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FG Brandenburg, 20.03.2001 - 6 K 2483/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses für die Zurechnung von einem wehrdienstleistenden Kind vereinnahmten Entlassungsgeldes im Rahmen der Grenzbetragsberechnung des § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S 2; EStG § 11 Abs. 1 S 1
Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses für die Zurechnung des von einem wehrdienstleistenden Kind vereinnahmten Entlassungsgeldes im Rahmen der Grenzbetragsberechnung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Maßgeblichkeit des tatsächlichen Zuflusses für die Zurechnung des von einem wehrdienstleistenden Kind vereinnahmten Entlassungsgeldes im Rahmen der Grenzbetragsberechnung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 20.03.2001 - 6 K 2483/00
- BFH, 19.08.2002 - VIII R 82/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 904
Wird zitiert von ...
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 57/00
Entlassungsgeld bei Grundwehr- oder Zivildienst
Zum Teil wird darauf abgestellt, ob das Entlassungsgeld während oder nach der Zeit des Wehrdienstes bzw. des Zivildienstes zugeflossen ist (so z.B. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 2001 6 K 2483/00, EFG 2001, 904).