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   BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70   

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BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70 (https://dejure.org/1971,446)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1971 - VI C 23.70 (https://dejure.org/1971,446)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1971 - VI C 23.70 (https://dejure.org/1971,446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenhang zwischen einer Vortätigkeit und der Übernahme in ein Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 181
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70
    Daran hat ersichtlich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 1971 - 2 BvF 1/70 - nichts geändert (vgl. die Pressemitteilung des Gerichts in NJW 1971 Nr. 49 S. IV).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70
    Auch die Vertreter der dies bejahenden Meinung innerhalb des Bundesverfassungsgerichts haben anerkannt, daß die Rechtmäßigkeit des geltenden, insoweit auf beamtenrechtliche Vorschriften verweisenden Rechts damit nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerfGE 26, 141 [156]).
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70
    "Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß als öffentlich-rechtliche Dienstherren nur juristische Personen des öffentlichen Rechts in Betracht kommen... Diese vom Wortlaut des § 104 Abs. 1 BrBG (§ 115 Abs. 1 BBG) nahegelegte Auffassung entspricht auch deren Sinn und Zweck, weil hiernach Zeiten berücksichtigt werden sollen, in denen der spätere Beamte beamtenähnlichen Dienst getan hat ('Beamtendiensttuer' - Zeiten im weiteren Sinne; vgl. BVerwGE 12, 284 [286]).
  • BVerwG, 16.05.1961 - II C 192.58
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70
    So heißt es in dem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 192.58 - (Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 10 = DÖD 1961, 154):.
  • BVerwG, 15.08.1968 - II B 11.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70
    Gerade der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 1968 - BVerwG II B 11.67 -, auf den sich das Berufungsgericht insoweit stützen zu können glaubt, stellt klar, daß beide Begriffe zunächst einmal einen gemeinsamen Verweisungszweck haben und daß es im übrigen Sache einer keineswegs allgemeingültig möglichen Auslegung ist, ob und wie alsdann eine Gabelung hinsichtlich des Begriffsinhalts einsetzt.
  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 4.68

    Berücksichtigung von Tätigkeiten bei Besatzungstreitkräften und

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70
    Daß die Vorschrift des § 106 Abs. 1 Nr. 2 LBG, an die in diesem Zusammenhang gedacht werden könnte ("Tätigkeit im öffentlichen Dienst eines anderen Staates"), den Dienst bei Besatzungsstreitkräften oder Besatzungsmächten nicht erfaßt, ist vorgezeichnet durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu gleichartigen besoldungsrechtlichen Regelungen, so zuletzt durch das Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1971 - BVerwG VI C 4.68 - mit weiteren Nachweisen; es besteht kein Anlaß, von dieser Rechtsprechung, die der allgemeinen Verwaltungsübung im Bundesgebiet entspricht, abzugehen (vgl. auch Plog-Wiedow, BBG, § 116 RdNr. 13).
  • BVerwG, 29.01.1959 - II C 329.57
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70
    Deren Einbeziehung in die ruhegehaltfähige "Dienstzeit" ist bereits eine systemfremde Besonderheit, war auch nicht etwa durch hergebrachte Grundsätze geboten (vgl. Urteil vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 329.57 - [Buchholz 232 § 111 BBG Nr. 2 = DVBl. 1959, 471 [473]]).
  • BVerwG, 27.04.1966 - VI C 52.63
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70
    Diese Auffassung liegt auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats zugrunde, so dem Urteil vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - (ZBR 1966, 381).
  • BVerwG, 28.12.1962 - VI C 224.61

    Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten bei der Festsetzung von

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70
    So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Dezember 1962 - BVerwG VI C 224.61 - (Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 13 = ZBR 1963, 90) zu der dem §.
  • BVerwG, 09.11.2006 - 2 C 4.06

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Tätigkeit als Rechtsanwalt; juristischer

    Dem entsprechend ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidend für die Anerkennungsfähigkeit der Zeit "als Rechtsanwalt" nach § 11 Nr. 1a BeamtVG, dass dem Beamten während dieser Zeit die Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zugestanden haben (Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - BVerwGE 39, 181 und Beschluss vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 1978 - 2 A 80/76 - DÖD 1979, 32).

    Unerheblich ist, ob sein Status der eines freiberuflich tätigen oder dienstvertraglich beschäftigten Anwalts war (Urteil vom 15. Dezember 1971 a.a.O. und Beschluss vom 14. Februar 1989 a.a.O.) In die Liste der Rechtsanwälte eingetragen werden nach § 31 BRAO die von der Justizverwaltung zugelassenen Anwälte (zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Voraussetzung für die Berechtigung, als Rechtsanwalt tätig zu sein, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 - BVerfGE 93, 213 ).

    Aus dem Urteil des 6. Senats vom 15. Dezember 1971 (a.a.O. S. 186) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 99.88

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - (BVerwGE 39, 181 [BVerwG 15.12.1971 - VI C 23/70]) entschieden, daß der Gesetzgeber den Begriff Rechtsanwalt in § 106 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Berliner Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1967 (GVBl. S. 26) - einer § 116 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BBG a.F. entsprechenden Vorschrift - ersichtlich nur im funktionellen, nicht aber im statusmäßigen Sinn verwendet habe, da eine engere Auslegung dem Sinn der Vorschrift und dem darin zum Ausdruck kommenden Gedanken der Anerkennung von auch für den öffentlichen Dienst nützlichen "Erfahrungszeiten" widersprechen würde.

    Entscheidend für die Anrechenbarkeit der vor der Berufung in das Beamtenverhältnis verbrachten Zeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BeamtVG ist mithin, daß dem Beamten während dieser Zeit die anwaltlichen Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zustanden, nicht hingegen, ob er diese Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich ausgeübt hat (BVerwGE 39, 181 [BVerwG 15.12.1971 - VI C 23/70]).

    Im übrigen ist sie durch das dieselbe Rechtsfrage betreffende, später ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - (BVerwGE 39, 181 [BVerwG 15.12.1971 - VI C 23/70]) überholt.

  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73

    Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die

    Besatzungsmacht nicht ruhegehaltfähige Dienstzeit (im Anschl. u.a. an II C 45.63, II C 44.68 und BVerwGE 39, 181 [BVerwG 15.12.1971 - VI C 23/70] [184]).

    Inzwischen hat der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG VI C 23.70 - (BVerwGE 39, 181 [BVerwG 15.12.1971 - VI C 23/70]/184) diese Auffassung ausdrücklich bestätigt.

  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Dies hat der beschließende Senat u.a. bereits zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1967 (GVBl. S. 26) - LBG - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu gleichartigen besoldungsrechtlichen Regelungen (u.a. Urteil des beschließenden Senats vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 4.68 - [Buchholz 235 § 7 BBesG Nr. 4 = ZBR 1972, 60]) in dem auch vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - (BVerwGE 39, 181 [BVerwG 15.12.1971 - VI C 23/70] [184]) entschieden (vgl. auch Plog/Wiedow, BBG, § 116 RdNr. 13; Fürst, GKÖD I, K § 116 Rz 25).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Da die Verwaltung ebenso wie die rechtsprechende Gewalt Verfassungsrang hat (BVerwGE 39, 181 [BVerwG 15.12.1971 - VI C 23/70] [188]), muß der ehrenamtliche Richter sich bei einer Kollision von Sitzungen kommunaler Organe und Sitzungen des Verwaltungsgerichts, an denen er teilzunehmen hat, nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob ihm die Sitzung des Kommunalorgans so wichtig erscheint, daß er seine Teilnahme an ihr für dringend geboten hält und sich deswegen für verhindert erklärt, an der Sitrzung des Verwaltungsgerichts mitzuwirken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 3 A 1167/09

    Grundsätze zur Ruhegehaltfähigkeit und Anrechenbarkeit von sog. Vordienstzeiten

    Dem entsprechend ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidend für die Anerkennungsfähigkeit der Zeit "als Rechtsanwalt" nach § 11 Nr. 1a BeamtVG, dass dem Beamten während dieser Zeit die Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zugestanden haben (Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - BVerwGE 39, 181 und Beschluss vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 1978 - 2 A 80/76 - DÖD 1979, 32).".
  • VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14

    Rechtsanwaltstätigkeit als berücksichtigungsfähige Zeit nach § 11 BeamtVG

    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 9. November 2006 - 2 C 4.06 -, Schütz BeamtR ES/C II 1.1.2 Nr. 43; Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - BVerwGE 39, 181 und Beschluss vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. September 1978 - 2 A 80/76 - DÖD 1979, 32) darauf an, ob dem Beamten bzw. Richter während dieser Zeit die Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zugestanden haben.

    Vielmehr kann die Beklagte die Anerkennung noch von weiteren Erwägungen abhängig machen, so muss beispielsweise nicht die gesamte berücksichtigungsfähige Zeit anerkannt werden, wenn sich insoweit eine abweichende Ermessenspraxis herausgebildet haben sollte, was jedoch dem Gericht nicht bekannt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1971 - VI C 23.70 -, BVerwGE 39, 181).

  • BVerwG, 23.03.2006 - 2 B 3.06

    Zulassung zur Revision

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - (BVerwGE 39, 181) und vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.88 - (Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 3) ab.
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 4.70

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Zurückweisung einer Kalkulation

    Wie der Senat schon in anderem Zusammenhang ausgeführt hat (BVerwGE 39, 181 [190]), ist die Berücksichtigung der außerhalb des öffentlichen Dienstes verbrachten Verdienstweiten systenwidrig und kann deshalb nur nach Maßgabe besonderer Regelungen, hier des § 105 Abs. 1 Nr. 3 und des § 106 BremBG (§ 116 Abs. 1 Nr. 3, § 116 a BBG) erfolgen.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 2 C 23.91

    Beamtenversorgung - Ausländischer nichtöffentlicher Schuldienst -

    Für Tätigkeiten als Rechtsanwalt (Buchst. a), auf die sich die Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung ausdrücklich bezieht, hat der Senat darauf abgestellt, ob dem nunmehrigen Beamten in der anzurechnenden Zeit die anwaltlichen Befugnisse als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung zustanden (Beschluß vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 99.89 - im Anschluß an BVerwGE 39, 181 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 1 A 1224/10

    Tätigwerden des amtlich bestellten Vertreters eines Rechtsanwalts ohne eigene

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1988 - 4 S 17/87

    Beamtenversorgung: Berücksichtigung einer Beschäftigung als angestellter Anwalt

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