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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10   

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https://dejure.org/2012,30437
FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10 (https://dejure.org/2012,30437)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2012 - 6 K 25/10 (https://dejure.org/2012,30437)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2012 - 6 K 25/10 (https://dejure.org/2012,30437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Darlehensgewährung an eine Schwestergesellschaft

  • Justiz Hamburg

    Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Darlehensgewährung an eine Schwestergesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Körperschaftsteuergesetz , Gewerbesteuergesetz : Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Darlehensgewährung an eine Schwestergesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Darlehensgewährung an eine Schwestergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 18.02.1999 - I R 62/98

    VGA; Darlehen an Schwestergesellschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Für den Bereich der Teilwertabschreibung einer GmbH auf eine ihr gegenüber einem Gesellschafter zustehende Darlehensforderung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung eine vGA angenommen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Darlehensgewährung auf dessen ausreichende Besicherung verzichtet hatte (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795; vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1993 I B 112/93, BFH/NV 1994, 415; jeweils m. w. N.).

    Gleiche Grundsätze gelten für Teilwertabschreibungen auf Darlehen, die eine GmbH einer Schwestergesellschaft gewährt hat (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 238/72, BFHE 113, 434, BStBl II 1975, 48; vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515).

    Hingegen stellt die Gewährung von Darlehen durch eine GmbH an eine Schwestergesellschaft und die Übernahme von Schulden dieser Gesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die GmbH nicht gleichzeitig werthaltige Gegenansprüche erhält und aktiviert (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 918).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, m. w. N.).

    Die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahe stehende Person ist stets unabhängig davon als vGA zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, m. w. N.).

  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Eine fehlende vereinbarungsgemäße Durchführung stellt ein gewichtiges Indiz gegen die Ernstlichkeit einer Treuhandvereinbarung dar (BFH-Urteil vom 04. Dezember 2007 VIII R 14/05, BFH/NV 2008, 745).

    Allein in einem derartigen Fall wird der Zweck für das Beurkundungsbedürfnis, nämlich neben dem eindeutigen Nachweis der Inhaberschaft bezüglich des Gesellschaftsanteils zu verhindern, dass GmbH-Geschäftsanteile Gegenstand des freien Handelsverkehrs werden, nicht berührt (BFH-Urteil vom 04. Dezember 2007 VIII R 14/05, BFH/NV 2008, 745).

  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795).

    Für den Bereich der Teilwertabschreibung einer GmbH auf eine ihr gegenüber einem Gesellschafter zustehende Darlehensforderung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung eine vGA angenommen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Darlehensgewährung auf dessen ausreichende Besicherung verzichtet hatte (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795; vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1993 I B 112/93, BFH/NV 1994, 415; jeweils m. w. N.).

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Hingegen unterliegt ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils dann dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG, wenn er sich auf bereits existente Geschäftsanteile bezieht (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BStBl II 2010, 823 m. w. N.; BGH vom 12. Dezember 2005 II ZR 330/04, DStR 2006, 1671).
  • FG Hamburg, 28.11.2007 - 6 K 256/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung und Forderungsabschreibung

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Die Gewinnausschüttung fließt allerdings erst in dem Zeitpunkt ab, in dem die Forderung aus dem Vermögen der Gesellschaft dinglich ausscheidet (FG Hamburg vom 28. November 2007 6 K 256/05, zitiert nach juris).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05

    Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Da es für die Besteuerung nicht auf die äußere Rechtsform, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt, ist auch bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentums nicht das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 61/05, BFH/NV 2008, 2004, m. w. N.).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Wirtschaftliches Eigentum in diesem Sinne setzt regelmäßig voraus, dass der nicht unmittelbar Beteiligte aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124, m. w. N.).
  • BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08

    Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Ein solches Treuhandverhältnis liegt dem Grunde nach vor, wenn ein Gesellschafter als Treuhänder Inhaber eines Geschäftsanteils mit der Maßgabe ist, die Rechte aus der Beteiligung nur unter Beachtung eines mit dem Treugeber geschlossenen Treuhandvertrages auszuüben (BFH-Urteil vom 06. Oktober 2009 IX R 14/08, BStBl II, 2010, 460).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 65/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei beschränkt steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
    Deshalb hat der BFH in seinem Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 65/94 (BFHE 176, 571) entschieden, dass bei Darlehensgewährungen zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern keine Sicherheiten gefordert werden können, wenn die Konzernbeziehungen für sich gesehen eine Sicherheit bedeuten.
  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

  • BFH, 16.12.1998 - X R 3/98

    SA; Schulgeld

  • BFH, 26.10.1993 - I B 112/93

    Teilwertabschreibung einer GmbH auf Forderungen gegen ihre Gesellschafter (§ 20

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

  • BFH, 31.07.1974 - I R 238/72

    Verdeckte Gewinnausschüttung - GmbH - Kapitalgesellschaft - Ehemann -

  • BFH, 13.11.1985 - I R 7/85

    Behandlung von Provisionsüberweisungen auf das Konto bei einer schweizerischen

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 330/04

    Ausnahmen vom Formzwang für einen Treuhandvertrag hinsichtlich eines

  • FG Hamburg, 12.06.2014 - 3 K 189/13

    Klagebefugnis gegen einen auf null lautenden Körperschaftsteuerbescheid;

    Eine vGA ist daher anzunehmen, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen ein ungesichertes Darlehen gegeben hat und sie die Darlehensforderung in der Folge auf einen niedrigeren Teilwert abschreiben muss (BFH-Urteil vom 18.02.1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; FG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2011 6 K 2991/08 K,G,F, juris; nachfolgend BFH-Beschluss vom 21.07.2011 I B 27/11, BFH/NV 2011, 2116; FG Hamburg, Urteile vom 07.08.2012 6 K 25/10, juris; vom 28.11.2007 6 K 256/05, juris).
  • FG Hamburg, 10.07.2015 - 6 K 121/14

    Einkommensteuergesetz: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften

    Sie müssen klar und eindeutig im Voraus schriftlich fixiert worden sein (FG Hamburg Urteil vom 07.08.2012 6 K 25/10 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 14.10.2013 - 6 K 25/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43822
FG Sachsen, 14.10.2013 - 6 K 25/10 (https://dejure.org/2013,43822)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2013 - 6 K 25/10 (https://dejure.org/2013,43822)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 6 K 25/10 (https://dejure.org/2013,43822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis bei Unbilligkeit der Einziehung

  • rechtsportal.de

    AO § 5; AO § 227; FGO § 102
    Erlass von Steuerschulden im Rahmen eines Sanierungsvergleichs keine Rechtspflicht des FA, der Herausnahme einzelner Gläubiger zuzustimmen

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von Steuerschulden im Rahmen eines Sanierungsvergleichs - keine Rechtspflicht des FA, der Herausnahme einzelner Gläubiger zuzustimmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.04.2013 - X R 6/11

    Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2013 - 6 K 25/10
    Für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (der Einspruchsentscheidung) maßgebend (Urteil des BFH vom 17. April 2013, X R 6/11, BFH/NV 2013, 1537 m. w. N.).
  • BFH, 28.03.2012 - II R 42/11

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der

    Auszug aus FG Sachsen, 14.10.2013 - 6 K 25/10
    Die Entscheidung darf gemäß § 102 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) gerichtlich (nur) daraufhin überprüft werden, ob das Finanzamt die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (zum Ganzen: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 2012, II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486 m. w. N.).
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