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   FG München, 16.10.2007 - 6 K 4583/05   

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https://dejure.org/2007,17752
FG München, 16.10.2007 - 6 K 4583/05 (https://dejure.org/2007,17752)
FG München, Entscheidung vom 16.10.2007 - 6 K 4583/05 (https://dejure.org/2007,17752)
FG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 6 K 4583/05 (https://dejure.org/2007,17752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Wasserbett als außergewöhnliche Belastung; Aufwendungen als Kosten einer Heilbehandlung bei Vorliegen chronischer Allergien; Zwangsläufigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme und der dadurch veranlassten Aufwendungen; ...

  • Judicialis

    EStG § 33 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (2002) § 33 Abs. 1; EStG (2002) § 33 Abs. 2
    Aufwendungen für ein Wasserbett als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für ein Wasserbett als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 380
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG München, 16.10.2007 - 6 K 4583/05
    Hierauf kann bei Hilfsmitten im weiteren Sinne - wie im Streitfall das Wasserbett - nicht verzichtet werden, da bereits seit 1991 ein entsprechender Nachweis der Zwangsläufigkeit der Anschaffung durch die Vorlage eines qualifizierten Attests verlangt wird, und damit für den Betroffenen nicht neu und überraschend ist (vgl. BFH-Urteil vom 9.8.1991 III R 54/90, BStBl II 1991, 820).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 52/99

    Außergewöhnliche Belastungen bei Formaldehydemission

    Auszug aus FG München, 16.10.2007 - 6 K 4583/05
    Überdies ergibt sich aus dem vorliegenden Attest nicht, dass die Aufwendungen den Umständen nach notwendig i.S.d. § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG waren und von dem bisherigen Bett des Klägers eine gesundheitsschädliche Wirkung - durch allergenisierende Stoffe- ausgegangen ist, die die Anschaffung eines neuen Bettes medizinisch indizierte (vgl. zum Austausch belasteter Möbel BFH-Urteil vom 23.5.2002 II R 52/99, BStBl II 2002, 592).
  • LSG Niedersachsen, 26.04.1995 - L 4 KR 7/95

    Krankenversicherung; Kostenerstattung; Wasserbett; Luxusartikel;

    Auszug aus FG München, 16.10.2007 - 6 K 4583/05
    Diese Bewertung ist auch für das Steuerrecht zutreffend (so auch Urteil des Finanzgericht München vom 20.7.2007 Az. 10 K 3219/06, nicht veröffentlicht, mit Hinweis auf die Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen vom 26.4.1995 L 4 Kr 7/95; [...]).
  • BFH, 05.06.1991 - XI R 26/89

    Einkommensteuerbescheide sind im Fall der Nachlaßverwaltung an die Erben zu

    Auszug aus FG München, 16.10.2007 - 6 K 4583/05
    Hierauf kann bei Hilfsmitten im weiteren Sinne - wie im Streitfall das Wasserbett - nicht verzichtet werden, da bereits seit 1991 ein entsprechender Nachweis der Zwangsläufigkeit der Anschaffung durch die Vorlage eines qualifizierten Attests verlangt wird, und damit für den Betroffenen nicht neu und überraschend ist (vgl. BFH-Urteil vom 9.8.1991 III R 54/90, BStBl II 1991, 820).
  • BFH, 30.01.2002 - II R 52/99

    Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht

    Auszug aus FG München, 16.10.2007 - 6 K 4583/05
    Überdies ergibt sich aus dem vorliegenden Attest nicht, dass die Aufwendungen den Umständen nach notwendig i.S.d. § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG waren und von dem bisherigen Bett des Klägers eine gesundheitsschädliche Wirkung - durch allergenisierende Stoffe- ausgegangen ist, die die Anschaffung eines neuen Bettes medizinisch indizierte (vgl. zum Austausch belasteter Möbel BFH-Urteil vom 23.5.2002 II R 52/99, BStBl II 2002, 592).
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