Rechtsprechung
| BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Rufbereitschaft - Funktelefon
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vergütungspflicht bei Rufbereitschaft per Handy: Unerheblichkeit des Wegfalls der Verpflichtung zur Anzeige des Aufenthaltsorts
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rufbereitschaft - Voraussetzungen nach BAT
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rufbereitschaft - Funktelefon
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Rufbereitschaft - Funktelefon
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rufbereitschaft mittels Funktelefon
- Betriebs-Berater
Rufbereitschaft per Handy
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Rufbereitschaft per Handy
- aok-business.de (Kurzinformation)
Handy-Rufbereitschaft muss der Arbeitgeber vergüten
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
BAT § 15 Abs. 6 b
- ab-makler.de (Kurzinformation)
Handy-Rufbereitschaft muß der Arbeitgeber vergüten
- finanztip.de (Kurzinformation)
Gibt es für die Rufbereitschaft per Handy eine Extra-Vergütung?
- finanztip.de (Kurzinformation)
Handyrufbereitschaft vergütungspflichtig
- finanztip.de (Kurzinformation)
Zahlungspflicht des Arbeitgebers bei Rufbereitschaft
- finanztip.de (Kurzinformation)
Übers Handy erreichbar ... - Ist dafür die tarifliche Vergütung für "Rufbereitschaft" fällig?
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 18.02.1998 - 3 Ca 1270a/97
- LAG Schleswig-Holstein, 15.10.1998 - 4 Sa 318/98
- BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 95, 210
- MDR 2001, 278
- NZA 2001, 165
- BB 2000, 1682
- BB 2001, 261
- DB 2000, 1414
- DB 2001, 102
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit
Sie soll es dem Arbeitgeber - ebenso wie der Bereitschaftsdienst gemäß § 15 Abs. 6a BAT - ermöglichen, den Angestellten auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - EzA BGB § 611 Rufbereitschaft Nr. 2, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).
Eine Heranziehung des Angestellten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit stellt einen Eingriff in die Freizeitgestaltung dar, den die Tarifvertragsparteien als nicht mehr vom Tarifgehalt abgedeckt und daher gesondert vergütungspflichtig ansehen (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).
- BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99
Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft
Er kann sich hierfür an einem Ort seiner Wahl aufhalten, der dem Arbeitgeber anzuzeigen ist oder von dem aus er über "Piepser" oder "Handy" jederzeit erreichbar ist (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 1; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
Keine Verpflegungspauschale für Einsatzwechseltätigkeit bei Rufbereitschaft ohne …
Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich Vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 579/04
Tarifauslegung - Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung
Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 -, zu II 2 a der Gründe; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - BAGE 108, 62, 69; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213). - BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
Rufbereitschaft - tarifliche Verpflegungspauschale
Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).
- BAG, 22.11.2004 - 6 AZR 544/02
Verpflegungspauschale bei Rufbereitschaft - Rufbereitschaft; tarifliche …
Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich Vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).
- BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09
Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des …
Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4). - BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 331/09
Entgelt für die "Inanspruchnahme" des Arztes außerhalb des Krankenhauses bei …
Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4).
