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   OLG Köln, 16.08.2005 - 6 Ausl 63/05 - 31/05   

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https://dejure.org/2005,5920
OLG Köln, 16.08.2005 - 6 Ausl 63/05 - 31/05 (https://dejure.org/2005,5920)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.08.2005 - 6 Ausl 63/05 - 31/05 (https://dejure.org/2005,5920)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. August 2005 - 6 Ausl 63/05 - 31/05 (https://dejure.org/2005,5920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Europäischer Haftbefehl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EuAuslÜbk Art. 12
    Europäischer Haftbefehl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festnahme auf Grund von Europäischem Haftbefehl; Voraussetzungen für die Anordnung einer Auslieferungshaft; Maßgeblichkeit von völkerrechtlichen Vereinbarungen nach Feststellung der Nichtigkeit des Europäischen Haftbefehles durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EuAlÜbk Art. 12; EuAlÜbk Art. 16; SDÜ Art. 53 Abs. 1; IRG § 74 Abs. 2; IRG § 15 Abs. 1
    Auslieferung, Auslieferungshaft, Europäischer Haftbefehl

  • Judicialis

    EuAuslÜbk Art. 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europäisches Auslieferungsabkommen Art. 12
    Wirksamkeit eines durch einen anderen Mitgliedstaat erlassenen Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 112
  • StV 2006, 91
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2005 - 6 Ausl 63/05
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 - (NJW 2005, 2289) die deutschen Umsetzungsbestimmungen zum Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Europäische Haftbefehlsgesetz vom 21.07.2004, für nichtig erklärt hat, richtet sich das Auslieferungsverfahren im Verhältnis zu den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wieder nach den insoweit maßgeblichen völkerrechtlichen Übereinkommen, insbesondere dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk) und dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), und ergänzend nach dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
  • OLG Köln, 05.05.2006 - 6 AuslA 23/06

    Bewilligung der Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen nach Polen

    Der Europäische Haftbefehl ersetzt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 16.08.2005 - 2 Ausl 63/05 - 33 -, NStZ 2006, 112) ein Auslieferungsersuchen.
  • KG, 03.11.2005 - AuslA 803/05

    Strafverfolgung: Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls nach dem 18. Juli

    Der in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16. August 2005 - 6 Ausl 63/05 - 31/05 -), auch ein Europäischer Haftbefehl, der nach dem 18. Juli 2005 in der Bundesrepublik Deutschland eingeht, stelle wegen der Intention, die der ersuchende Mitgliedstaat der Europäischen Union mit seiner Übersendung verbinde, ein Auslieferungsersuchen im Sinne des Art. 12 EuAlÜbk dar, schließt sich der Senat nicht an.
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