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   BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87   

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BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87 (https://dejure.org/1988,3340)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1988 - 6 C 56.87 (https://dejure.org/1988,3340)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1988 - 6 C 56.87 (https://dejure.org/1988,3340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruchsbescheid - Kriegsdienstverweigerer - Zustellung - Zustellungsbevollmächtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 30.03.1982 - IX OE 69/80
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87
    Anders als möglicherweise im Falle unterschiedlicher Rechtsträgerschaft der Erst- und der Widerspruchsbehörde, bei der eine fehlende Belehrung über die Möglichkeit der Klage gegen den Erstbescheid zu einer Fristversäumung führen kann (vgl. dazu VGH Kassel, NJW 1983, 242), kann jedenfalls in Kriegsdienstverweigerungssachen, bei denen die zur Entscheidung berufenen Ausschüsse und Kammern Bundesbehörden des gleichen Geschäftsbereichs sind, durch eine Rechtsmittelbelehrung des hier erteilten Inhalts weder bei Rechtskundigen noch bei Laien ein unrichtiger Eindruck darüber erweckt werden, daß mit der Klage gegen den Widerspruchsbescheid auch die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens angegriffen wird.
  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87
    Bei einer solchen Klage handelt es sich zwar (auch) um eine Anfechtungsklage, das eigentliche Klagebegehren des Wehrpflichtigen ist aber die Feststellung seiner Berechtigung zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe (vgl. dazu Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - <BVerwGE 65, 287>).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87
    Diese Anforderungen dürfen zwar im Hinblick auf die durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Einräumung der Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutzes sowie auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar erschwert werden (vgl. BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]).
  • BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86

    Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - m.w.N.) ausgeführt, daß auch in Kriegsdienstverweigerungssachen derjenige, der ein Verwaltungsverfahren betreibt, die Sorgfalt walten lassen muß, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den Umständen zumutbar ist.
  • VGH Bayern, 16.10.1986 - 12 B 84 A.655
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87
    Soweit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1986 (DVBl. 1987, 698) die Auffassung entnommen werden könnte, zu einer richtigen Rechtsbehelfsbelehrung gehöre auch die Belehrung über die Möglichkeit der Klage gegen den Erstbescheid, kann dem jedenfalls für Fälle der vorliegenden Art nicht gefolgt werden.
  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige

    Im letzteren Falle erfasst eine nur gegen den Widerspruchsbescheid erhobene Klage offenkundig stets auch den Ausgangsbescheid, der im Widerspruchsbescheid nur bestätigt wird, so dass über den sachdienlich zu stellenden Klageantrag i. S. v. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nicht belehrt werden muss (BVerwG, Urt. v. 1. September 1988 - 6 C 56.87 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2015 - 1 A 59.15 -, juris Rn. 10; OVG Schl.-H., Urt. v. 17. September 1991 - 2 L 103/91 -, juris Rn. 4/5; VG Halle/Saale, Beschl. v. 7. Oktober 2008 - 4 B 391/08 -, juris Rn. 5; VG Cottbus, Beschl. v. 10. Oktober 2001 - 6 L 412.01 -, juris Rn. 15 ff.; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 58 Rn. 5; Kimmel, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 58 Rn. 14).
  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Jedenfalls dann, wenn wie hier Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind, ist die im vorgenannten Sinn erfolgte Belehrung nicht geeignet, den Rechtssuchenden davon abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt oder auch nur rechtzeitig einzulegen, wobei nicht zweifelhaft sein kann, dass mit der Klage gegen den Widerspruchsbescheid zugleich auch der Ausgangsbescheid angefochten ist (BVerwG, Urteil vom 1. September 1988 - BVerwG 6 C 56.87 -, Buchholz, 310 § 58 VwGO Nr. 54; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. September 1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385 f.; Schmidt, in Eyermann, VwGO, Kommentar, 10. Auflage, 2000, § 58 Rn. 5, a.A. BayVGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 12 B 84 A.655 -, NVwZ 1987, 901 f).
  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 6/19

    Verweis gegen einen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat -

    Anders als im Falle unterschiedlicher Rechtsträgerschaft von der Erst- und Widerspruchsbehörde kann jedenfalls in Verfahren die gleiche Behörde oder Behörden des gleichen Rechtsträgers sowohl die Ausgangs- als auch die Widerspruchsentscheidung getroffen haben, durch eine Rechtsmittelbelehrung gegen den Widerspruchsbescheid könne Klage erhoben werden weder beim Rechtskundigen noch beim Laien der unrichtige Eindruck erweckt werden, dass nicht auch gegen den Ausgangsbescheid Klage erhoben werden könne (BVerwG, U. v. 01.09.1988 - 6 C 56.87 -, juris, Rdnr. 10).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 11 B 29.95

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist - Beachtung der

    orschriften erfordert, bestimmt sich dabei nach den Umständen des einzelnen Falles (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - , vom 1. September 1988 - BVerwG 6 C 56.87 - undvom 9. Juni 1989 - BVerwG 6 C 49.87 - sowieBeschluß vom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 L 234/03

    Rubrumsberichtigung, Parteiwechsel, Rechtsbehelfsbelehrung

    Eine solche fehlerhafte Belehrung setzt gleichwohl nicht die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO in Lauf, weil die Belehrung über den Gegenstand der Anfechtungsklage nicht zum notwendigen Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung i. S. d. § 58 Abs. 1 VwGO gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.1988 - 6 C 56/87 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 54).

    Die fehlerhafte Belehrung darüber, dass Gegen-stand der Anfechtungsklage der Widerspruchsbescheid ist, ist nicht geeignet, die Rechtsverfolgung zu erschweren, weil das Gericht auf einen entsprechend der Belehrung gestellten Klageantrag verpflichtet ist, gemäß § 86 Abs. 3 VwGO auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.1988 - 6 C 56/87 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 54; OVG SH, NVwZ 1992, 385; a. A. BayVGH, NVwZ 1987, 901 = DVBl. 1987, 698).

  • BSG, 07.12.2017 - B 5 R 246/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

    Zu der Frage, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig sei, wenn in ihr lediglich die Klagemöglichkeit "gegen diesen Widerspruchsbescheid" erwähnt werde, fehlt die Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BVerwG vom 1.9.1988 (6 C 56/87 = Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 54).
  • OVG Hamburg, 07.12.2023 - 6 So 46/23

    Duldungsanspruch einer alleinerziehenden Mutter einer freizügigkeitsberechtigten

    In einem solchen Fall ist eine Wiedereinsetzung ausgeschlossen, wenn nicht der Rechtssuchende besondere Vorkehrungen für den Fall der Zustellung während seiner Abwesenheit trifft (BVerwG, Urt. v. 1.9.1988, 6 C 56.87, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 54, juris Rn. 11).
  • VG Cottbus, 10.10.2001 - 6 L 412/01

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; Isolierte

    Die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO ist nicht einschlägig, weil die Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheids allein durch den nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO unzutreffenden Hinweis, Klage sei "gegen diesen Widerspruchsbescheid" zu erheben, nicht im Sinne von § 58 Abs. 2 VwGO unrichtig wird (so auch BVerwG, Urt. v. 1. September 1988 - 6 C 56.87 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 54, S. 2; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. 17. September 1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385; Schmidt in Eyermann: VwGO, 11. Aufl. 2000, § 58 Rn. 5; Pietzner/Ronellenfitsch, Assessorexamen, 10. Aufl. 2000, § 48 Rn. 8).

    Gerade in dem Fall, in dem sich der Betroffene gegen einen allein den Ausgangsbescheid bestätigenden Widerspruchsbescheid wendet, kann im Regelfall kein Zweifel darüber aufkommen kann, dass der Angriff des Klägers auf den Ausgangsverwaltungsakt zielt (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. September 1988, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2004 - 1 O 280/04

    Ausbildungsförderung; BAföG; Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung

    Während das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 01. September 1988 - 6 C 56.87 -, Buchholz 310, § 58 VwGO Nr. 54, in einem Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eine diesbezügliche Belehrung für nicht unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO erachtet hat, wird im Übrigen häufig eine eher differenzierte Rechtsansicht vertreten.
  • VG Göttingen, 26.02.2008 - 3 A 277/07

    Fortgeltungsdauer der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Abzugsfähigkeit der

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 01.09.1988 - 6 C 56.87 -, Buchholz 310, § 58 VwGO Nr. 54) hat eine derartige Belehrung für nicht unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO erachtet.
  • OVG Sachsen, 24.05.2013 - 5 A 47/10

    Fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2006 - L 3 RJ 96/03
  • VG Karlsruhe, 08.07.2013 - 5 K 1338/13

    Antrag auf Hinausschiebung des Ruhestands

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2020 - 3 M 770/19

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides einer mit der

  • VG Meiningen, 07.05.1997 - 8 K 116/95

    Handwerksrecht; Handwerksrecht; Prüfungsrecht; Anforderungen an die

  • VG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 L 2988/19
  • VG Würzburg, 16.11.2010 - W 1 K 10.416

    Rückforderung überzahlter Bezüge; rückwirkende Feststellung der begrenzten

  • BVerwG, 02.12.1994 - 9 B 639.94

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Unterschrift unter den Schriftsatz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1999 - 16 A 5015/98

    Ausbildungsförderung; Fristversäumnis; Vorübergehende Nichtnutzung der Wohnung

  • BVerwG, 18.10.1991 - 9 B 230.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Treffen ausreichender Vorkehrungen für

  • VG Cottbus, 19.02.2020 - 8 K 1194/19

    Unterhaltsvorschussrecht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2004 - 1 O 353/04

    Richtigkeit einer lediglich auf die Möglichkeit der Klagemöglichkeit "gegen

  • VG Köln, 16.04.2018 - 7 K 5653/17

    Nachweis eines Härtefalls bei der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem

  • VG Berlin, 02.07.2007 - 12 A 1372.04

    Nicht rechtzeitige Abgabe einer Prüfungsarbeit

  • VG Cottbus, 05.11.2020 - 8 K 1158/20

    Hilfe für junge Volljährige

  • VG Göttingen, 08.09.2015 - 2 A 282/14

    Bestimmung der gewachsenen Geländeoberfläche

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