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   BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13   

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https://dejure.org/2014,11235
BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13 (https://dejure.org/2014,11235)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2014 - 6 C 4.13 (https://dejure.org/2014,11235)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 6 C 4.13 (https://dejure.org/2014,11235)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BPolG §§ 3, 23, 34
    Bundespolizei; Bahnpolizei; sachliche Zuständigkeit; Bahnhofsvorplatz; Identitätsfeststellung; Datenabgleich.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BPolG §§ 3, 23, 34
    Bahnhofsvorplatz; Bahnpolizei; Bundespolizei; Datenabgleich; Identitätsfeststellung; sachliche Zuständigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 EBO, § 3 Abs 1 BGSG 1994, § 23 Abs 1 Nr 1 BGSG 1994, § 34 Abs 1 S 1 Nr 2 BGSG 1994, § 34 Abs 1 S 2 BGSG 1994
    Keine Zuständigkeit der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier

  • Wolters Kluwer

    Definition einer Bahnanlage vor dem Hintergrund der Zuständigkeit der Bundespolizei

  • doev.de PDF

    Zuständigkeit der Bundespolizei; Bahnhofsvorplatz

  • rewis.io

    Keine Zuständigkeit der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier

  • ra.de
  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    §§ 1 bis 7 BPolG; § 3 Abs. 1 Nr. 1 BPolG; § 23 Abs. 1 Nr. 1 BPolG; § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BPolG; § 4 Abs. 1 S. 2 EBO; § 132 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 137 Abs. 1 VwGO
    Bahnhofsvorplatz; Gefahrenverdacht; Verdacht des Drogenhandels; Gefahrerforschungseingriff; Identitätsfeststellung; Datenabgleich; Begriff der "Bahnanlagen"; Eisenbahnbetriebsbezogenheit; Abgrenzung: Zuständigkeitsbereiche von Bundespolizei und Land

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPolG § 3; BPolG § 23; BPolG § 34
    Bundespolizei; Bahnpolizei; sachliche Zuständigkeit; Bahnhofsvorplatz; Identitätsfeststellung; Datenabgleich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Zuständigkeit der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Zuständigkeit der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Bundespolizei muss drinnen bleiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bundespolizei - und der Bahnhofsvorplatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Zuständigkeit der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit der Bundespolizei zur Identitätsfeststellung auf Bahngelände

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausweiskontrolle vor dem Bahnhof - Dafür ist die Bundespolizei auf einem Bahnhofsvorplatz nicht zuständig: Datenabgleich war rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit der Bundespolizei zur Identitätsfeststellung auf Bahngelände

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 28.05.2014)

    Richter verweisen Bundespolizei von Bahnhofsvorplätzen

  • taz.de (Pressebericht, 28.05.2014)

    Platzverweis für Bundespolizei

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Bundespolizei ist nur unter engen Voraussetzungen zum Einschreiten auf Bahnhofsvorplätzen befugt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundespolizei darf Bahnhofsvorplatz nicht kontrollieren

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Zuständigkeit der Bundespolizei oder "Wo fängt ein Bahnhof an?”

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 91
  • DVBl 2014, 1317
  • DÖV 2014, 1024
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13
    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist - nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die sog. Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 2.96 - BVerwGE 102, 269 , juris Rn. 21).
  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71

    Vertreibungsschaden an einem ruhenden Betrieb - Vertreibungsschaden an einem

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13
    Eine - grundsätzlich mögliche (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 82.71 - BVerwGE 41, 52 [insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 427.2 § 7 FG Nr. 10] und vom 23. Januar 1976 - BVerwG 7 C 79.74 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 43 S. 19) - Beschränkung der Revisionszulassung auf einen abtrennbaren Teil der angefochtenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht nicht vorgenommen.
  • BVerwG, 23.01.1976 - VII C 79.74
    Auszug aus BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13
    Eine - grundsätzlich mögliche (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 82.71 - BVerwGE 41, 52 [insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 427.2 § 7 FG Nr. 10] und vom 23. Januar 1976 - BVerwG 7 C 79.74 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 43 S. 19) - Beschränkung der Revisionszulassung auf einen abtrennbaren Teil der angefochtenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht nicht vorgenommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 5 B 137/21

    Anträge gegen polizeiliche Videoüberwachung an drei zentralen Plätzen in Köln

    Auch wenn man die schnelle Eingriffsmöglichkeit von Kräften der Bundespolizei im Fall der Nacheile gemäß § 58 Abs. 3 BPolG oder der Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 POG NRW - eine originäre Zuständigkeit besteht für die Bundespolizei als Bahnpolizei nach § 3 Abs. 1 BPolG nur im Bereich von Bahnanlagen i.S.d. § 4 Abs. 1 EBO -, vgl. zur Begrenzung der Zuständigkeit der Bahnpolizei auf das Bahnhofsgebäude, von der der Bahnhofsvorplatz nicht umfasst ist: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 C 4.13 -, juris, Rn. 13 ff., einbezieht, führt dies nicht zu einer gleich wirksamen umfassenden Möglichkeit zur Gefahrenabwehr.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse die Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2014 - 6 C 4.13 - juris Rn. 13 und vom 23. September 2014 - 7 C 14.13 - juris Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 33/24

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen

    Das von ihm zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2014 - 6 C 4/13 -, das den Begriff der "Bahnanlage" im Sinne des § 3 BPolG definiert, steht der Annahme des Landgerichts, die Zu- und Abfahrtsstraße des Taxistandes auf dem C-straße gehörten zum öffentlichen Straßenverkehr, nicht entgegen.

    Auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bahnhofsvorplatz vielmehr ebenso wie der Platz vor dem Bahnhof eine sonstige Verkehrsfläche der jeweiligen Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 C 4/13, DVBl 2014, 1317 = juris, Rn. 15).

  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Abgesehen von diesen Fällen, in denen Befugnisnormen tatbestandlich aufeinander aufbauen und aus diesem Grund ein rechtlicher Mangel auch andere Maßnahmen infizieren kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 C 4.13 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 103 Rn. 16 zum Datenabgleich nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BPolG), erfasst die Fehlerfolge der Rechtswidrigkeit grundsätzlich nur die einzelne polizeiliche Maßnahme.
  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 14 K 7613/18

    Drohne; offener Einsatz technischer Mittel; Fußballspiel; Hinweispflicht

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 C 4/13 -, juris), der sich die Kammer anschließt, sind nur solche Flächen im Vorfeld eines Bahnhofs als Bahnanlagen einzustufen, bei denen objektive, äußerlich klar erkennbare, d.h. räumlich präzise fixierbare Anhaltspunkte ihre überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr im Unterschied zum Allgemeinverkehr belegen.

    Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf einer solchen Fläche ist, sofern nicht in der vorbezeichnet erwähnten Weise Anhaltspunkte die überwiegende Zuordnung zum Bahnverkehr belegen, nicht eine Sonderpolizei des Bundes zuständig, sondern die nach Landesrecht zu bestimmende Gefahrenabwehrbehörde (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 28.05.2014 - 6 C 4.13 -, juris Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 10.12

    Planfeststellung für Hafen Köln-Godorf aufgehoben

    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse die Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2014 - 6 C 4.13 - juris Rn. 13 und vom 23. September 2014 - 7 C 14.13 - juris Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

    Das Bundesverwaltungsgericht stellt darauf ab, ob unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse bei einer funktionalen Betrachtung die sog. Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d. h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb anzunehmen ist (BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 2/96 -, juris; Urteil vom 23.09.2014 - 7 C 14.13 - und Urteil vom 28.05.2014 - 6 C 4/13 -, juris).

    Daraus folgt, dass die Nutzung eisenbahnbetriebsbezogener Anlagen der Eisenbahnaufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt, während nicht eisenbahnbetriebsbezogene Nutzungen von Anlagen der Eisenbahnen des Bundes, d. h. eisenbahnfremde bauliche Änderungen und nachfolgende Nutzungen, grundsätzlich auch dann der Zuständigkeit und Aufsicht der allgemeinen Bauaufsichtsbehörden unterliegen, wenn sie sich auf planungsrechtlich privilegiertem Bahngelände vollziehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 2/96 -, juris; Urteil vom 23.09.2014 - 7 C 14.13 - und Urteil vom 28.05.2014 - 6 C 4/13 -, juris; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998 - 7 A 3818/96 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 24.09.2002 - 2 R 12/01 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 28.10.2009 - AU 4 K 08.1163 -, juris; vgl. dazu auch OLG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2017 - 2 SsOWi 126/17 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20

    Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt

    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d. h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 19.02.2015 - 7 C 10.12 -, Rn. 36 bei juris, vom 28.05.2014 - 6 C 4.13 -, Rn. 13 bei juris, vom 23.09.2014 - 7 C 14.13 -, Rn. 10 bei juris, und vom 27.11.1996 - 11 A 2.96 -, Rn. 21 bei juris).
  • BVerwG, 23.09.2014 - 7 C 14.13

    Bahnanlagen; Betriebsanlagen; Betriebsbezogenheit; Verkehrsfunktion;

    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse die Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (Urteile vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 2.96 - BVerwGE 102, 269 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 19 S. 78 f. und vom 28. Mai 2014 - BVerwG 6 C 4.13 - juris Rn. 13).
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 142/15

    Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Dazu gehören auch Nebenbetriebsanlagen, d.h. sonstige Anlagen einer Eisenbahn, die den Zugang und Abgang ermöglichen oder fördern sowie Flächen und maschinelle Einrichtungen, die bei Gütern das Be- und Entladen ermöglichen, wie etwa Ladestraßen und -rampen, Krananlagen, Förderbänder zur Abwicklung des Güterverkehrs.(Vgl. Hermes/Sellner, AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rdnr. 61) Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse die Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 27.11.1996 - 11 A 2.96 - BVerwGE 102, 269; und vom 28.5.2014 - 6 C 4.13 -, juris) Dass dies im Sinne einer Abwicklung und Sicherung des Eisenbahnverkehrs durchaus weit zu verstehen ist, zeigt sich daran, dass die Eisenbahnbetriebsbezogenheit von der Rechtsprechung beispielsweise bei einem der Bahnentwässerung dienenden Regenrückhaltebecken(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.1.1996 - 11 VR 19.95 -, juris) oder bei Sicherungsmaßnahmen auf den an den Schienenweg angrenzenden Hanggrundstücken(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2014 - 7 C 14/13 - NVwZ 2015, 445) bejaht wurde.(Weitere Beispiele bei: Hermes/Sellner, AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rdnr. 54) Soweit die Klägerin geltend macht, dass es bei der Frage, ob bauliche Anlagen, die auf dem Bahngelände errichtet wurden, bahnfremd sind, nicht auf vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich des Transports von Einsatzstoffen und/oder Erzeugnissen ankomme, und daher nicht alle Flächen und bauliche Anlagen auf Eisenbahngrundstücken Bahnanlagen seien, ist nicht substantiiert vorgetragen, welche baulichen Anlagen auf welchen Grundstücken hier insoweit betroffen sein sollen.
  • VG Saarlouis, 02.12.2020 - 5 K 1989/19

    Kostenerstattung im Eisenbahnkreuzungsrecht

  • VG Köln, 12.05.2016 - 18 L 682/16

    Widmung, Nichtigkeit, Bestimmtheit, Zustimmung, eisenbahnrechtliche Widmung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2023 - 11 A 2213/20
  • VG Schleswig, 05.04.2016 - 3 A 290/15

    Zuständigkeitsstreit zwischen Eisenbahnbundesamt und Gemeinde im Zusammenhang mit

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