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   AG Brake, 07.01.2013 - 6 M 1418/12   

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AG Brake, 07.01.2013 - 6 M 1418/12 (https://dejure.org/2013,4868)
AG Brake, Entscheidung vom 07.01.2013 - 6 M 1418/12 (https://dejure.org/2013,4868)
AG Brake, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - 6 M 1418/12 (https://dejure.org/2013,4868)
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  • BGH, 23.09.2010 - VII ZB 23/09

    Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen bei unterhaltspflichtigen Schuldnern:

    Auszug aus AG Brake, 07.01.2013 - 6 M 1418/12
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Inanspruchnahme der Freibeträge als unbillig erweist und deshalb die Verwirklichung des mit der Einführung von Pauschalbeträgen verfolgten Zwecks ausnahmsweise hinter dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers zurücktreten muss (BGH FamFR 2010, 536 f.).
  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 94/06

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Berechnung des pfändungsfreien

    Auszug aus AG Brake, 07.01.2013 - 6 M 1418/12
    In welcher Höhe der Unterhalt tatsächlich geleistet wird, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, da eine Reduzierung der Pauschalbeträge gemäß § 850c Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht kommt (BGH FamRZ 2007, 1008 f.).
  • LG Stuttgart, 07.05.2002 - 2 T 309/01
    Auszug aus AG Brake, 07.01.2013 - 6 M 1418/12
    Die Erinnerung ist zulässig, da die Gläubigerin lediglich eine Klarstellung der sich aus § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO ergebenden Rechtsfolgen beansprucht und nicht den Fortfall eines Berechtigten im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO geltend macht (wie hier: LG Passau, Beschluss vom 07.11.2006 - 2 T 248/06; LG Stuttgart JurBüro 2003, 156/57 - zitiert nach juris).
  • LG Passau, 14.12.2006 - 2 T 248/06
    Auszug aus AG Brake, 07.01.2013 - 6 M 1418/12
    Die Erinnerung ist zulässig, da die Gläubigerin lediglich eine Klarstellung der sich aus § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO ergebenden Rechtsfolgen beansprucht und nicht den Fortfall eines Berechtigten im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO geltend macht (wie hier: LG Passau, Beschluss vom 07.11.2006 - 2 T 248/06; LG Stuttgart JurBüro 2003, 156/57 - zitiert nach juris).
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