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   VG Kassel, 02.09.2015 - 6 L 1606/15.KS.A   

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https://dejure.org/2015,23996
VG Kassel, 02.09.2015 - 6 L 1606/15.KS.A (https://dejure.org/2015,23996)
VG Kassel, Entscheidung vom 02.09.2015 - 6 L 1606/15.KS.A (https://dejure.org/2015,23996)
VG Kassel, Entscheidung vom 02. September 2015 - 6 L 1606/15.KS.A (https://dejure.org/2015,23996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs. 2 AsylVfG, § 30 Abs. 1 AsylVfG, § 31 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG, § 31 Abs. 2 AsylVfG
    Unvollständiger Tenor eines Asylbescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unvollständiger Tenor eines Asylbescheides

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 13 Abs. 2, AsylVfG § 31 Abs. 2
    Asylverfahren, Ablehnungsbescheid, Suspensiveffekt, offensichtlich unbegründet, ernstliche Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Trier, 28.10.2014 - 5 L 1659/14

    Bescheidung des Asylantrages eines Antragstellers, dem in einem Mitgliedstaat der

    Auszug aus VG Kassel, 02.09.2015 - 6 L 1606/15
    Dabei ist auch die negative Feststellung jeweils ausdrücklich zu treffen (Beck´scher Online-Kommentar, Ausländerrecht; Kluth/Heusch, 7. Auflage, Stand 01.05.2015, § 31 Rdn. 12; vgl. auch zur Frage der Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG nur in den Gründen eines Bescheides: VG Trier, Beschluss vom 28.10.2014 - 5 L 1659/14.TR -, juris, dort Rdn. 19).
  • VG Oldenburg, 22.09.2015 - 7 B 3487/15

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; unvollständiger Tenor

    Infolgedessen liegen die Voraussetzungen der Androhung der Abschiebung nach § 34 Abs. 1 AsylVfG nicht vor (wie bereits VG Kassel, Beschluss vom 02.09.2015 - 6 L 1606/15.KS.A - VG Lüneburg, Beschluss vom 21.08.2015 5 B 63/15 ).

    Die Entscheidungsformel des Bescheides ist somit trotz seiner Ausführungen in der Begründung insoweit keiner Auslegung dahingehend zugänglich, dass mit der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet zugleich die Anerkennung als Flüchtling und des subsidiären Schutzes abgelehnt würden (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 21. August 2015 - 5 B 63/15 - V.n.b.; VG Kassel Beschluss vom 2. September 2015 - 6 L 1606/15.KS.A - juris).

  • VG Bremen, 02.12.2015 - 4 K 1659/15
    Die Entscheidungsformel des Bescheides ist somit trotz seiner Ausführungen in der Begründung insoweit keiner Auslegung dahingehend zugänglich, dass mit der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet zugleich die Anerkennung als Flüchtling und des subsidiären Schutzes abgelehnt würden (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 22.09.2015 - 7 B 3487/15 - juris Rn. 6; VG Lüneburg, Beschl. v. 21.08.2015 - 5 B 63/15 - V.n.b.; VG Kassel, Beschl. v. 02.09.2015 - 6 L 1606/15.KS.A - juris Rn. 25; vgl. auch VG Trier, Beschl. v. 28.10.2014 - 5 L 1659/14.TR-juris, dort Rn. 19; a.A.: VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 02.10.2015- 19a L 1818/15.A-juris Rn. 7).

    Enthält die Entscheidungsformel lediglich den Ausspruch, dass der Asylantrag abgelehnt wird und ergeben sich Feststellungen zur Flüchtlingseigenschaft und zum subsidiären Schutz erst aus der Begründung, könnte diese Schutznorm teilweise nicht ihren Zweck erfüllen (VG Oldenburg, Beschl. v. 22.09.2015 - 7 B 3487/15 - juris Rn. 6; VG Lüneburg, Beschl. v. 21.08.2015 - 5 B 63/15 - V.n.b.; VG Kassel, Beschl. v. 02.09.2015 - 6 L 1606/15.KS.A -juris Rn. 25; a.A.: VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 02.10.2015 - 19a L 1818/15.A - juris Rn. 7).

  • VG Köln, 24.08.2016 - 3 L 1612/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

    Wenn sich der entsprechende Wille des Bundesamtes eindeutig bereits aus dem Bescheidtenor ergibt, vgl. zur besonderen Bedeutung, die dem Tenor des Asylbescheides zukommt, weil nur dieser übersetzt wird, VG Kassel, Beschluss vom 02.09.2015 - 6 L 1606/15.KS.A -, juris, Rn. 26, bleibt kein Raum für die Annahme, es handele sich um einen Fall der sonstigen Ablehnung im Sinne von § 38 Abs. 1 AsylG.
  • VG Lüneburg, 27.01.2017 - 6 A 120/15
    Wenn sich der entsprechende Wille der Beklagten aber bereits unzweideutig aus dem Tenor des Bescheides ergibt (vgl. zur besonderen Bedeutung, die dem Tenor des Asylbescheides zukommt, weil nur dieser übersetzt wird, VG Kassel, Beschl. v. 02.09.2015 - 6 L 1606/15.KS.A -, juris, Rn. 26), bleibt kein Raum für die Annahme, es liege eine sonstige Ablehnung im Sinne von § 38 Abs. 1 AsylG vor.
  • VG Cottbus, 14.09.2016 - 5 L 377/16

    Eilverfahren gegen Abschiebungsandrohung; offensichtliche Unbegründetheit des

    Wenn sich der entsprechende Wille des Bundesamtes eindeutig bereits aus dem Bescheidtenor ergibt (vgl. zur besonderen Bedeutung, die dem Tenor des Asylbescheides zukommt, weil nur dieser übersetzt wird, VG Kassel, Beschluss vom 02.09.2015 - 6 L 1606/15.KS.A -, juris, Rn. 26), bleibt kein Raum für die Annahme, es handele sich um einen Fall der sonstigen Ablehnung im Sinne von § 38 Abs. 1 AsylG.
  • VG Köln, 29.12.2015 - 24 L 2932/15

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

    Soweit die Antragsteller sich auf die Entscheidungen anderer Gerichte berufen, Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg, Beschluss vom 22. September 2015 - 7 B 3487/15 -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 2. September 2015 - 6 L 1606/15.KS.A, juris, ist dem entgegenzuhalten, dass diese zur Begründung maßgeblich darauf abgestellt haben, dass - anders als im hier streitgegenständlichen Bescheid des Bundesamtes - der jeweilige Bescheidtenor keine Feststellungen zum Flüchtlingsschutz und zum subsidiären Schutz enthielt.
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