Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 6 K 2079/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tierärztliche Behandlung eines an Diabetes erkrankten Hundes als außergewöhnliche Belastung; Erforderlichkeit des Nachweises der medizinischen Notwendigkeit der Aufwendungen durch eine im Voraus ausgestellte amtsärztliche oder vertrauensärztliche Bescheinigung bei nicht ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Tierarztkosten als außergewöhnliche Belastung
- Judicialis
EStG § 33
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33
Außergewöhnliche Belastung: Tierarztkosten wegen Erkrankung des Hundes keine Krankheitskosten des Steuerpflichtigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Außergewöhnliche Belastung: Tierarztkosten wegen Erkrankung des Hundes keine Krankheitskosten des Steuerpflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Behandlungskosten für kranken Hund
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Tierarztkosten keine außergewöhnlichen Belastungen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zur Abzugsfähigkeit von Tierarzt-Kosten für einen aus medizinischen Gründen angeschafften Hund
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Absetzbarkeit von Tierarztkosten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Behandlungskosten für einen kranken Hund keine außergewöhnliche Kosten
- archive.org (Pressemitteilung)
Behandlungskosten für einen an Diabetes erkrankten Hund keine außergewöhnliche Belastung
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Öffentliches Recht - Steuern und Abgaben - Hund
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Behandlungskosten für einen an Diabetes erkrankten Hund sind keine außergewöhnliche Belastung - Hund muss aus Gründen der Gesundheit zwangsläufig angeschafft worden sein
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
Sonstiges
- steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Tierarzt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 01.02.2001 - III R 22/00
Außergewöhnliche Belastung bei Ayur-Veda-Behandlung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 6 K 2079/06
Lediglich soweit der BFH hinsichtlich der von den Klägern gewählten Behandlungsmethode erstmals ausdrücklich besondere Nachweisanforderungen aufstellt, lässt er auch ein nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen nachträglich erstelltes amtsärztliches Zeugnis ausreichen (Urteil vom 01.02.2001 - III R 22/00 zu einer Ayur-Veda-Kur).Es kann dahin stehen, ob wegen der ursprünglich nicht beabsichtigten Geltendmachung von Kosten der Hundehaltung und der nicht vorhersehbaren Erkrankung die nachträgliche Vorlage eines solchen Attestes im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 01.02.2001 - III R 22/00 ausnahmsweise als ausreichend angesehen werden könnte, denn im Streitfall wurde nur ein Attest des behandelnden Arztes vorgelegt.
- BFH, 14.10.1997 - III R 27/97
Sessel mit elektrischem Steuergerät - Kein Anspruch auf steuererleichternde …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 6 K 2079/06
Bei Hilfsmitteln, die nicht ausschließlich von Kranken benutzt werden, muss die medizinische Notwendigkeit ebenfalls durch ein vor dem Kauf ausgestelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen werden (Urteil des BFH vom 14.10.1997 - III R 27/97; Beschluss vom 10.09.2002 - III B 50/02). - BFH, 21.07.1998 - III R 25/97
Spielsucht - Außergewöhnliche Belastung - Notwendigkeit therapeutischer Maßnahmen …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 6 K 2079/06
Das gleiche gilt für den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Besuchs eines Sportstudios (BFH-Urteil vom 14.08.1997 - III R 67/96), von Gruppentreffen suchtgefährdeter Menschen (BFH-Urteil vom 21.07.1998 - III R 25/97), von Behandlungskosten bei Legasthenie (BFH-Urteil vom 03.03.2005 - III R 64/03), von den Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe (BFH-Urteil vom 21.04.2005 - III R 45/03).
- BFH, 03.03.2005 - III R 64/03
Außergewöhnliche Belastung: Behandlungskosten für "Lese-Rechtsschreibschwäche"; …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 6 K 2079/06
Das gleiche gilt für den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Besuchs eines Sportstudios (BFH-Urteil vom 14.08.1997 - III R 67/96), von Gruppentreffen suchtgefährdeter Menschen (BFH-Urteil vom 21.07.1998 - III R 25/97), von Behandlungskosten bei Legasthenie (BFH-Urteil vom 03.03.2005 - III R 64/03), von den Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe (BFH-Urteil vom 21.04.2005 - III R 45/03). - BFH, 21.04.2005 - III R 45/03
Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 6 K 2079/06
Das gleiche gilt für den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Besuchs eines Sportstudios (BFH-Urteil vom 14.08.1997 - III R 67/96), von Gruppentreffen suchtgefährdeter Menschen (BFH-Urteil vom 21.07.1998 - III R 25/97), von Behandlungskosten bei Legasthenie (BFH-Urteil vom 03.03.2005 - III R 64/03), von den Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe (BFH-Urteil vom 21.04.2005 - III R 45/03). - BFH, 14.08.1997 - III R 67/96
Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 6 K 2079/06
Das gleiche gilt für den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Besuchs eines Sportstudios (BFH-Urteil vom 14.08.1997 - III R 67/96), von Gruppentreffen suchtgefährdeter Menschen (BFH-Urteil vom 21.07.1998 - III R 25/97), von Behandlungskosten bei Legasthenie (BFH-Urteil vom 03.03.2005 - III R 64/03), von den Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe (BFH-Urteil vom 21.04.2005 - III R 45/03). - BFH, 10.09.2002 - III B 50/02
Kosten wegen einer Hüftoperation für die Erhöhung eines Bettes als …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 6 K 2079/06
Bei Hilfsmitteln, die nicht ausschließlich von Kranken benutzt werden, muss die medizinische Notwendigkeit ebenfalls durch ein vor dem Kauf ausgestelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen werden (Urteil des BFH vom 14.10.1997 - III R 27/97; Beschluss vom 10.09.2002 - III B 50/02).