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   BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93   

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BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93 (https://dejure.org/1994,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1994 - 6 B 87.93 (https://dejure.org/1994,1306)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1994 - 6 B 87.93 (https://dejure.org/1994,1306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in einer Klausurlösung im ersten juristischen Staatsexamen - Kenntnisnahme und Bewertung einer falschen Staatsexamensklausur durch den Prüfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbewertung - Bewertung von "Ersatz"-Ausführungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 146
  • DVBl 1994, 1373
  • DÖV 1995, 79
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1989 - 9 S 207/89

    Erste juristische Staatsprüfung - Tatsachenirrtum des Prüfers -

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93
    Dazu verweist sie auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. März 1989 - 9 S 207/89 - VBl Ba-Wü 1989, 390, in dem ausgeführt worden ist, daß auch "Ersatz"-Ausführungen nach falschen Weichenstellungen - also etwa eine andere Begehungsweise einer Straftat - Teil der Lösung sind und zur Kenntnis genommen werden müssen.
  • KG, 03.03.2020 - Not 5/19

    Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung

    Vielmehr ist dann zu prüfen, ob die weiteren Ausführungen des Prüflings zumindest folgerichtig sind oder auf andere Weise kenntlich machen, dass er jedenfalls den Prüfungsstoff beherrscht (BVerwG, Beschluss vom 08. August 1994 - 6 B 87/93 -, Rn. 9, juris).

    Von "Ersatz"-Ausführungen nach falscher Weichenstellung im Rahmen einer Prüfungsarbeit, die der Prüfer als Teil der Gesamtlösung zur Kenntnis nehmen und bewerten muss, kann aber nur dann die Rede sein, wenn es sich - losgelöst vom falschen Ausgangspunkt - um weitergehende substantielle Ausführungen handelt, die eine eigenständige Prüfungsleistung darstellen (BVerwG, Beschluss vom 08. August 1994 - 6 B 87/93 -, Rn.. 9, juris).

    In der Bearbeitung der Klägerin sind keine Leistungen zu finden, die nach den obigen Ausführungen (losgelöst vom wegen des Folgefehlers falschen Ausgangspunkt) als weitergehende substantielle Ausführungen hätten anerkannt werden können, die eine eigenständige Prüfungsleistung darstellen (BVerwG, Beschluss vom 08. August 1994 - 6 B 87/93 -, Rn.. 9, juris).

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 und vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - juris).
  • BVerwG, 13.10.2014 - 4 B 11.14

    Anrechnung der Dauer der Zurückstellung eines Baugesuchs auf die Dauer einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335 = juris Rn. 5, vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - juris Rn. 5, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 2, vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - NVwZ 2003, 1125 = juris Rn. 17 und vom 29. Januar 2010 - BVerwG 5 B 21.09, 5 PKH 16.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 18) muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt.
  • BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03

    Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk;

    Das Gericht darf seine Entscheidung lediglich nicht auf neue Gesichtspunkte stützen, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 4 B 13.00 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    b) Die Rüge des Beklagten, das Berufungsgericht hätte "dem Beklagten Gelegenheit geben müssen, die vermeintlichen Zweifel an der Richtigkeit des angewandten Rechenmodells auszuräumen", bezeichnet schon deswegen keinen Verfahrensfehler, weil ein Gericht nicht allgemein die Pflicht hat, die Beteiligten auf die gerichtliche Rechtsauffassung und die beabsichtigte Würdigung des Sachverhalts hinzuweisen (stRspr; s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, und vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - NVwZ-RR 1998, 711).
  • VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15

    Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung;

    Ein Folgefehler ist dann gegeben, wenn unzutreffende oder jedenfalls kritikwürdige Ausführungen des Prüflings allein darauf beruhen, dass er sich bei der Lösung seiner Klausur schon früher für einen bestimmten Lösungsweg entschieden hat und die späteren Ausführungen des Prüflings folgerichtig sind, weil sie eine logische Konsequenz aus dem bereits zuvor gefundenen Lösungsansatz sind ("falsche Weichenstellung", vgl. BVerwG, B. v. 08.08.1994 - 6 B 87/93 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 13.09.2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 50; BayVGH, B. v. 01.06.2010 - 7 ZB 09.3014 -, juris Rn. 10; vgl. VG Ansbach, U. v. 12.11.2014 - AN 2 K 13.01047 -, juris Rn. 47).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Unzulässig sind nur Überraschungsentscheidungen, die auf Gesichtspunkte gestützt werden, mit denen die Beteiligten nicht rechnen konnten (Beschluss vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; BGH, Urteil vom 13. Juni 1989 - VI ZR 216/88 - NJW 1989, 2756).
  • BVerwG, 31.07.2018 - 4 BN 41.17

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung

    Mit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs hat dies nichts zu tun (BVerwG, Beschluss vom 8. August 1994 - 6 B 87.93 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

    Unzulässig sind nur Überraschungsentscheidungen, bei denen die Entscheidung auf neue Gesichtspunkte gestützt wird, ohne daß die Beteiligten damit rechnen konnten (BVerwG, Beschluß vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 9 S 982/22

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; unzulässige Doppelverwertung

    b) Zutreffend hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass es sich bei dem vom Erstprüfer kritisierten "nicht gelungenen Aufbau" nicht um einen oder mehrere Folgefehler infolge einer "falschen Weichenstellung" handelt (vgl. hierzu und zu den insoweit geltenden Grundsätzen BVerwG, Beschluss vom 08.08.1994 - 6 B 87.93 -, juris Rn. 9; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 529).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

  • BVerwG, 09.01.2009 - 5 B 53.08

    Herausgabeanspruch gegenüber Auszubildenden aus einem Treuhandverhältnis als vom

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 6.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme;

  • BVerwG, 22.07.2009 - 5 B 45.09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. §

  • BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06

    Kündigungszustimmung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freiem Arbeitsplatz

  • BVerwG, 07.01.2010 - 5 B 67.09

    Ausgleichsleistung; Missbrauch einer Stellung im Sinne von § 1 Abs. 4

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 6 A 179/17

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Klageverfahren

  • BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 07.05.2008 - 9 B 35.07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. "Überraschungsentscheidung";

  • BVerwG, 21.09.2010 - 5 B 44.10

    Fortwirkung eines vor der Behörde gestellten Antrags auf Erteilung einer

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 256.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2019 - 6 A 179/17

    Prüfung; Bewertung; Begründung

  • BVerwG, 26.02.2013 - 4 B 53.12

    Verpflichtung eines Gerichts zur Abgabe eines Hinweises gegenüber den Beteiligten

  • BVerwG, 22.12.2009 - 5 B 12.09

    Zulässigkeit einer Revision bei einer Beschwerde lediglich über die

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 254.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 257.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10

    Revision bei mangelhafter Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens

  • BVerwG, 24.07.2018 - 8 B 46.17

    Rückgabe von Gegenständen aus der Pfarrkirche als sog. Eigenkirche eines

  • BVerwG, 19.03.2007 - 9 B 20.06

    Pflicht einer anwaltlich vertretenen Partei zur Beantragung einer für notwendig

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 255.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 57.07

    Voraussetzungen für die Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

  • BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 8.11

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet ein Gericht mangels Vorliegen

  • BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11

    Gericht ist nicht verpflichtet einen anwaltlich vertretenen Kläger bereits vor

  • BVerwG, 16.09.2014 - 4 BN 11.14

    Tauglichkeit einer Prognoseentscheidung bei einem Einzelhandelskonzept für die

  • BVerwG, 22.09.1999 - 3 B 85.99

    Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler, gerichtlicher - durch

  • BVerwG, 12.12.2008 - 8 B 57.07
  • BVerwG, 09.04.2002 - 9 B 24.02

    Bestimmen des Eigentümers eines zu gewerblichen Zwecken verpachteten Grundstücks

  • BVerwG, 09.04.2002 - 9 B 25.02

    Revisionsrechtliche Bedeutung der Frage der Bestimmung von Grundstückseigentümern

  • VG Köln, 27.04.2021 - 6 K 5579/18
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