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   FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97   

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FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97 (https://dejure.org/2000,12017)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.10.2000 - 6 K 218/97 (https://dejure.org/2000,12017)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 6 K 218/97 (https://dejure.org/2000,12017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zinsfestsetzung zur Einkommensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Neuregelung von § 233a Abs.1 AO 1977 durch das JStG 1997 verfassungsrechtlich unbedenklich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Neuregelung von § 233a Abs.1 AO 1977 durch das JStG 1997 verfassungsrechtlich unbedenklich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Niedersachsen, 03.09.1997 - II 397/94

    Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97
    Zur Frage der rückwirkenden Anwendung des Jahressteuergesetzes 1977 verweist der Klägervertreter auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. September 1997 (II 397/94, EFG 1998, 347 - § 233 a AO in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 ist bei vor dem 1. Januar 1997 rechtshängig gewordenen Klagen vom Gericht nicht anzuwenden) und auf den Beschluß des Finanzgerichts München vom 23. Januar 1998 (7 V 3993/97, EFG 1998, 621 ), wonach die rückwirkende Anwendung des § 233 a AO verfassungsrechtlich zweifelhaft sei.

    Auf die Frage, ob die Neuregelung auch im Zeitpunkt des Inkrafttretens bei gerichtsanhängigen Verfahren anzuwenden ist (vgl. Niedersächsisches FG Urteil vom 3. September 1997 II 397/94, EFG 1998, 347), kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an.

  • FG Schleswig-Holstein, 10.12.1997 - II 892/97
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97
    Die Änderung des Gesetzes durch das Jahressteuergesetz 1997 sei verfassungsrechtlich unbedenklich, wie sich aus dem Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 10. Dezember 1997 (II 892/97, EFG 1998, 619) ergäbe.

    Wie das FG Schleswig-Holstein im Urteil vom 10. Dezember 1997 (II 892/97 EFG 1998, 619) ausgeführt hat, ist das Vertrauen des Bürgers auf die Verläßlichkeit des Rechts dann nicht schutzwürdig, wenn das Recht unklar und verworren ist.

  • FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97

    Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97
    Zur Frage der rückwirkenden Anwendung des Jahressteuergesetzes 1977 verweist der Klägervertreter auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. September 1997 (II 397/94, EFG 1998, 347 - § 233 a AO in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 ist bei vor dem 1. Januar 1997 rechtshängig gewordenen Klagen vom Gericht nicht anzuwenden) und auf den Beschluß des Finanzgerichts München vom 23. Januar 1998 (7 V 3993/97, EFG 1998, 621 ), wonach die rückwirkende Anwendung des § 233 a AO verfassungsrechtlich zweifelhaft sei.
  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97
    In solchen Fällen darf der Gesetzgeber die Rechtslage rückwirkend klären (Bundesverfassungsgerichts-Beschluß vom 4. Mai 1960 1 BvL 17/57, BVerfGE 11, 64 ).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 44/94

    Verzinsung einer Steuernachforderung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97
    Mit der Klage vom 23. Mai 1997 trägt der Klägervertreter vor, der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 15. März 1995 (I R 56/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 490) und danach - trotz des Nichtanwendungserlasses (vgl. BMF-Schreiben vom 24. Juli 1995, BStBl I 1995, 370) - nochmals in den Urteilen vom 28. Februar 1996 (XI R 44/94, BFH/NV 1996, 658) und vom 13. November 1996 (XI R 5696, BFH/NV 1997, R 102) entschieden, daß Nachzahlungszinsen nach dem Wortlaut des § 233 a Abs. 1 Abgabenordnung ( AO ) in der bis 1996 gültigen Fassung nicht festgesetzt werden dürfen, wenn sich im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung keine Nachzahlung, sondern - wie im vorliegenden Fall - eine Erstattung ergibt.
  • BFH, 15.03.1995 - I R 56/93

    Keine Steuernachforderung i. S. des § 233a Abs. 1 AO, wenn das Finanzamt

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97
    Mit der Klage vom 23. Mai 1997 trägt der Klägervertreter vor, der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 15. März 1995 (I R 56/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 490) und danach - trotz des Nichtanwendungserlasses (vgl. BMF-Schreiben vom 24. Juli 1995, BStBl I 1995, 370) - nochmals in den Urteilen vom 28. Februar 1996 (XI R 44/94, BFH/NV 1996, 658) und vom 13. November 1996 (XI R 5696, BFH/NV 1997, R 102) entschieden, daß Nachzahlungszinsen nach dem Wortlaut des § 233 a Abs. 1 Abgabenordnung ( AO ) in der bis 1996 gültigen Fassung nicht festgesetzt werden dürfen, wenn sich im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung keine Nachzahlung, sondern - wie im vorliegenden Fall - eine Erstattung ergibt.
  • BFH, 27.08.1998 - III R 243/94

    Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO; ESt-Vorauszahlungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97
    Bei einer Steuernachforderung von DM 3.29 könne jedoch nach § 233 a Abs. 3 AO der Zins ohne Rücksicht auf die freiwillige Zahlung oder Verrechnung berechnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 1998, BFH/NV 1999, 288 ).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 7/96

    Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.10.2000 - 6 K 218/97
    Im übrigen verweist der Klägervertreter auf die Entscheidungen des BFH vom 19. März 1997 (I R 796, BStBl II 1997, 446 - die verspätete Festsetzung der Steuer zwingt nicht zum Erlaß der Zinsen).
  • OVG Thüringen, 06.04.2006 - 3 KO 237/05

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergarten;

    Die Gebietskörperschaft - hier der Landkreis - wird daher nicht dadurch, dass sie sich für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder der Rechtsform des Privatrechts bedient, zu einem "freien Träger", der tatsächlich und rechtlich unabhängig ist (vgl. dazu eingehend Urteil des ThürOVG vom 19. Oktober 2004 - 2 KO 385/03 - a. a. O. unter Bezugnahme auf VG Gera, Urteil vom 27. März 2001 - 6 K 218/97 GE -ThürVBl. 2001, 283 = ThürVGRspr 2002, 194).
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