkeit der benachteiligten Arbeitnehmer zu tun haben (vgl. EuGH 31. Mai 1995 - C-400/93 - Rn. 24, EuGHE I 1995, 1295).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    Damit verbietet er nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (st. Rspr. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 517/04 - Rn. 14 mwN, BAGE 115, 367).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    Damit verfolgt der TVÜ-VKA in angemessener Weise ein rechtmäßiges Ziel (zu diesen Anforderungen vgl. EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - Rn. 27 f., EuGHE I 1999, 7266).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Kündigung: objektive funktionswidrige Umgehung der Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    Das bloße Ausschöpfen einer Frist begründet keinen Rechtsmissbrauch; so ist beispielsweise anerkannt, dass eine Kündigung nicht allein deswegen gem. § 162 Abs. 1 BGB unwirksam ist, weil sie unmittelbar vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erklärt wird (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 828/98 - zu II 1 e der Gründe, AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88

    Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    Entscheidend ist die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts (vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - EzBAT BAT § 53 Nr. 12).
  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 166/88

    Zulage: Anspruch bei Heimtätigkeit im handwerklichen Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07
    Die Auslegung der Protokollerklärung als normativer Teil des Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. Senat 15. Februar 2007 - 6 AZR 773/06 - Rn. 13, BAGE 121, 266; 28. September 1989 - 6 AZR 166/88 - zu II 2 der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 4 = EzBAT BAT F 2 §§ 22, 23 Heimzulage Nr. 1).
  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 260/07

    Vergütungsansprüche befristet beschäftigter Lehrer

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07

    Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung von Besitzstandszulagen;

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 773/06

    Tarifauslegung - Einsatzzuschlag im Rettungsdienst

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 128/04

    Tarifauslegung - Zur Neubegründung befristeter Arbeitsverhältnisse im

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Lewen

    Hinweise des Senats: Parallelsachen BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - (vorliegend, führend) und - 6 AZR 856/07 - .
  • LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1109/08

    Stufenzuordnung nach dem TV-L; unschädliche Unterbrechung zwischen zwei

    Die Protokollerklärung definiert darüber hinaus, für einen bestimmten Zeitraum bis zum 31.10.2008, wann Unterbrechungen dennoch unschädlich sind, so dass von einem ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnis auszugehen ist (vgl. zur in soweit wortgleichen Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 S. 1 TVÜ-VKA: BAG Urteile vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

    Dies hat das BAG auch bei der im Wesentlichen wortgleichen Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 S. 1 TVÜ-VKA angenommen (BAG Urteile vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG Urt. v. 19.01.2000 4 AZR 814/98 NZA 2000, 1300; BAG Urt. v. 23.05.2007 10 AZR 323/06 NZA 2007 1016 ff.; BAG Urt. vom 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

    Das Bundesarbeitsgericht hat für den Fall, einer Kommune, die beschlossen hat, zur Einsparung von Personalkosten neue Arbeitsverträge mit befristet beschäftigten Mitarbeitern erst nach einem Unterbrechungszeitraum von mehr als einem Monat und damit nur zu den Bedingungen des TVöD abzuschließen, als sachlich begründet und als keine unzulässige Umgehung des TVÜ-VKA angesehen (vgl. BAG Urteile v. 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

  • LAG Hamm, 11.08.2009 - 12 Sa 1918/08

    Stufenzuordnung einer Lehrkraft bei Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei Protokollerklärungen, sofern sie, was hier nicht im Streit steht, den Formerfordernissen eines Tarifvertrages entsprechen, um Regelungen des materiellen Tarifrechts, die auch so auszulegen sind (vgl. BAG Urteile v. 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07; BAG Urt. v. 18.05.1994 4 AZR 412/93 AP BAT 1975 § 22 Nr. 75).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG Urt. v. 18.05.1994 4 AZR 412/93 AP BAT 1975 § 22 Nr. 75; BAG Urt. v. 19.01.2004 AZR 814/98 NZA 2000 S. 1300; BAG Urt. v. 23.05.2007 10 AZR 326/06 NZA 2007 S. 1016 ff.; BAG Urteile v. 27.11.2006 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 27. November 2008 - 6 AZR 856/07 - 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15; 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - BAGE 122, 1).
  • LAG München, 01.09.2010 - 5 Sa 365/10

    Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Verletzung der Prüfpflicht

    Abgesehen davon, dass selbst bei dieser deutlich weitergehenden Bindung die Ableitung eines Anstellungsgebotes hieraus abgelehnt wird (LAG Hamm vom 09.08.2007 - 17 Sa 404/07; Urteil bestätigt durch BAG vom 27.11.2008 - 6 AZR 856/07; vgl. auch BAG vom 02.07.2003 - 7 AZR 529/02 und BAG vom 31.10.1974 - 2 AZR 483/73, jeweils zur Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT, der § 30 Abs. 2 TVöD nachgebildet wurde), sieht § 30 Abs. 3 S. 2 TVöD im Gegensatz hierzu eine bloße Prüfpflicht vor.
  • VG Ansbach, 03.07.2012 - AN 8 P 12.00325

    Neues Arbeitsverhältnis anderer Art

    Die vom Antragsteller herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 27.11.2008 - 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07 sowie vom 18.1.2012 - 6 AZR 496/10) kann seine Meinung nicht stützen, weil diese sich mit aufeinanderfolgenden gleichartigen Arbeitsverhältnissen und der Dauer der Unterbrechung befasst.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Sa 767/07
    Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 09.08.2007 (17 Sa 404/07 dokumentiert in Juris; Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 856/07) diesen Tatbestand allein nicht für ausreichend erachtet hat, um einen Rechtsmissbrauch zu bejahen.
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