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   VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02   

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VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02 (https://dejure.org/2003,21769)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.2003 - 6 K 4383/02 (https://dejure.org/2003,21769)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2003 - 6 K 4383/02 (https://dejure.org/2003,21769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befreiung für Mobilfunkanlage auf Flächen für Sport und Spiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Dies ist dann der Fall, wenn die Anlage - auch und gerade in ihrer unterstellten Häufigkeit - Belange erfasst oder berührt, welche im Hinblick auf das grundsätzliche Gebot des § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 5 BauGB auch städtebauliche Betrachtung und Ordnung verlangen, etwa im Hinblick auf die Gestaltung des Ortsbilds i. S. v. § 1 Abs. 5 S. 2 Nr. 4 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.12.1992, BauR 1993, 315).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Entscheidend ist, ob die Abweichung dem planerischen Grundkonzept zuwiderläuft (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 556 sowie NVwZ 1999, 1110).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Entscheidend ist, ob die Abweichung dem planerischen Grundkonzept zuwiderläuft (vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 556 sowie NVwZ 1999, 1110).
  • BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Dies ist rechtlich unbedenklich, denn grundsätzlich steht es im planerischen Ermessen der Gemeinde, an Stelle der Festsetzung eines Baugebiets, das die Errichtung der entsprechenden Anlagen zulässt, von der Möglichkeit der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Gebrauch zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.12.1997, BauR 1998, 515 = DÖV 1998, 515).
  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Anlagen dieser Größe und Ausführung - Höhe über First ca. 2,15 m und Durchmesser bis zu ca. 0,45 m - können insbesondere im Hinblick auf den bevor stehenden weiteren Ausbau der Mobilfunknetze durch die vorhandenen Betreiber für das Ortsbild einer Gemeinde von Bedeutung sein, weil sie regelmäßig auf Hausdächern oder sonst an erhöhter Stelle angebracht werden und daher im Ortsbild in Erscheinung treten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 29.07.1999, DÖV 2000, 335; VG Stuttgart, Urt. v. 24.10.2001 - 16 K 735/01 = NVwZ-RR 2002, 104; VG Freiburg, Urt. v. 25.02.2003 - 5 K 1157/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2002 - 8 S 2748/01

    Genehmigung einer Mobilfunk-Basisstation auf Wohngebäude

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Geht es damit vorliegend um eine isolierte Befreiung für die bereits installierte Mobilfunkanlage, so ist die Frage, ob die Errichtung der Mobilfunkanlage auf dem Dach des Vereinsheims darüber hinaus eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt, rechtlich ohne Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.02.2002 - 8 S 2748/01 -, BWGZ 2002, 333 = VBlBW 2002, 260 = Justiz 2002, 557 = BauR 2003, 79 = ZfBR 2003, 44 = NuR 2003, 28, der eine Genehmigungspflicht bejaht).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 13.73

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Dafür genügen Vorgänge, die - mögen sie für sich genommen noch nicht allzu bedeutsam sein - eine bodenrechtlich unerwünschte Entwicklung in Gang setzen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.11.1974, BauR 1975, 108).
  • VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fernmeldedienstgebäudes mit Sendefunkanlage

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Darüber hinaus dürfte die städtebauliche Relevanz derartiger Anlagen auch deshalb zu bejahen sein, weil sie fernmeldetechnische Nebenanlagen i. S. v. § 14 Abs. 2 S. 2 BauNVO sein können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 08.07.1997, NVwZ 1998, 419), die als solche in den Baugebieten als Ausnahme zugelassen sowie nach § 1 Abs. 6 BauNVO allgemein zugelassen oder aber ausgeschlossen werden können und somit als Gegenstand planerischer Festsetzungen in Betracht kommen.
  • VG Stuttgart, 24.10.2001 - 16 K 735/01

    Mobilfunkanlage; zur Baugenehmigungspflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Anlagen dieser Größe und Ausführung - Höhe über First ca. 2,15 m und Durchmesser bis zu ca. 0,45 m - können insbesondere im Hinblick auf den bevor stehenden weiteren Ausbau der Mobilfunknetze durch die vorhandenen Betreiber für das Ortsbild einer Gemeinde von Bedeutung sein, weil sie regelmäßig auf Hausdächern oder sonst an erhöhter Stelle angebracht werden und daher im Ortsbild in Erscheinung treten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 29.07.1999, DÖV 2000, 335; VG Stuttgart, Urt. v. 24.10.2001 - 16 K 735/01 = NVwZ-RR 2002, 104; VG Freiburg, Urt. v. 25.02.2003 - 5 K 1157/02 -).
  • VGH Bayern, 10.10.1995 - 1 CS 95.2360

    Der gemeindlich verweigerte Dachgeschoßausbau

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.09.2003 - 6 K 4383/02
    Damit steht auch der Beigeladenen Ziff. 1 im Rahmen der Entscheidung, ob sie das nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen erteilt, ein Ermessen zu (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.10.1995, DVBl. 1996, 267, m. w. N.).
  • VGH Hessen, 28.09.2006 - 4 UE 1826/05

    Mobilfunkbasisstation auf Fläche zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern

    Es gibt keinen Vorrang der Gebietsfestsetzung; die bauliche Nutzung im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB kann nicht nur durch die Festsetzung von Baugebieten im Sinne der BauNVO, sondern auch durch Festsetzungen aufgrund einzelner Bestimmungen des § 9 Abs. 1 BauGB bestimmt werden (BVerwG, Beschluss vom 23.12.1997 - 4 BN 23/97 -, BRS 59 Nr. 71; siehe auch das von der Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegte Urteil des VG Stuttgart vom 23.09.2003 - 6 K 4383/02 - [juris-Dokument]).
  • VG Karlsruhe, 21.04.2004 - 10 K 2980/03

    Zur Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

    Es handelt sich vielmehr um eine bloße Randkorrektur von minderem Gewicht, die der planerischen Grundkonzeption in keiner Weise zuwiderläuft (im Ergebnis ebenso: OVG Koblenz, Urt. v. 07.08.2003 - 1 A 10196/03 - und, dazu erstinstanzlich, VG Koblenz, Urt. v. 08.10.2002 - 1 K 1471/02.KO - OVG Münster, Urt. v. 08.10.2003, a.a.O.; VG Freiburg, a.a.O.; VG Stuttgart, Urt. v. 23.09.2003 - 6 K 4383/02 - VG Sigmaringen, Urt. v. 26.03.2003 - 3 K 306/02 -, ebenfalls zu einem reinen Wohngebiet).
  • VG Karlsruhe, 20.04.2004 - 4 K 4638/02

    Baurecht-Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage

    Das Vorhaben der Klägerin würde allenfalls eine Randkorrektur von minderem Gewicht erforderlich machen, die der planerischen Grundkonzeption in keiner Weise zuwiderläuft (zu vergleichbaren Sachlagen ebenso: OVG Koblenz, Urt. v. 07.08.2003 - 1 A 10196/03 -und, dazu erstinstanzlich, VG Koblenz, Urt. v. 08.10.2002 - 1 K 1471/02.KO - OVG Münster, Urt. v. 08.10.2003 - 7 A 1397/02 -, Juris; VG Freiburg, Urt. v. 15.10.2003  - 7 K 2169/02 -; VG Stuttgart, Urt. v. 23.09.2003 - 6 K 4383/02 -; VG Sigmaringen, Urt. v. 26.03.2003 - 3 K 306/02 -).
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