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   BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 21.98   

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https://dejure.org/1999,2903
BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 21.98 (https://dejure.org/1999,2903)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1999 - 6 C 21.98 (https://dejure.org/1999,2903)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1999 - 6 C 21.98 (https://dejure.org/1999,2903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt des Begriffs "besonderes pädagogisches Interesse" im Sinne von Art. 7 Abs. 5 GG (Grundgesetz) - Voraussetzungen und Kriterien für die Genehmigung einer privaten Grundschule - Grenzen richterlicher Kontrolle nach Verweigerung der Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 7 Abs. 4, 5; WRV Art. 147
    Verfassungsrecht; Prozeßrecht; Schulrecht - Vorrang öffentlicher Grundschulen gegenüber privaten; besonderes pädagogisches Interesse an der Errichtung von privaten Grundschulen; Bedeutung des Verbots "flächendeckender Zulassung privater Grundschulen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - Montessori-Grundschule - Gefährdung des Vorrangs staatlicher Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Ende für weitere Montessori-Schulen in Bayern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1280
  • NVwZ 2000, 681 (Ls.)
  • DVBl 2000, 706
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 21.98
    Für die Errichtung einer privaten Grundschule fehlt das besondere pädagogische Interesse, wenn diese durch eine "flächendeckende Zulassung privater Grundschulen" (BVerfGE 88, 40, 52) den Vorrang der staatlichen Grundschulen gefährden würde.

    Mit der Berufung hat der Kläger vorgebracht, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1992 (BVerfGE 88, 40) das Ziel verfolgt, den Spielraum für die Genehmigung von Grundschulen in freier Trägerschaft bedeutend zu erweitern; eine restriktive Auslegung des Art. 7 Abs. 5 GG sei nicht mehr möglich.

    Der Beklagte in den Ablehnungsbescheiden und die Vorinstanzen in den vorliegend aufgehobenen Urteilen haben ihrer jeweiligen rechtlichen Beurteilung die zum Verständnis von Art. 7 Abs. 5 GG ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 40) zugrunde gelegt, sich jedoch durch ein zu enges Verständnis des Begriffs der "flächendeckenden Zulassung von privaten Grundschulen mit demselben Alternativkonzept" (BVerfGE a.a.O. S. 52) fehlleiten lassen.

  • BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 21.98
    Aus prozeßökonomischen Gründen wäre es in einem solchen Fall nicht vertretbar, den anhängigen Rechtsstreit ohne Sachentscheidung zu beenden und den Kläger wegen der offengebliebenen Rechtsfragen, deren Erheblichkeit in einem anderen künftigen verfahrensrechtlichen Zusammenhang offenkundig ist, auf einen neuen Prozeß zu verweisen (Urteil vom 7. Mai 1996 - BVerwG 4 B 55.96 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286).
  • BFH, 26.05.2021 - V R 31/19

    Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule

    Denn bei einer Stipendiatenquote von weniger als 10 % waren Kinder aus Haushalten, bei denen von vornherein auszuschließen ist, dass sie die Kosten für den Schulbesuch --neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten-- aus eigener Kraft tragen können, schon aufgrund des Verhältnisses von Schulgebühren und Einkommensverteilung in jedem Fall bereits um etwa das 5-fache unterrepräsentiert (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.09.1999 - 6 C 21/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 1280, unter II.1.b bb zur Bedeutung demografischer Faktoren bei der Genehmigung privater Grundschulen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23

    Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert

    Auch ist, anders als der Antragsgegner und mit ihm das Verwaltungsgericht meint, das Unterrichtskonzept der Montessori-Schulen als eine besondere pädagogische Profilbildung mit einem besonderen pädagogischen Schwerpunkt im schulischen Angebot zu begreifen (vgl. dazu ausführlich VG Göttingen, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 4 A 144/08 -, juris Rn. 19 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. September 1999 - 6 C 21.98 -, NJW 2000, 1280 [1281 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 19 B 2132/03

    Streit um die Ablehnung einer vorläufigen Erlaubnis für den Betrieb einer Freien

    BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 (52 f.); BVerwG, Urteil vom 8. September 1999 - 6 C 21.98 -, NJW 2000, 1280 (1281).
  • VG Greifswald, 17.09.2002 - 4 A 2428/00
    Für die Errichtung einer privaten Grundschule fehlt das "besondere pädagogische Interesse", wenn durch eine flächendeckende Zulassung privater Grundschulen der Vorrang der staatlichen Grundschulen gefährdet würde (BVerwG, Urt.v. 08.09.1999 - 6 C 21.98 -, DVBl 2000, 706 [BVerwG 08.09.1999 - 6 C 21.98] [707]; BVerfGE 88, 40 [52]).
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