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   BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98   

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https://dejure.org/1998,4423
BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98 (https://dejure.org/1998,4423)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1998 - 6 B 38.98 (https://dejure.org/1998,4423)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1998 - 6 B 38.98 (https://dejure.org/1998,4423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wehrdienstfähigkeit - Verwendungsgrad - Freistellung von der Grundausbildung

  • Judicialis

    GG Art. 12 a; ; GG Art. 87 a; ; WPflG § 8 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten; Wehrdienstfähigkeit; Verwendungsgrad; Freistellung von der Grundausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 760
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1996 - 8 B 86.96

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98
    Daß der Gesetzgeber verfassungsrechtlich unbedenklich zur Herbeiführung eines größeren Maßes an Wehrgerechtigkeit den Kreis der zum Wehrdienst heranziehbaren Wehrpflichtigen durch Einführung eines die Grundausbildung insgesamt aussparenden Verwendungsgrades erweitern durfte, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zum Ausdruck gebracht (Beschluß vom 19. August 1996 - BVerwG 8 B 86.96 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 58; vgl. zu den Intentionen des Gesetzgebers: Raap, Zur Novellierung des Wehrpflichtgesetzes, NVwZ 1994, 978).

    Mit Blick auf das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel eines größeren Maßes an Wehrgerechtigkeit gilt dies auch dann, wenn das Musterungsverfahren noch unter der früheren Rechtslage eingeleitet, jedoch erst nach Inkrafttreten der Neufassung des § 8 a WPflG abgeschlossen worden ist (Beschluß vom 19. August 1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98
    Aufgrund des Musterungsbescheides vom 18. April 1994, durch welchen er als vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft worden war, verfügte er jedenfalls nach Ablauf der Zurückstellungsfrist am 18. April 1995 über keine Rechtsposition, in die der Gesetzgeber im Sinne einer "unechten Rückwirkung" durch die genannte Novelle nachträglich entwertend eingegriffen hätte (vgl. zum Begriff und zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der unechten Rückwirkung: BVerfG, Beschluß vom 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 - BVerfGE 30, 392, 402 f.; Urteil vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272, 309 f.; Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246, 279 f.; Beschluß vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 743/86 u.a - BVerfGE 79, 29, 45 f.).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98
    Aufgrund des Musterungsbescheides vom 18. April 1994, durch welchen er als vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft worden war, verfügte er jedenfalls nach Ablauf der Zurückstellungsfrist am 18. April 1995 über keine Rechtsposition, in die der Gesetzgeber im Sinne einer "unechten Rückwirkung" durch die genannte Novelle nachträglich entwertend eingegriffen hätte (vgl. zum Begriff und zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der unechten Rückwirkung: BVerfG, Beschluß vom 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 - BVerfGE 30, 392, 402 f.; Urteil vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272, 309 f.; Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246, 279 f.; Beschluß vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 743/86 u.a - BVerfGE 79, 29, 45 f.).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98
    Aufgrund des Musterungsbescheides vom 18. April 1994, durch welchen er als vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft worden war, verfügte er jedenfalls nach Ablauf der Zurückstellungsfrist am 18. April 1995 über keine Rechtsposition, in die der Gesetzgeber im Sinne einer "unechten Rückwirkung" durch die genannte Novelle nachträglich entwertend eingegriffen hätte (vgl. zum Begriff und zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der unechten Rückwirkung: BVerfG, Beschluß vom 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 - BVerfGE 30, 392, 402 f.; Urteil vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272, 309 f.; Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246, 279 f.; Beschluß vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 743/86 u.a - BVerfGE 79, 29, 45 f.).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98
    Aufgrund des Musterungsbescheides vom 18. April 1994, durch welchen er als vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft worden war, verfügte er jedenfalls nach Ablauf der Zurückstellungsfrist am 18. April 1995 über keine Rechtsposition, in die der Gesetzgeber im Sinne einer "unechten Rückwirkung" durch die genannte Novelle nachträglich entwertend eingegriffen hätte (vgl. zum Begriff und zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der unechten Rückwirkung: BVerfG, Beschluß vom 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 - BVerfGE 30, 392, 402 f.; Urteil vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272, 309 f.; Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246, 279 f.; Beschluß vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 743/86 u.a - BVerfGE 79, 29, 45 f.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 89.95

    Recht der Soldaten: Rechtmäßigkeit der Versagung des Laufbahnwechsels bei

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98
    Wie in dem vom Kläger zitierten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 89.95 - (BVerwGE 103, 301, 304) dargelegt wird, sind nach den einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen Kombattanten grundsätzlich alle Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei mit Ausnahme des Sanitäts- und Seelsorgepersonals.
  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 58.79

    Musterungsverfahren - Musterungskammer - Widerspruchsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98
    Darauf, daß jeder Wehrpflichtige "im Kampfeinsatz" verwendbar sein müsse, kommt es nicht an (Urteil vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 29).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 10.83

    Wehrdienstfähigkeit - Gerichtliche Beurteilung - Grundausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 6 B 38.98
    Wenn das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung den ministeriellen "Tätigkeitskatalog" als sachverständige Konkretisierung der an die Grundausbildung zu stellenden Anforderungen bezeichnet hat (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 10.83 u.a. - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 38), so geschah dies vor dem Hintergrund der bis zum 31. Dezember 1994 geltenden einfachgesetzlichen Rechtslage, wonach die Wehrdienstfähigkeit die zumindest eingeschränkte Verwendbarkeit des Wehrpflichtigen in der Grundausbildung voraussetzte.
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