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   BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81   

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BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81 (https://dejure.org/1981,1337)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1981 - 6 B 41.81 (https://dejure.org/1981,1337)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1981 - 6 B 41.81 (https://dejure.org/1981,1337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Verschulden - Kriegsdienstverweigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 35
  • DÖV 1981, 838
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81
    Daß auch die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr bei der Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen des seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstrebenden Wehrpflichtigen verfassungsrechtlichen Rang beanspruchen könne, habe das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 32, 40 (46) [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] hervorgehoben.
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, sondern auch in Statusverfahren, bei denen ein Fehlverhalten des Prozeßbevollmächtigten nicht durch Zahlung von Schadensersatz ausgeglichen werden kann (zur Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO a.F. in Kindschaftssachen vgl. BVerfGE 35, 41).
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81
    Wie der beschließende Senat in dem Urteil vom 21. Oktober 1975 - BVerwG 6 C 170.73 - (BVerwGE 49, 252) entschieden hat, ist auch in Kriegsdienstverweigerungsverfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen, wenn die Fristversäumung von dem Prozeßbevollmächtigten des Wehrpflichtigen verschuldet ist.
  • BVerwG, 15.07.1980 - 6 C 35.80

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrevision

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81
    Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß durch Beschluß gemäß § 93 a BVerfGG vom 17. November 1980 - 2 BvR 999/80 - eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des beschließenden Senats vom 15. Juli 1980 - BVerwG 6 C 35.80 - als offensichtlich unbegründet nicht zur Entscheidung angenommen, durch den eine Revision mangels Einhaltung der Darlegungsanforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO verworfen worden war.
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Dem hat sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl für das Asylverfahren (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1984 - 9 B 15204.82 - DVBl. 1984, 781 ), für das Kriegsdienstverweigerungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 und Beschluss vom 22. Mai 1981 - 6 B 41.81 - DÖV 1981, 838âEUR†f.) und für Verfahren im Ausländerrecht (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Januar 1998 - 1 B 251.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 216 S. 42 und vom 23. Juni 2011 - 1 B 9.11 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 268 Rn. 5) angeschlossen; in dem ein Disziplinarverfahren betreffenden Beschluss vom 13. März 2019 - 2 B 64.18 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 287 Rn. 6, 8) wird die Zurechnung des Anwaltsverschuldens lediglich als Begründung der Vorinstanz wiedergegeben, gegen die kein Zulassungsgrund vorgebracht wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - 7 D 13/08

    Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    - 6 B 41.81 -, DÖV 1981, 838; OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 1997 - 7 A 6318/95 - , juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 18 A 5101/96

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur unerlaubten

    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, NJW 1982, 2425; BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1978 - 1 B 113.78 -, BayVBl. 1978, 474, vom 22. Mai 1981 - 6 B 41.81 -, NVwZ 1982, 35 und vom 30. Mai 1983 - 1 C 13.83 -, Buchholz 303 § 85 ZPO Nr. 2.
  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 22.82

    Wahrung der Monatsfrist für die Einlegung einer Revision - Wiedereinsetzung in

    Ihm ist nach § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten zuzurechnen (vgl. BVerwGE 49, 252; BVerwG NVwZ 1982, 35).
  • BVerwG, 31.10.1983 - 6 C 3.83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsfrist

    Die Prozeßbevollmächtigten des Klägers, deren Verschulden sich dieser nach § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß (vgl. BVerwG NVwZ 1982, 35), haben jedoch ihren Wiedereinsetzungsantrag vom 16. Dezember 1982 zunächst nur mit dem Hinweis begründet, der Kläger sei ohne Verschulden an der Einhaltung der Revisionsfrist gehindert gewesen.
  • BVerwG, 29.01.1982 - 6 B 98.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist sowohl geklärt, daß § 85 Abs. 2 ZPO über § 173 VwGO auch in Kriegsdienstverweigerungsverfahren Anwendung zu finden hat (Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 41.81 - [DÖV 1981, 838]; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist von dem gemäß § 93 a Abs. 2 BVerfGG gebildeten Ausschuß des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden, vgl. Beschluß vom 15. Juli 1981 - 2 BvR 696/81 -), als auch entschieden, daß sich der Kläger eine Fristversäumnis entgegenhalten lassen muß, die darauf beruht, daß der das Rechtsmittel enthaltende Brief von seinem Prozeßbevollmächtigten unrichtig adressiert worden ist (vgl. Beschluß vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 87.78 - [Buchholz 238.37 § 78 PersVG NW Nr. 1]).
  • BVerwG, 04.11.1986 - 6 C 111.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen

    Da gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden der Bevollmächtigten des Klägers diesem wie eigenes Verschulden zuzurechnen ist (vgl. dazu speziell für Verfahren über die Berechtigung zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Beschluß des Senats vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 41.81 - <DÖV 1981, 838> und den Beschluß des BVerfG - Vorprüfungsausschuß - gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 15. Juli 1981 - 2 BvR 696/81 -), kann ihm hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
  • BVerwG, 06.08.1982 - 6 B 48.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO gemäß § 173 VwGO auch in Kriegsdienstverweigerungssachen Anwendung findet (vgl. Beschluß von 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 41.81 - [DÖV 1981, 838 = NVwZ 1982, 35] und den im Anschluß an jenes Verfahren gemäß § 93 a BVerfGG ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1981 - 2 BvR 696/81 -).
  • BPatG, 29.05.2013 - 26 W (pat) 85/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KARACA" - keine

    Die Heranziehung eines Vertreters soll nicht zu einer Verschiebung des Verfahrensrisikos zu Lasten des Gegners führen (BGH RR 93, 131; BVerwG NVwZ 82, 35).
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