Rechtsprechung
BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
TKG 1996 § 24 Abs. 1 Satz 1, § ... 37, § 39 Alt. 2; TKG 2004 § 25, § 28, § 150 Abs. 1; Rahmenrichtlinie Art. 27 Satz 1; Zugangsrichtlinie Art. 7; Universaldienstrichtlinie Art. 16 Abs. 1 Buchst. a; Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 7
Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Übergangsbestimmung des TKG 2004; Wirksambleiben der Pflicht zur Vorabregulierung nach dem TKG 1996. - Bundesverwaltungsgericht
TKG 1996 § 24 Abs. 1 Satz 1, § 37, § 39 Alt. 2
Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Vorabregulierung; Wirksambleiben der Pflicht zur Vorabregulierung nach dem TKG 1996; Zusammenschaltungsentgelte; Übergangsbestimmung des TKG 2004 - Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Ausrichtung der Bemessung von Zusammenschaltungsentgelten an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung - Auslegung sekundären Gemeinschaftsrechts - Zusammenschaltung öffentlicher Telekommunikationsnetze - Entgeltanordnung durch die Bundesnetzagentur
- Judicialis
TKG 1996 § 24 Abs. 1 Satz 1; ; TKG 1996 § ... 37; ; TKG 1996 § 39 Alt. 2; ; TKG 2004 § 25; ; TKG 2004 § 28; ; TKG 2004 § 150 Abs. 1; ; Rahmenrichtlinie Art. 27 Satz 1; ; Zugangsrichtlinie Art. 7; ; Universaldienstrichtlinie Art. 16 Abs. 1 Buchst. a; ; Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorübergehende Aufrechterhaltung des innerstaatlichen Gebots zur Ausrichtung von Zusammenschaltungsentgelten an Kosten effizienter Leistungsbereitstellung - EuGH-Vorlage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Zusammenschaltungsentgelte
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2007, 488 (Ls.)
- MMR 2007, 362
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05
Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05
Solange der Bescheid nicht (teilweise) aufgehoben ist, erweist er sich nämlich hinsichtlich dieser Entgelte als Rechtsgrund für das Behaltendürfen und entfaltet in diesem Sinne belastende Wirkung für die Klägerin (vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - BA Rn. 12).Diese Verpflichtung ist nach § 150 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 TKG 2004 wirksam geblieben (vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - BA Rn. 19).
Der vorliegende Streitfall unterscheidet sich demnach unter dem Gesichtspunkt des Übergangsrechts nicht wesentlich von demjenigen Fall, der dem Vorlagebeschluss des Senats vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - zugrunde liegt, obwohl in diesem Fall anders als im vorliegenden Fall die Zusammenschaltungsanordnung noch unter der Geltung des alten Rechts erlassen worden ist.
Der Senat hat davon abgesehen, mit der Entscheidung des vorliegenden Verfahrens solange zuzuwarten, bis der Europäische Gerichtshof in dem mit Beschluss des Senats vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren entschieden hat.
- BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis; …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05
Unzulässig ist dies nur dann, wenn der Verwaltungsakt hierdurch in seinem Wesen verändert wird (vgl. Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 4 C 5.03 - BVerwGE 122, 1 m.w.N.). - BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05
Diese Pflicht ergab sich jedenfalls aus dem Zusammenwirken von § 36 Satz 1 TKG 1996 und § 37 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996, wie es der Senat in seinem Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 - (BVerwGE 120, 263 = Buchholz 442.066 § 37 TKG 1 S. 4) aufgezeigt hat. - BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05
Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05
Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Bestimmungen des früheren Rechts anzuwenden, soweit im Übergangszeitraum bis zum Ergehen von Entscheidungen nach Teil 2 des Gesetzes im Zusammenhang mit nach § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 vorübergehend wirksam gebliebenen Geboten Entscheidungen der Regulierungsbehörde zu treffen sind (Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - CR 2006, 605 Rn. 49 f. und 53).
- BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 21.06
Missbrauchsaufsicht, besondere Missbrauchsaufsicht, allgemeine …
Denn soweit das neue Recht noch nicht anwendbar ist, kann und muss gegebenenfalls weiterhin auf die Eingriffsbefugnisse des alten Rechts zurückgegriffen werden, weil § 150 Abs. 1 TKG den betroffenen Unternehmen im Übergangszeitraum (auch) die Pflicht auferlegt, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten der Regulierungsbehörde zu unterwerfen, deren es zur Durchsetzung der fortbestehenden gesetzlichen Verpflichtungen bedarf (so - für das nationale Recht - Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 C 18.05 - juris ). - BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06
Missbrauchsaufsicht; besondere Missbrauchsaufsicht; beträchtliche Marktmacht; …
Denn § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 erlegt den betroffenen Unternehmen im Übergangszeitraum (auch) die Pflicht auf, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten der Regulierungsbehörde zu unterwerfen, deren es zur Durchsetzung der fortbestehenden gesetzlichen Verpflichtungen bedarf (so - für das nationale Recht - Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 C 18.05 - Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2 Rn. 20). - BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 35.06
Definition eines Telekommunikationsmarktes als regulierungsbedürftig und …
Denn § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 erlegt den betroffenen Unternehmen im Übergangszeitraum (auch) die Pflicht auf, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten der Regulierungsbehörde zu unterwerfen, deren es zur Durchsetzung der fortbestehenden gesetzlichen Verpflichtungen bedarf (so für das nationale Recht Beschluss vom 15. November 2006 BVerwG 6 C 18.05 Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2 Rn. 20).
- BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 38.06
Definition des Telekommunikationsmarktes als regulierungsbedürftig und …
Denn § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 erlegt den betroffenen Unternehmen im Übergangszeitraum (auch) die Pflicht auf, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten der Regulierungsbehörde zu unterwerfen, deren es zur Durchsetzung der fortbestehenden gesetzlichen Verpflichtungen bedarf (so für das nationale Recht Beschluss vom 15. November 2006 BVerwG 6 C 18.05 Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2 Rn. 20). - BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
Definition eines Telekommunikationsmarktes als regulierungsbedürftig; …
Denn § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 erlegt den betroffenen Unternehmen im Übergangszeitraum (auch) die Pflicht auf, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten der Regulierungsbehörde zu unterwerfen, deren es zur Durchsetzung der fortbestehenden gesetzlichen Verpflichtungen bedarf (so für das nationale Recht Beschluss vom 15. November 2006 BVerwG 6 C 18.05 Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2 Rn. 20). - BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 37.06
Feststellung der Marktmacht eines Unternehmens im Wege einer Marktanalyse als …
Denn § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 erlegt den betroffenen Unternehmen im Übergangszeitraum (auch) die Pflicht auf, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten der Regulierungsbehörde zu unterwerfen, deren es zur Durchsetzung der fortbestehenden gesetzlichen Verpflichtungen bedarf (so für das nationale Recht Beschluss vom 15. November 2006 BVerwG 6 C 18.05 Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2 Rn. 20). - VG Köln, 23.04.2008 - 21 K 7580/05 Solange der Bescheid nicht (teilweise) aufgehoben ist, erweist er sich nämlich hinsichtlich dieser Entgelte als Rechtsgrund für das Behaltendürfen und entfaltet in diesem Sinne belastende Wirkung für die Klägerin, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - BA Nr. 12; Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 C 18.05 - BA Nr. 11.
- VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines blocktarifierten Entgelts auf der Grundlage …
Solange der Bescheid nicht (teilweise) aufgehoben ist, erweist er sich nämlich hinsichtlich dieser Entgelte als Rechtsgrund für das Behaltendürfen und entfaltet in diesem Sinne belastende Wirkung für die Klägerin, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 -, MMR 2007, 32; Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 C 18.05 -, Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2.
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Festsetzung des streitgegenständlichen Wertes