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   FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06   

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FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06 (https://dejure.org/2006,13809)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.11.2006 - 6 K 158/06 (https://dejure.org/2006,13809)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. November 2006 - 6 K 158/06 (https://dejure.org/2006,13809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gefährdung der Interessen der Auftraggeber eines Steuerberaters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 227 Abs. 3 ZPO; § 155 FGO; § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG
    Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige Mitteilung einer krankheitsbedingten Verhinderung einer Partei an das Gericht als Antrag auf Terminsverlegung; Plötzliche unvorhergesehene Erkrankung eines Beteiligten als ein eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 227 Abs. 3; ; FGO § 155; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
    Widerlegung des Vermögensverfalls trotz mehrfacher Schuldnerverzeichniseinträge nur bei umfassender Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse - Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Zulassung; Schuldnerverzeichnis; Insolvenz; Vermögensverfall; Widerlegung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerlegung des Vermögensverfalls trotz mehrfacher Schuldnerverzeichniseinträge nur bei umfassender Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige Mitteilung einer krankheitsbedingten Verhinderung einer Partei an das Gericht als Antrag auf Terminsverlegung; Plötzliche unvorhergesehene Erkrankung eines Beteiligten als ein eine ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Insbesondere bei "in letzter Minute" eingehenden Anträgen auf Vertagung oder Verlegung eines Termins muss das Gericht selbst beurteilen können, ob der Beteiligte verhandlungsfähig bzw. verhindert ist oder nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228 , vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902 und vom 19. Februar 2003 IV S 1/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1187).

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen substantiierte Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Es ist vielmehr Sache des Beteiligten, die für eine Terminsverlegung erheblichen Gründe im Einzelnen vorzutragen und diese auf Verlangen auch glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

  • BFH, 01.08.1995 - VIII B 12/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Insbesondere bei "in letzter Minute" eingehenden Anträgen auf Vertagung oder Verlegung eines Termins muss das Gericht selbst beurteilen können, ob der Beteiligte verhandlungsfähig bzw. verhindert ist oder nicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228 , vom 14. Mai 1996 VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902 und vom 19. Februar 2003 IV S 1/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1187).

    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen substantiierte Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

    Es ist vielmehr Sache des Beteiligten, die für eine Terminsverlegung erheblichen Gründe im Einzelnen vorzutragen und diese auf Verlangen auch glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Ist dies der Fall oder ein Steuerberater sonst in beruflichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig gewesen, fällt dies zwar zusätzlich zu seinen Lasten ins Gewicht, ohne dass indes umgekehrt bei bisher im Wesentlichen korrektem Verhalten des Steuerberaters ohne weiteres ausgeschlossen ist, dass er aufgrund seiner Schulden, insbesondere wenn diese erheblich sind, Mandanteninteressen nicht mit der erforderlichen Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit verfolgen kann wie wenn er sich um seine eigene Vermögenslage nicht sorgen müsste (BFH-Beschluss vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFH/NV 2004, 895, 897 m.w.N.).

    Eine ggf. mit modifizierenden Auflagen versehene Bestellung ist nach dem StBerG nicht vorgesehen (BFH-Beschluss vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFH/NV 2004, 895, 897).

  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Denn daraus ist zu schließen, dass der Kläger die Interessen seiner Mandanten ebenfalls missachten würde, wenn ihn seine schlechten finanziellen Verhältnisse dazu zwingen würden (BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).

    In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen auch Mandanteninteressen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung der Auftraggeberinteressen auszugehen ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99 a.a.O.).

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Zwar kann der Widerruf der Bestellung als Steuerberater nicht aufrecht erhalten werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine Rechtspflicht für eine sofortige Wiederbestellung besteht (BFH-Urteil v. 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909).
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Das bedeutet, dass, wenn die Gefährdung von Auftraggeberinteressen nicht auszuschließen ist, ein Schutz des Vertrauens in dem Bestand einer Bestellung als Steuerberater hinter dem Interesse am Schutz des Allgemeinwohles mit der Folge der Widerrufsbestellung als Steuerberater zurückzutreten hat (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03

    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Es wäre hierfür erforderlich gewesen, dass der Kläger seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darlegt, insbesondere eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobenen Forderungen vorlegt und nachweist, dass diese inzwischen erfüllt sind oder dartut, wie sie auf erfolgversprechende Weise in absehbarer Zeit erfüllt werden sollen (vgl. zum Beruf des Notars: BGH, Beschluss vom 22. März 2004 NotZ 22/03, NJW 2004, 2018 m.w.N.) Dies hat der Kläger jedoch nicht getan.
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Ein solcher erheblicher Grund liegt regelmäßig bei einer plötzlichen und nicht vorhersehbaren Erkrankung vor, die den Beteiligten an der Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung hindert (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BStBl II 1998, 676; BFH-Urteil vom 4. Mai 1994 XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 86/99

    Lohnsteuerhilfeverein - Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestandes trifft den Steuerberater die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 86/99, HFR 86/99, HFR 2000, 741 m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 79/02

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
    Der Umstand, dass der Kläger nach seinem eigenen Vortrag im Anhörungsverfahren nunmehr nur noch eine Tätigkeit freier Mitarbeiter ausübe, reicht hierfür nicht aus (zum vergleichbaren Fall der Tätigkeit als angestellter Steuerberater vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90 und vom 16. November 2005 VII B 67/05, BFH/NV 2006, 375; st. Rspr.).
  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers

  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
  • BFH, 16.11.2005 - VII B 67/05

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92

    Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 19.02.2003 - IV S 1/02

    PKH; Terminsverlegung

  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 22/03

    Amtsenthebung eines Notars wegen wirtschaftlicher Verhältnisse

  • BFH, 26.05.1992 - VII R 26/91

    Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund der Durchführung der mündlichen

  • BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71

    Rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligter - Termin zur mündlichen Verhandlung -

  • BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer beantragten

  • BFH, 24.05.1988 - IV B 125/87

    Formelle Anforderungen an Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs

  • BFH, 26.04.1991 - III R 87/89

    Verletzung des rechtlichen Gehörs mit Durchführung der mündlichen Verhandlung

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