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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31341
FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2020,31341)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.03.2020 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2020,31341)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. März 2020 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2020,31341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 3 S. 1 KStG; § 8 Abs. 7 S. 2 KStG
    Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher Art -BgA-; Begünstigung der mit dem Betrieb erzielten Verluste; Verdeckte Gewinnausschüttungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher Art -BgA-; Begünstigung der mit dem Betrieb erzielten Verluste; Verdeckte Gewinnausschüttungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kurbetrieb als Betrieb gewerblicher Art im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG; Auslegung der Übergangsregelung in § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Nach den Grundsätzen, die der BFH in seinem Urteil vom 22. August 2007 (I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961) aufgestellt habe, werde ein Dauerverlustgeschäft ohne Verlustausgleich im Interesse der Trägerkörperschaft unterhalten.

    Zudem muss der Vorgang geeignet sein, einen sonstigen Bezug im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; und vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).

    Die Zuwendung eines durch das Verhältnis der Trägerkörperschaft zum BgA als "virtueller" Körperschaft veranlassten Vermögensvorteils wird nach der Rechtsprechung des BFH nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Klägerin keine Individualinteressen ihrer Trägerkörperschaft --der Stadt A-- sondern mit dem BgA "Touristik" (zumindest auch) ein hiervon abzugrenzendes Allgemeininteresse verfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).

  • BFH, 12.07.1967 - I 267/63

    Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Ausstattung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Der Bundesfinanzhof -BFH- habe mit Urteil vom 12. Juli 1967 (I R 267/63, BStBl III 1967, 679) entschieden, dass neben der Erhebung der Kurtaxe auch ein Verkehrsbüro, die Vermittlung von Geschäftsreisen, weitere Anlagen nebst Stadtgärtnerei, Parkplätzen, Bedürfnisanstalten und Minigolfanlagen zum einheitlichen BgA Kurbetrieb und Verkehrsverwaltung rechneten.

    Mit Urteil vom 12. Juli 1967 I 267/63, BFHE 89, 416 hat der BFH die dort streitige Frage der Zuordnungsmöglichkeit einer Verpachtungstätigkeit (Ratskeller) zu einem BgA Kur- und Verkehrsverwaltung verneint, dabei jedoch den Kur- und Verkehrsverwaltungsbetrieb in seiner Zusammensetzung im Übrigen (unbeanstandet) beschrieben mit der Erhebung der Kurtaxe und der Kurförderungsabgabe, dem Verkehrsbüro, der Vermittlung von Gesellschaftsreisen, den Anlagen nebst Stadtgärtnerei, den Parkplätzen, den Bedürfnisanstalten und der Minigolfanlage.

    angeführte BFH-Urteil vom 12. Juli 1967 (I 267/63, BFHE 89, 416) steht dem hier gefundenen Ergebnis nach Auffassung des Senats nicht entgegen.

  • BFH, 13.03.2019 - I R 18/19

    EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Bei der Regelung handelt es sich um eine Vertrauensschutzregelung zugunsten derjenigen Eigengesellschaften und BgA, bei denen die Finanzverwaltung vor dem Inkrafttreten des JStG 2009 Dauerverluste nach Grundsätzen anerkannt hat, die nicht den Anforderungen des § 8 Abs. 7 KStG genügen würden (vgl. BFH, EuGH-Vorlage vom 13. März 2019 I R 18/19, BFHE 265, 23).

    Wenn der Gesetzgeber etwas Anderes gewollt hätte, hätte er es entsprechend regeln müssen (vgl. dazu auch BFH, EuGH-Vorabentscheidungsersuchen vom 13. März 2019 I R 18/19, BFHE 265, 23 zur Verlustverrechnung von Sparten einer Eigengesellschaft; vorgehend und anderer Ansicht Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22. Juni 2016 3 K 199/13, juris: rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG unter Berücksichtigung der bisherigen Verwaltungspraxis).

  • BFH, 25.07.2002 - I B 52/02

    Betrieb gewerblicher Art; Gewinnerzielungsabsicht; Einlage von Aktien in das BV

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Nach diesen Grundsätzen ist die Zugehörigkeit der Beteiligung an der B-GmbH zum BgA "Touristik" als gewillkürtes Betriebsvermögen zu bejahen, denn die Beteiligung ist durch die Trägerkörperschaft dem Eigenbetrieb zugeordnet worden und für den Betrieb gewinnbringend (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 25. Juli 2002 I B 52/02, juris: gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einlage von Wertpapieren in BgA Musikhochschule und BgA Volkshochschule).

    Die Zuordnung von Wertpapieren zum gewillkürten Betriebsvermögen eines in seiner Tätigkeit defizitären BgA hat nach dem Beschluss des BFH vom 25. Juli 2002 (I B 52/02, juris) "zwangsläufig zur Folge, dass die Erträge dieses gewillkürten Betriebsvermögens Teil des Gewinns des BgA sind.".

  • BFH, 26.04.1990 - V R 166/84

    Grenzen der unternehmerischen Zuordnungsfreiheit einer Gemeinde bei als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Demgegenüber hat der BFH im Fall eines staatlich anerkannten Luftkurorts entschieden, dass dieser Spazier- und Wanderwege, die durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten haben, nicht seinem unternehmerischen Bereich zuordnen könne, der im Bereitstellen von "Einrichtungen des Fremdenverkehrs" gegen Kurbeitrag bestehe (BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799).

    zitierten Urteilsfall an (BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799), wonach ein Luftkurort Spazier- und Wanderwege, die durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten haben, nicht seinem unternehmerischen (hier: betrieblichen) Bereich zuordnen kann, der im Bereitstellen von "Einrichtungen des Fremdenverkehrs" gegen Kurbeitrag besteht.

  • FG Thüringen, 08.11.2000 - III 341/98

    Einordnung von Wanderwegesystemen eines Kurbetriebes als unbewegliches

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Das Thüringer Finanzgericht habe Wirtschaftsgüter wie einen Aussichtsturm, Tennisplätze, Wanderhütten, Kurpark und Teich sowie ein Wanderwegsystem einem BgA Kurbetrieb zugeordnet (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 08. November 2000 III 341/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 230).

    Das Thüringer Finanzgericht hat zum Begriff des Kurbetriebs (in einem die Investitionszulage betreffenden Fall) entschieden, der Kurbetrieb werde unmittelbar durch Einrichtungen wie Bäder, Sauna, Schwimmbecken, Therapieeinrichtungen, Fitnessgeräte, Apparaturen für einzelne Anwendungen etc. betrieben, jedoch nicht durch die Wege (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 8. November 2000 III 341/98, juris).

  • BFH, 18.08.1988 - V R 18/83

    - Gemeinde kann Parkanlagen ihrem unternehmerischen Bereich (Kurbetrieb) zuordnen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Ob bestimmte Maßnahmen für einen Kurbetrieb angemessen oder notwendig seien, bleibe unerheblich (BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 18/83, BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971).

    Der BFH hat ferner im Fall eines Kneippkurortes, der u.a. ein Kurmittelhaus und ein Kommunikationszentrum unterhielt, entschieden, dass neu errichtete Parkanlagen nebst Ruhebänken zulässigerweise dem unternehmerischen Bereich "Kurbetrieb" zugeordnet werden durften (BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 18/83, BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971).

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Zudem muss der Vorgang geeignet sein, einen sonstigen Bezug im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; und vom 22. August 2007 I R 32/06, BFHE 218, 523, BStBl II 2007, 961).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; vom 3. Mai 2006 I R 124/04, BFHE 214, 80, BStBl II 2011, 547; vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62; und vom 22. Dezember 2010 I R 47/10, BFH/NV 2011, 1019).
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
    Der Steuerpflichtige hat überdies die Möglichkeit zu bestimmen, ob er ein Wirtschaftsgut der Förderung betrieblicher Zwecke widmen will oder nicht (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399).
  • BFH, 30.01.2018 - VIII R 42/15

    Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben

  • BFH, 30.01.2018 - VIII R 15/16

    Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben

  • BFH, 17.10.2001 - I R 97/00

    EStG § 20; AO 1977 § 42 Satz 1; KStG § 8 Abs. 1

  • BFH, 30.01.2018 - VIII R 75/13

    Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben

  • BFH, 30.06.1971 - I R 57/70

    Beteiligung eines Berufsverbands - Kapitalgesellschaft - Wirtschaftlicher

  • BFH, 03.05.2006 - I R 124/04

    Irische Körperschaftsteuer als Steuer i.S. von § 3 Abs. 1 AO 1977 und als

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

  • BFH, 22.12.2010 - I R 47/10

    Bewertung einer vGA

  • BFH, 11.09.2013 - I R 77/11

    Einlagekonto bei Regiebetrieb - Ermittlung des Gewinns für Zwecke des § 20 Abs. 1

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13

    Zur rückwirkenden Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG i.d.F. vom 19.12.2008 - Zur

  • BFH, 26.05.1977 - V R 15/74

    Entgeltliche Pflege privater Grabstätten und Umrahmung privater Trauerfeiern

  • BFH, 07.12.1988 - II R 115/88

    Steuerbefreiung - Dem öffentlichen Verkehr dienendes Bauwerk - Parkhaus -

  • FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07

    Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger; Strukturell dauerdefizitär;

  • BFH, 12.07.2012 - I R 106/10

    Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art - Gemeinnützigkeit

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

  • BFH - I R 19/20 (anhängig)

    Betrieb gewerblicher Art, Kurbetrieb, Luftkurort

  • BFH, 01.10.1981 - V R 34/76
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18068
FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2017,18068)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27.04.2017 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2017,18068)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27. April 2017 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2017,18068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 87, 96; 101, 54, 101; 107, 27, 45).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 87, 96; 101, 54, 101; 107, 27, 45).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 98, 365, 385; stRspr).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
    Nähere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall der allgemeine Gleichheitssatz verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (vgl. BVerfGE 75, 108, 157; 93, 319, 348 f.; 110, 412, 432).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
    Nähere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall der allgemeine Gleichheitssatz verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (vgl. BVerfGE 75, 108, 157; 93, 319, 348 f.; 110, 412, 432).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 87, 96; 101, 54, 101; 107, 27, 45).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
    Nähere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall der allgemeine Gleichheitssatz verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (vgl. BVerfGE 75, 108, 157; 93, 319, 348 f.; 110, 412, 432).
  • BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05

    Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
    Diese Angaben gehören nicht zu den Besteuerungsgrundlagen "technischer Art" im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG, weil sie sich nicht auf die technische Beschaffenheit des Fahrzeugs beziehen (vgl. BFH-Urteil vom 23.05.2006 VII R 27/05, BStBl II 2006, 607).
  • BFH - II R 12/17 (anhängig)

    Kraftfahrzeugsteuer, Elektroauto, Steuerbefreiung, Zulassung, Gleichbehandlung

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.04.2017 - 6 K 18/17
    Unter Az. II R 12/17 ist in einem gleichartigen Fall Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
  • BFH, 05.07.2018 - III R 42/17

    Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 27. April 2017 6 K 18/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19444
VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2018,19444)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.03.2018 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2018,19444)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. März 2018 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2018,19444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 4 Abs 1 UAbs 1 EGV 1099/2009, § 12 Abs 1 TierSchlV
    Nebenbestimmung zur Erlaubnis der Betäubung von zur Schlachtung vorgesehenen Rindern durch Kugelschuss

  • rechtsportal.de

    Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung; Tierschutz; Betäubung und Tötung von Freilandrindern zwecks Schlachtung; Kugelschuss; Bolzenschuss; Höchstdauer zwischen Betäubung und Beginn der Entblutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17
    Gegen belastende Nebenbestimmungen eines - wie hier - begünstigenden (gestattenden) - Verwaltungsakts ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit ausnahmsweise offenkundig von vornherein ausscheidet, die Anfechtungsklage gegeben (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 42 Rn. 92; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 36 Rn. 88).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 6 C 37.14

    Ersatzschule; Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17
    Die Nebenbestimmung ist ein Mittel, das Fehlen von Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsakts zu überbrücken (vgl. zu § 36 bad.-württ. LVwVfG: BVerwG, Urt. v. 09.12.2015 - 6 C 37/14 -, Rn. 17-20, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2000 - 1 S 1161/98

    Schießerlaubnis für die Tötung bzw Betäubung von Rindern auf Weideflächen

    Auszug aus VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17
    Überdies fehle es an der Vergleichbarkeit der Verfahren, da in einem Sachverständigengutachten vom 19.05.2000 im Verfahren vor dem VGH Baden-Württemberg (1 S 1161/98) nachgewiesen worden sei, dass die Betäubungswirkung eines Kugelschusses aufgrund der kinetischen Geschossenergie höher als diejenige eines Bolzenschusses sei.
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