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   BVerwG, 16.03.2015 - 6 C 31.14   

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BVerwG, 16.03.2015 - 6 C 31.14 (https://dejure.org/2015,8177)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2015 - 6 C 31.14 (https://dejure.org/2015,8177)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 (https://dejure.org/2015,8177)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    WaffG § 20 Abs. 3 Satz 2
    Erbenprivileg; Erbwaffen; Blockierpflicht; Verschärfung waffenrechtlicher Umgangsanforderungen; Grundsatz des Vertrauensschutzes.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WaffG § 20 Abs. 3 Satz 2
    Blockierpflicht; Erbenprivileg; Erbwaffen; Grundsatz des Vertrauensschutzes; Verschärfung waffenrechtlicher Umgangsanforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 3 S 2 WaffG 2002, § 9 Abs 2 S 2 WaffG 2002, § 9 Abs 1 WaffG 2002, WaffG2002uaÄndG
    Blockierpflicht für Erbwaffen; Altfälle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 3 S 2 WaffG 2002, § 9 Abs 2 S 2 WaffG 2002, § 9 Abs 1 WaffG 2002, WaffG2002uaÄndG
    Blockierpflicht für Erbwaffen; Altfälle

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Blockierpflicht für Erbwaffen für Altfälle vor Inkrafttreten des Waffengesetzänderungsgesetzes vom 26. März 2008

  • rewis.io

    Blockierpflicht für Erbwaffen; Altfälle

  • ra.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erbenprivileg und Blockierpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 20 Abs. 3 S. 2
    Geltung der Blockierpflicht für Erbwaffen für Altfälle vor Inkrafttreten des Waffengesetzänderungsgesetzes vom 26. März 2008

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Blockierpflicht für ererbte Schusswaffen auch in Altfällen rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Blockierpflicht für ererbte Schusswaffen auch in Altfällen rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blockierpflicht für früher ererbte Schusswaffen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Waffengesetz: Blockiersystem für ererbte Schusswaffen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Blockierpflicht von geerbten Waffen - Kein Vertrauensschutz gegen schärferes Waffenrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Blockierpflicht für ererbte Schusswaffen auch in Altfällen rechtmäßig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sicherung ererbter Waffen durch Blockiersystem gilt auch für Altfälle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Blockierpflicht gilt auch für Altfälle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Blockierpflicht gilt auch für Altfälle

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Blockierpflicht für ererbte Schusswaffen auch in Altfällen rechtmäßig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn zum Erbe (auch) erlaubnispflichtige Schusswaffen gehören

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ererbte Schusswaffen sind ein unterschätzter Problemfall - Blockierpflicht besteht für alle

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Auch den Erben trifft eine Blockierpflicht bei Schusswaffen unabhängig davon, wann der Erbfall eingetreten ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blockierpflicht für ererbte Schusswaffen auch in Altfällen rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Blockierungspflicht für geerbte Waffen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 494
  • DÖV 2015, 671
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2015 - 6 C 31.14
    Dieser Grundsatz, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten ableitet, engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich zu ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u.a. - BVerfGE 127, 1 ).

    Das ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 a.a.O. S. 17 m.w.N.).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Vertrauensschutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 a.a.O. S. 17 m.w.N.).

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 a.a.O. S. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2016 - 6 C 36.14

    Gemeinsame Waffenbesitzkarte; gemeinschaftlicher Waffenbesitz mehrerer Personen;

    Angesichts der Gefahren des Schusswaffenbesitzes und der staatlichen Schutzpflichten für Leben und körperliche Unversehrtheit besteht regelmäßig ein berechtigtes Interesse, neue Mittel der Gefahrenvorsorge möglichst rasch und umfassend zur Geltung zu bringen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 - NVwZ-RR 2015, 494 Rn. 20 ff.).

    Vielmehr hat er die Blockierpflicht auch auf Erbwaffen erstreckt, die sich bereits bei ihrer Einführung im Besitz bedürfnisloser Erben befanden (BVerwG, Urteil vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 - NVwZ-RR 2015, 494 Rn. 10 ff.).

    Nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Wertung des Bundesgesetzgebers berechtigt das Gefahrenpotential, das Schusswaffen in der Hand von Personen ohne waffenrechtliches Bedürfnis und waffenspezifische Sachkunde darstellen, dazu, die Funktionsuntauglichkeit dieser Waffen herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 - NVwZ-RR 2015, 494 Rn. 14 und 24).

  • BVerwG, 07.03.2016 - 6 C 60.14

    Waffenbesitzkarte; waffenrechtliches Bedürfnis von Jägern; Besitzverbot für

    Es ist ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers, das Risiko einer nicht sachgerechten Verwendung von Schusswaffen durch vorbeugende Maßnahmen soweit als möglich zu minimieren (stRspr; vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:160315U6C31.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 106 Rn. 14).
  • BVerwG, 07.03.2016 - 6 C 59.14

    Bedürfnis eines Jägers an dem Erwerb und Besitz von Schusswaffen;

    Es ist ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers, das Risiko einer nicht sachgerechten Verwendung von Schusswaffen durch vorbeugende Maßnahmen soweit als möglich zu minimieren (stRspr; vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:160315U6C31.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 106 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839

    Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014

    Dieser Grundsatz, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten ableitet, engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich zu ändern (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2015 - 6 C 31/14 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1/16 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 29.11.2016 - 22 K 6047/14

    Widerruf; Waffe; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; Blockierpflicht ;

    Zwar ist - entgegen der Auffassung des Klägers - inzwischen höchstrichterlich geklärt, dass die Blockierpflicht gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 WaffG für alle Waffen gilt, die jemals infolge Erbfalls erworben wurden und zukünftig werden, also auch für die von dem Kläger vor der Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2008 im Wege der Erbfolge erworbene Schusswaffe, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 2014 - 20 A 1853/12 -, juris Rdn. 19, 30; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16. März 2015 - 6 C 31/14 -, juris Rdn. 6 ff.
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 11 ZB 15.418

    Ungültigkeit einer im Wege des Umtauschs einer ukrainischen Fahrerlaubnis

    Der verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und den Grundrechten ableitet, engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich zu ändern (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2015 - 6 C 31/14 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1/16 m.w.N.).
  • VG Trier, 15.09.2022 - 2 K 1197/22

    Kein Anspruch auf waffenrechtliche Erlaubnis für ein Pfeilabschussgerät

    Umgekehrt kann derjenige, dem der Umgang mit Waffen erlaubt ist, in aller Regel nicht berechtigterweise darauf vertrauen, dass die einmal geltenden Anforderungen für alle Zukunft unverändert bleiben (vgl. zur Erstreckung der Blockierpflicht für Erbwaffen auf Altfälle: BVerwG, Urteil vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 -, Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, Rn. 65, jeweils in juris).
  • VG Cottbus, 13.08.2015 - 4 K 1382/14
    Der verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten ableitet, engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 - m. w. N., juris).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Vertrauensschutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, juris; vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2015 - 6 C 31.14 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15

    Fahreignungs-Bewertungssystem; unechte Rückwirkung; Vertrauensschutz

    Dieser Grundsatz, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten ableitet, engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich zu ändern (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2015 - 6 C 31/14 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1/16 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 31.08.2020 - RN 8 K 18.296

    Umschreibung einer durch Umtausch erworbenen EU-Fahrerlaubnis

    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines in der Vergangenheit liegenden Verhaltens nachträglich zu ändern (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2015 - 6 C 31/14 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - juris Rn. 55 ff. m.w.N.).
  • VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167

    Entzug der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 18.01.2016 - 11 CS 15.2598

    Keine Beanstandung des Fahreignungs-Bewertungssystems

  • VG Osnabrück, 01.06.2023 - 4 A 8/23

    Altbesitz; Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz; Pfeilabschussgerät;

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