Rechtsprechung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - L 6 KR 87/12 |
Zitiervorschläge
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.05.2016 - L 6 KR 87/12 (https://dejure.org/2016,26676)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - L 6 KR 87/12 (https://dejure.org/2016,26676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,26676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 54 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Arzneimittel | Versorgung mit BK-RiV
Wird zitiert von ... (3)
- SG München, 19.11.2020 - S 15 KR 293/18
Kostenerstattungsanspruch des Rechtsnachfolgers bei Therapie im Off-Label-Use
Die Versicherte hatte - unabhängig von der oben skizzierten "strengen" Auffassung zum "Off-Label-Use" - Anspruch auf Behandlung mit Bevazicumab nach den vom Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98) entwickelten, und mittlerweile in § 2 Abs. 1a SGB V normierten Anforderungen an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung (vgl. Verordnungsfähigkeit von nicht zugelassenen Arzneimitteln mit nicht nachgewiesener Wirksamkeit LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.05.2016, L 6 KR 87/12 S. 3 KR, Leitsatz 2 und Rn. 37, juris). - SG München, 29.06.2017 - S 15 KR 1793/15
Leistungsanspruch im "off-label use" von Medikamenten
Denn unabhängig von der oben skizzierten "strengen" Auffassung zum "off-label-use" hat die Klägerin einen Anspruch auf Behandlung mit Zoledronsäure nach den vom Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98) entwickelten, und mittlerweile in § 2 Abs. 1a SGB V normierten Anforderungen an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung (vgl. Verordnungsfähigkeit von nicht zugelassenen Arzneimitteln mit nicht nachgewiesener Wirksamkeit LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.05.2016, L 6 KR 87/12 S. 3 KR, Leitsatz 2 und Rn. 37, juris). - SG München, 03.11.2016 - S 15 KR 1899/15
Genehmigungsfiktion bei lebensbedrohlicher Erkrankung
Der Versicherte hatte jedoch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten nach den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Entscheidung vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98) entwickelten, und mittlerweile in § 2 Abs. 1a SGB V normierten Anforderungen an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung (vgl. Verordnungsfähigkeit von nicht zugelassenen Arzneimitteln mit nicht nachgewiesener Wirksamkeit LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10.05.2016, L 6 KR 87/12 S 3 KR, Leitsatz 2 und Rn. 37, juris).