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   FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00   

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https://dejure.org/2006,15393
FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00 (https://dejure.org/2006,15393)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.04.2006 - 6 K 1217/00 (https://dejure.org/2006,15393)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. April 2006 - 6 K 1217/00 (https://dejure.org/2006,15393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Behandlung als Gesellschafterdarlehen ohne Darlehensvereinbarung als verdeckte Gewinnausschüttung; Anrechnung der Sozialversicherungsrente aus dem früheren Arbeitsverhältnis bei Beurteilung einer Überversorgung; Frage ...

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; ; EStG § 6a Abs. 3; ; BetrAVG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt bei Behandlung als Gesellschafterdarlehen ohne Darlehensvereinbarung zu verdeckter Gewinnausschüttung; keine Anrechnung der Sozialversicherungsrente aus dem früheren Arbeitsverhältnis bei Beurteilung einer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt bei Behandlung als Gesellschafterdarlehen ohne Darlehensvereinbarung zu verdeckter Gewinnausschüttung - keine Anrechnung der Sozialversicherungsrente aus dem früheren Arbeitsverhältnis bei Beurteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1004
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 2/95

    Steuerrechtliche Anerkennung von Tantiemenzahlungen als Betriebsausgaben;

    Auszug aus FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00
    Nach den Grundsätzen einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 29. Mai 1998, VI 2/95, sei eine verzögerte Tantiemeauszahlung unschädlich für den Betriebsausgabenabzug.

    Außerdem lag der von der Klägerin genannten Entscheidung des FG Hamburg vom 29. Mai 1998 VI 2/95, EFG 1998, 1503, insoweit ein abweichender Sachverhalt zugrunde, als dort der Gesellschafter sich zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse eines Verrechnungskontos bedienen konnte, und so über Beträge verfügte, über die er auch bei einer fristgerechten Auszahlung der Tantieme hätte verfügen können.

  • BFH, 17.12.1997 - I R 70/97

    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00
    Beherrscht der begünstigte Gesellschafter die Gesellschaft, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter keine klare, im Voraus getroffene und zivilrechtlich wirksame Vereinbarung zugrundeliegt oder die Vereinbarung nicht durchgeführt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111; vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 225, BStBl II 1998, 545).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00
    Beherrscht der begünstigte Gesellschafter die Gesellschaft, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter keine klare, im Voraus getroffene und zivilrechtlich wirksame Vereinbarung zugrundeliegt oder die Vereinbarung nicht durchgeführt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111; vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 225, BStBl II 1998, 545).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 62/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente -

    Auszug aus FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00
    Im Hinblick auf die Schwierigkeit, die letzten Aktivbezüge und die zu erwartenden Sozialversicherungsrenten zu schätzen, ist auf die vom Arbeitgeber während der aktiven Tätigkeit des Begünstigten tatsächlich erbrachten Leistungen abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 9. November 2005 I R 89/04, BFHE n.n., BFH/NV 2006, 456 und vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176 m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 89/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als

    Auszug aus FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00
    Im Hinblick auf die Schwierigkeit, die letzten Aktivbezüge und die zu erwartenden Sozialversicherungsrenten zu schätzen, ist auf die vom Arbeitgeber während der aktiven Tätigkeit des Begünstigten tatsächlich erbrachten Leistungen abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 9. November 2005 I R 89/04, BFHE n.n., BFH/NV 2006, 456 und vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176 m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1992 - I R 28/92

    Übergang einer privaten Versorgungsrente bei OHG-Umwandlung

    Auszug aus FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00
    Doch fehlt es an einem entsprechenden Nachweis (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1992 I R 28/92, BFHE 169, 322, BStBl II 1993, 247).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 16/94

    Überhöhter Teil einer Pensionszusage ist bei der Rückstellungsbewertung nicht zu

    Auszug aus FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00
    Vielmehr nimmt das Schreiben insoweit auf das BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 (I R 16/94, BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420) Bezug, in dem die hier verfahrensgegenständliche Frage nicht zur Entscheidung anstand.
  • BFH, 29.07.2004 - I B 154/03

    Voraussetzungen einer vGA bei Leistungen aufgrund von Zahlungsverpflichtungen aus

    Auszug aus FG Sachsen, 05.04.2006 - 6 K 1217/00
    bb) Die Gesellschafter-Geschäftsführer L und W verfügen zusammen über 100 v.H. der Stimmrechte an der Klägerin; sie verfolgten im Hinblick auf die Tantiemezusage gleichgerichtete Interessen, um eine ihren Gesellschafterinteressen entsprechende Willensbildung der Klägerin herbeizuführen, und sind daher beherrschende Gesellschafter (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 29. Juli 2004 I B 154/03, juris).
  • BFH, 20.12.2006 - I R 29/06

    VGA; Rentenanwartschaft; Überversorgung

    Das Sächsische Finanzgericht (FG) gab der hiergegen erhobenen Klage mit Urteil vom 5. April 2006 6 K 1217/00 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1004) statt.
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