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   VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729   

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https://dejure.org/2008,16146
VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729 (https://dejure.org/2008,16146)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2008 - 6 B 05.729 (https://dejure.org/2008,16146)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 6 B 05.729 (https://dejure.org/2008,16146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Grunderwerbskosten; Verkehrswert; künftige Verkehrsflächen; formelle Planreife; Bauerwartungsland; deduktive Wertermittlung; Bodenrichtwert; grobe Unangemessenheit (verneint); Anschlussberufung; Aufteilung der Baukosten bei mehreren Straßen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) von Grundstücken bei freivertraglicher Beschaffung von Flächen für öffentliche Zwecke; Entscheidungsspielraum der Gemeinde bei Festlegung des Erschließungsaufwands; Rechtfertigung der Überschreitung des Verkehrswertes durch die ...

  • Judicialis

    BauGB § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitragsrecht; Grunderwerbskosten; Verkehrswert; künftige Verkehrsflächen; formelle Planreife; Bauerwartungsland; deduktive Wertermittlung; Bodenrichtwert; grobe Unangemessenheit (verneint); Anschlussberufung; Aufteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729
    Aufgrund der (nach Erlass des Verwaltungsgerichtsurteils gefertigten) Bodenwertermittlungen des Stadtvermessungsamtes vom 4. April 2005 und vom 6. August 2007 sowie der schlüssigen, nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Erläuterungen des Vermessungsoberrats hierzu in der mündlichen Verhandlung ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass der 1991 von der Beklagten an die Firma ****** ******* GmbH bezahlte Kaufpreis von 300 DM pro m² keine grob unangemessene Höhe erreicht hat (vgl. BVerwG vom 14.12.1979 BVerwGE 59, 249 ff.).

    Überschritten wird die Grenze der "Erforderlichkeit", wenn der für das Straßenland vereinbarte Kaufpreis in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar ist (BVerwG a.a.O., BVerwGE 59, 249/252, 253; vom 10.11.1989 NVwZ 1990, 870 ff.).

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729
    Überschritten wird die Grenze der "Erforderlichkeit", wenn der für das Straßenland vereinbarte Kaufpreis in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar ist (BVerwG a.a.O., BVerwGE 59, 249/252, 253; vom 10.11.1989 NVwZ 1990, 870 ff.).
  • OLG Koblenz, 16.11.2005 - 1 U 1440/04

    Ermittlung des Einwurfswertes von Einwurfsgrundstücken

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729
    Zu berücksichtigen sind ferner die Wartezeit und ein mögliches Risiko (Dieterich, a.a.O., RdNrn. 74 a, 141 a zu § 194; OVG Koblenz vom 16.11.2005, Az. 1 U 1440/04 Baul in ).
  • VGH Bayern, 11.11.2005 - 6 B 01.354
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729
    Eine unselbständige Anschließung stellt ein Angriffsmittel innerhalb des Hauptrechtsmittels dar, so dass ihr Wert nicht dem Wert des Hauptrechtsmittels hinzuzurechnen ist (BayVGH vom 20.5.1999, Az. 6 B 95.2161; vom 11.11.2005, Az. 6 B 01.354).
  • VGH Bayern, 07.08.2002 - 6 CS 02.1128
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729
    Mit Beschluss vom 7. August 2002 (Az. 6 CS 02.1128) ordnet e der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Verfahren eines anderen Beitragpflichtigen teilweise die aufschiebende Wirkung dessen Widerspruchs an, da das Abrechungsgebiet zu eng gefasst worden sei.
  • VGH Bayern, 20.05.1999 - 6 B 95.2161
    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729
    Eine unselbständige Anschließung stellt ein Angriffsmittel innerhalb des Hauptrechtsmittels dar, so dass ihr Wert nicht dem Wert des Hauptrechtsmittels hinzuzurechnen ist (BayVGH vom 20.5.1999, Az. 6 B 95.2161; vom 11.11.2005, Az. 6 B 01.354).
  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.936

    Eine vor Inkrafttreten eines Bebauungsplans im Innenbereich gelegene bebaubare

    War eine solche für Straßenzwecke vorgesehene Grundstücksfläche etwa Bestandteil eines bebaubaren Grundstücks, so bleibt für diese Teilfläche der Wert von Bauland erhalten (BayVGH vom 25.7.2008 Az. 6 B 05.729 RdNr. 28).

    An der Angemessenheit der Aufwendungen fehlt es erst, wenn die Kosten - für die Gemeinde erkennbar - eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG vom 14.12.1979 BVerwGE 59, 249; vom 10.11.1989 NVwZ 1990, 870; BayVGH vom 25.10.2008 Az. 6 B 05.729 RdNr. 27; vom 27.2.2012 Az. 6 ZB 09.1573 RdNr. 9; VG Augsburg vom 3.4.2009 Az. Au 2 K 06.384 RdNr. 59; Driehaus, a.a.O., RdNr. 17 ff. zu § 15; Matloch/Wiens, a.a.O., RdNr. 601).

  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.897

    Straßenausbaubeitragsrecht Verbesserungsmaßnahme; Herstellung von unselbständigen

    War eine solche für Straßenzwecke vorgesehene Grundstücksfläche etwa Bestandteil eines bebaubaren Grundstücks, so bleibt für diese Teilfläche der Wert von Bauland erhalten (BayVGH vom 25.7.2008 Az. 6 B 05.729 RdNr. 28).

    An der Angemessenheit der Aufwendungen fehlt es erst, wenn die Kosten - für die Gemeinde erkennbar - eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG vom 14.12.1979 BVerwGE 59, 249; vom 10.11.1989 NVwZ 1990, 870; BayVGH vom 25.10.2008 Az. 6 B 05.729 RdNr. 27; vom 27.2.2012 Az. 6 ZB 09.1573 RdNr. 9; VG Augsburg vom 3.4.2009 Az. Au 2 K 06.384 RdNr. 59; Driehaus, a.a.O., RdNr. 17 ff. zu § 15; Matloch/Wiens, a.a.O., RdNr. 601).

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 6 B 09.584

    Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene Erschließungsanlage; historische Straße;

    Der Senat hält seine gegenteilige Ansicht (zuletzt BayVGH, U.v. 25.7.2008 6 B 05.729 - juris ) nicht aufrecht.
  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 6 ZB 08.1891

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsaufwand; Wert der aus dem (allgemeinen

    Qualitätsbestimmend sind vor allem die voraussichtliche Dauer (Wartezeit) des Vollzugs der erwarteten Maßnahmen wie Bauleitplanung, Bodenordnung und Erschließung sowie das Risiko, ob es überhaupt zum Vollzug solcher Maßnahmen kommt (BayVGH vom 25.7.2008 - 6 B 05.729 - in juris, RdNr. 28).

    Im Übrigen ist der Senat in einem vergleichbaren, ebenfalls die Beklagte betreffenden Sachverhalt im Anschluss an Verkehrswertermittlungen des Vermessungsamts der Beklagten auch von der Qualität Bauerwartungsland ausgegangen (vgl. BayVGH vom 25.7.2008, a.a.O., RdNr. 29).

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2616

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer

    624, so bleibt der Wert des Baulandes erhalten (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2008 - 6 B 05.729 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer

    622/11 und 617/2 -, so bleibt der Wert des Baulandes erhalten (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2008 - 6 B 05.729 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 27.02.2012 - 6 ZB 09.1573

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; beitragsfähiger

    Überschritten wird diese Grenze, wenn der für das Straßenland vereinbarte Kaufpreis in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht, das heißt sachlich schlechthin unvertretbar ist (BVerwG vom 14.12.1979 - IV C 28.76 - BVerwGE 59, 249 ff.; vom 10.11.1989 - 8 C 50.88 - NVwZ 1990, 870 ff.; BayVGH vom 25.10.2008 - 6 B 05.729 - juris).
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