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   VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99   

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VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99 (https://dejure.org/2002,9577)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.07.2002 - 6 K 2487/99 (https://dejure.org/2002,9577)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 6 K 2487/99 (https://dejure.org/2002,9577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Landeserziehungsgeld für slowakische Staatsangehörige abgelehnt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Landeserziehungsgeld; Anspruchsberechtigung eines slowakischen Staatsangehörigen, dem im Bundesgebiet Asyl gewährt wurde; Vergleichbarkeit mit türkischen Staatsangehörigen und deren Assoziation mit der EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Sie sind dazu bestimmt, für die Verteilung von Fördermitteln Maßstäbe zu setzen und regeln insoweit das Ermessen der letztlich für die Verteilung bestimmten Stellen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 -3 C 6/95-, BVerwGE 104, 220 ff.).  Eine unmittelbare Außenwirkung kommt ihnen daher nicht zu (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. 2000, § 40 Rn. 26).

    Zwar vermögen Verwaltungsvorschriften über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinaus vermittels sowohl des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 und Art. 28 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger zu begründen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 08.04.1997, a.a.O.).

  • EuGH, 11.10.2001 - C-95/99

    STAATENLOSE UND FLÜCHTLINGE KÖNNEN NICHT KRAFT GEMEINSCHAFTSRECHTS ZAHLUNG VON

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Das ist auch dann der Fall, wenn die Situation eines Arbeitnehmers, der als Flüchtling im Gebiet eines Mitgliedsstaates wohnt, lediglich Bezüge zu einem Drittland und diesem Mitgliedsstaat aufweist (vgl. zu alledem EuGH, Urteil vom 11.10.2001 -C-95/99, C-96/99, C-97/99, C-98/99 und C-180/99- DVBl 2002, 41ff.).

    Auch ist die Slowakische Republik bislang nicht Mitglied der Europäischen Union und genügt die nach dem Europa-Abkommen vom 06.10.1993 (Abl. L 359 vom 31.12.94, S. 0002 - 0210) bestehende Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits für eine Anwendung der VO-EWG Nr. 1408/71 nicht (wohl ebenso für den Fall eines marokkanischen Staatsangehörigen EuGH, Urteil vom 11.10.2001, a.a.O.).

  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens nur dann unmittelbar anwendbar, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und nach Art und Gegenstand bzw. im Hinblick auf Sinn und Zweck des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Akts abhängen (vgl. Urt. v. 27.9.2001 -C-257/99- NVwZ 2002, 331ff.; Urt. v. 29.01.2002 -C-162/00- DVBl. 2002, 536, 537), wenn es sich also nicht nur um eine Bestimmung mit Programmcharakter, sondern um unbedingte, hinreichend genaue Verpflichtungen der Gemeinschaft handelt (vgl. Hirsch, "Die Rechtsprechung des EuGH zu Assoziierungsabkommen", BayVBl. 1997, 449, 450).

    Erfordert danach die Durchführung des Art. 39 den Erlass zusätzlicher - bislang aber nicht ergangener- Durchführungsbestimmungen durch den Assoziationsrat (vgl. zu den gleichlautenden Art. 38, 39 Abs. 1 des Europa-Abkommens mit Polen, EuGH, Urt. v. 29.01.2002 -C-162/00- DVBl. 2002, 536, 537), so kommt dieser Bestimmung rein programmatische Bedeutung zu (vgl. Nr. 39 der Schlussanträge des Generalanwalts v. 20.09.2001 in der Sache C-162/00) und handelt es sich daher nicht um unmittelbar anwendbares Recht (vgl. zu den Art. 38, 39 Abs. 1 des Europa-Abkommens mit Polen, BSG, Urt. v. 15.10.1998 -B 14/10- SozR 3-6720 Art. 38 Nr. 1).

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 5/01 R

    Erziehungsgeld - Aufenthaltstitel - Flüchtling - Asylbewerber - Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Aus der zu Art. 41, 42 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (KoopAbk Marokko, ABl. EG 1978, L 264, 2 ff.) ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29.01.2002 (-B 10 EG 5/01 R-) folgt im Ergebnis nichts Gegenteiliges.
  • BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 25.01

    Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der - ; Assoziationsrat, Beschluss

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Nichts anderes gilt mit Blick auf das von den Klägern in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.12.2001 (-3 C 25.01- InfAuslR 2002, 255ff. = DVBl 2002, 915ff.).
  • EuGH, 31.01.1991 - C-18/90

    Office national de l'emploi / Kziber

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Dieser hat aber, anders als das Bundessozialgericht offenbar meint, die in Art. 41 Abs. 3 geregelten Familienzulagen von der unmittelbaren Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 41 Abs. 1 gerade ausgenommen (EuGH v. 31.1.1991, C-18/90, Slg. 1991, I-199 (Kziber); v. 20.4.1994, C-58/93, Slg. 1994, I-1353 (Yousfi); v. 3.10.1996, C-126/95, Slg. 1996, I-4807 (Hallouzi-Choho)).
  • EuGH, 27.09.2001 - C-257/99

    Barkoci und Malik

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens nur dann unmittelbar anwendbar, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und nach Art und Gegenstand bzw. im Hinblick auf Sinn und Zweck des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Akts abhängen (vgl. Urt. v. 27.9.2001 -C-257/99- NVwZ 2002, 331ff.; Urt. v. 29.01.2002 -C-162/00- DVBl. 2002, 536, 537), wenn es sich also nicht nur um eine Bestimmung mit Programmcharakter, sondern um unbedingte, hinreichend genaue Verpflichtungen der Gemeinschaft handelt (vgl. Hirsch, "Die Rechtsprechung des EuGH zu Assoziierungsabkommen", BayVBl. 1997, 449, 450).
  • EuGH, 20.04.1994 - C-58/93

    Yousfi / Belgischer Staat

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Dieser hat aber, anders als das Bundessozialgericht offenbar meint, die in Art. 41 Abs. 3 geregelten Familienzulagen von der unmittelbaren Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 41 Abs. 1 gerade ausgenommen (EuGH v. 31.1.1991, C-18/90, Slg. 1991, I-199 (Kziber); v. 20.4.1994, C-58/93, Slg. 1994, I-1353 (Yousfi); v. 3.10.1996, C-126/95, Slg. 1996, I-4807 (Hallouzi-Choho)).
  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 27/96 R

    Kindergeld - Familienzulage - Europa-Abkommen - Polen - Unionsbürger -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Erfordert danach die Durchführung des Art. 39 den Erlass zusätzlicher - bislang aber nicht ergangener- Durchführungsbestimmungen durch den Assoziationsrat (vgl. zu den gleichlautenden Art. 38, 39 Abs. 1 des Europa-Abkommens mit Polen, EuGH, Urt. v. 29.01.2002 -C-162/00- DVBl. 2002, 536, 537), so kommt dieser Bestimmung rein programmatische Bedeutung zu (vgl. Nr. 39 der Schlussanträge des Generalanwalts v. 20.09.2001 in der Sache C-162/00) und handelt es sich daher nicht um unmittelbar anwendbares Recht (vgl. zu den Art. 38, 39 Abs. 1 des Europa-Abkommens mit Polen, BSG, Urt. v. 15.10.1998 -B 14/10- SozR 3-6720 Art. 38 Nr. 1).
  • EuGH, 03.10.1996 - C-126/95

    Hallouzi-Choho / Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2002 - 6 K 2487/99
    Dieser hat aber, anders als das Bundessozialgericht offenbar meint, die in Art. 41 Abs. 3 geregelten Familienzulagen von der unmittelbaren Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 41 Abs. 1 gerade ausgenommen (EuGH v. 31.1.1991, C-18/90, Slg. 1991, I-199 (Kziber); v. 20.4.1994, C-58/93, Slg. 1994, I-1353 (Yousfi); v. 3.10.1996, C-126/95, Slg. 1996, I-4807 (Hallouzi-Choho)).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.2003 - 9 S 2805/03

    Fürsorgerechtliche Gleichbehandlung ausländischer Flüchtlinge

    Denn die genannten Vorschriften sollen die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und nicht die Freiheit der Einreise in die Union gewährleisten (vgl. VG Stuttgart, Urt. vom 28.11.2002 - 1 K 1246/02 - und VG Karlsruhe, Urt. vom 18.07.2002 - 6 K 2487/99 -).
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   VG Karlsruhe, 11.06.2001 - 6 K 2487/99   

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https://dejure.org/2001,28055
VG Karlsruhe, 11.06.2001 - 6 K 2487/99 (https://dejure.org/2001,28055)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.06.2001 - 6 K 2487/99 (https://dejure.org/2001,28055)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 6 K 2487/99 (https://dejure.org/2001,28055)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 9 S 1464/01

    Beschwerde wegen fehlerhafter Verfahrensaussetzung bei anderweitiger Vorlage an

    Die Beschwerde der Klägerin Ziff. 1 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Juni 2001 - 6 K 2487/99 - wird verworfen.
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