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   BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86   

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BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86 (https://dejure.org/1987,3516)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1987 - 6 B 69.86 (https://dejure.org/1987,3516)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1987 - 6 B 69.86 (https://dejure.org/1987,3516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Widerspruchsfrist - Einhaltung der Rechtssicherheit dienender Fristvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574) sowie im Urteil vom 8. Juli 1981 - BVerwG 6 C 174.80 - näher ausgeführt hat, muß auch in Kriegsdienstverweigerungssachen derjenige, der ein Verwaltungsverfahren betreibt, die Sorgfalt walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den Umständen zumutbar sind.
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86
    Diese Anforderungen dürfen zwar im Hinblick auf die durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Einräumung der Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutzes sowie auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar erschwert werden (vgl. BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]).
  • BVerwG, 21.10.1976 - 7 B 94.76

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86
    Da sich dieser Mangel aber auch auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren ausgewirkt hätte und das Verwaltungsgericht ebenso wie die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer als Widerspruchsbehörde befugt gewesen wäre, dem Kläger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 94.76 - sowie Beschluß vom 19. März 1981 - BVerwG 6 CB 91.80 - <ZBR 1981, 320>), kann dies auch mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 19.03.1981 - 6 CB 91.80

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86
    Da sich dieser Mangel aber auch auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren ausgewirkt hätte und das Verwaltungsgericht ebenso wie die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer als Widerspruchsbehörde befugt gewesen wäre, dem Kläger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 94.76 - sowie Beschluß vom 19. März 1981 - BVerwG 6 CB 91.80 - <ZBR 1981, 320>), kann dies auch mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 08.07.1981 - 6 C 174.80

    Revisionszulassung zur Klärung grundsätzlicher Fragen des Verfahrensrechts -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574) sowie im Urteil vom 8. Juli 1981 - BVerwG 6 C 174.80 - näher ausgeführt hat, muß auch in Kriegsdienstverweigerungssachen derjenige, der ein Verwaltungsverfahren betreibt, die Sorgfalt walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den Umständen zumutbar sind.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Verschulden an der Fristversäumnis liegt vor, wenn der Betroffene hinsichtlich der gebotenen Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Bürger geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten ist (vgl. etwa Urteil vom 8. März 1983, a.a.O. S. 22 m.w.N.; Beschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 152 S. 1 (2) m.w.N.; BVerfGE 86, 280 (286)).
  • VG Schleswig, 22.05.2019 - 4 A 640/17

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

    Verschulden an der Fristversäumnis liegt vor, wenn der Betroffene hinsichtlich der gebotenen Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Bürger geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.âEUR¯v. 08.03.1983, a.âEUR¯a.âEUR¯O., Rn. 18 m.âEUR¯w.âEUR¯N.; B.âEUR¯v. 18.08.1987 - 6 B 69.86 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 152 S. 1 m.âEUR¯w.âEUR¯N.; BVerfG, B.âEUR¯v. 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92 - juris).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 11 B 29.95

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist - Beachtung der

    orschriften erfordert, bestimmt sich dabei nach den Umständen des einzelnen Falles (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - , vom 1. September 1988 - BVerwG 6 C 56.87 - undvom 9. Juni 1989 - BVerwG 6 C 49.87 - sowieBeschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - ).
  • BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87

    Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruchsbescheid - Kriegsdienstverweigerer -

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - m.w.N.) ausgeführt, daß auch in Kriegsdienstverweigerungssachen derjenige, der ein Verwaltungsverfahren betreibt, die Sorgfalt walten lassen muß, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den Umständen zumutbar ist.
  • BVerwG, 08.05.1991 - 3 C 68.89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung einer Beschwerdefrist

    Damit wird eine die Zulässigkeit der Klage betreffende Frage und mithin ein Verfahrensmangel bezeichnet (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - Buchholz 310 § 60 Nr. 85 und vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 Nr. 129 m.w.N.; Beschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - Buchholz 310 § 60 Nr. 152).
  • BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88

    Verspäteter Eingang eines Widerspruchs - Gewissensentscheidung gegen den

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 94.76 - , vom 19. März 1981 - BVerwG 6 CB 91.80 - <ZBR 1981, 320> sowievom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 -) hätte das Verwaltungsgericht die von der Prüfungskammer zu Unrecht versagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerspruchsfrist selbst gewähren müssen.
  • BFH, 27.06.2002 - VII B 282/01

    Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 X B 39/99, BFH/NV 2000, 578; vom 9. Februar 1994 V B 198/93, BFH/NV 1995, 602; vom 30. März 1990 III B 126/89, BFH/NV 1990, 790, und vom 16. Juli 1998 VI B 286/97, nicht veröffentlicht) führt es nicht zu einem solchen Mangel, wenn die Verwaltungsbehörde zu Unrecht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist versagt und das FG eine deswegen erhobene Anfechtungsklage ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes als unbegründet (Senatsurteile vom 11. Oktober 1977 VII R 73/74, BFHE 124, 1, BStBl II 1978, 154, und vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791, 793) abweist (anders BVerwG, Beschluss vom 18. August 1987 6 B 69.86, Buchholz, a.a.O., § 60 VwGO Nr. 152; Beermann, a.a.O.; Seer, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.06.1989 - 6 C 49.87

    Kriegsdienstverweigerung - Ablehnungsbescheid - Urlaubsbedingte Abwesenheit -

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  • BFH, 07.06.2000 - IV B 121/99

    Nichteingang des Einspruchsschreibens - Wiedereinsetzung - Eidesstattliche

    Diese ständige Rechtsprechung weicht nicht vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18. August 1987 6 B 69.86 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO Nr. 152) ab.
  • BVerwG, 02.12.1994 - 9 B 639.94

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Unterschrift unter den Schriftsatz -

    Nach dieser Rechtsprechung ist das genannte Merkmal verwirklicht, wenn die Prozeßpartei hinsichtlich der Einhaltung der zu wahrenden Frist diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozeßführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten ist (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 152; Beschluß vom 1. September 1988 - BVerwG 6 C 56.87 - a.a.O. § 58 VwGO Nr. 54).
  • BVerwG, 09.06.1993 - 1 B 81.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BFH, 07.06.2000 - IV B 122/99

    Nichteingang des Einspruchsschreibens - Wiedereinsetzung - Eidesstattliche

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