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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 N 55.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 N 55.09 (https://dejure.org/2012,710)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2012 - 6 N 55.09 (https://dejure.org/2012,710)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 6 N 55.09 (https://dejure.org/2012,710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 12 Abs 7 DBGrG, § 19 Abs 1 S 1 DBGrG, § 37 Abs 4 BetrVG
    Beamter des Bundeseisenbahnvermögen - Anrechnung von Zulage auf Besoldung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 12 Abs 7 DBGrG, § 19 Abs 1 S 1 DBGrG, § 37 Abs 4 BetrVG, § 107 S 1 BPersVG, § 9a Abs 2 BBesG 2002
    Technischer Bundesbahnoberamtsrat; Bundeseisenbahnvermögen; Zuweisung zur DB AG; Zulage nach § 6 des Zulagentarifvertrages - ZTV -; Anrechnung auf Besoldung; Ausnahme; Anrechnungsrichtlinie; Betriebsratsmitglied; Freistellung; Benachteiligungsverbot; fiktive ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anrechnung einer nach individueller Leistung gewährten Zulage auf das Gehalt wegen Freistellung eines Betriebsratsmitglieds von der Dienstausübung; Anrechnung von Zulagen eines bei der DB AG beschäftigten Beamten auf die Besoldung; Geltung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anrechnung einer nach individueller Leistung gewährten Zulage auf das Gehalt wegen Freistellung eines Betriebsratsmitglieds von der Dienstausübung; Anrechnung von Zulagen eines bei der DB AG beschäftigten Beamten auf die Besoldung; Geltung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 N 55.09
    Das hieraus folgende Erfordernis, ihre Gehaltsentwicklung fiktiv fortzuschreiben, erfasst auch Zulagen, die nach individueller Leistung gewährt werden (Anschluss an VGH München, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 14 B 06.1022 - und BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 C 34/00 -, ZBR 2002, S. 314 f.)(Rn.5).

    Daher ist eine entsprechende Zulage auch dann zu zahlen, wenn wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, jedoch anzunehmen ist, dass das freigestellte Betriebsratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachginge (so ausdrücklich VGH München, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 14 B 06.1022 -, Rn. 17 bei juris m.w.N.; ferner BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 C 34.00 -, ZBR 2002, S. 314 f., Rn. 12 bei juris).

  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 14 B 06.1022

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied; einmalige Entgeltzulage; Rückforderung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 N 55.09
    Das hieraus folgende Erfordernis, ihre Gehaltsentwicklung fiktiv fortzuschreiben, erfasst auch Zulagen, die nach individueller Leistung gewährt werden (Anschluss an VGH München, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 14 B 06.1022 - und BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 C 34/00 -, ZBR 2002, S. 314 f.)(Rn.5).

    Daher ist eine entsprechende Zulage auch dann zu zahlen, wenn wegen der Leistungsanforderungen nur ein vergleichsweise geringer Teil der jeweiligen Belegschaft in den Genuss der Zuwendungen kommt, jedoch anzunehmen ist, dass das freigestellte Betriebsratsmitglied zu diesem Kreis gehören würde, wenn es nicht freigestellt wäre und seiner angestammten Tätigkeit nachginge (so ausdrücklich VGH München, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 14 B 06.1022 -, Rn. 17 bei juris m.w.N.; ferner BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 C 34.00 -, ZBR 2002, S. 314 f., Rn. 12 bei juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 N 55.09
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für das erstrebte Rechtsmittelverfahren erhebliche Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - OVG 5 N 45.05 -, Rn. 16 bei juris).
  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

    Demgemäß misst die - soweit ersichtlich - einhellige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.1.2013 - 6 P 5.12-, juris, Rn. 26; dem folgend OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 29.7.2014 - 1 A 2885/12-, juris, Rn. 17ff., sowie Beschluss vom 13.4.2016 - 1 A 1236/15 -, juris, Rn. 11; für die grundsätzliche Einbeziehung von freigestellten Personalratsmitgliedern in die Gewährung der Leistungsbesoldung auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 28; VG Köln, Urteil vom 20.4.2015 - 15 K 5699/13 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11.2.2015 - 2 K 739/12-, juris, Rn. 20ff.; VG Ansbach, Urteil vom 11.2.2015 - AN 11 K 13.00980-, juris, Rn. 37f.; VG Düsseldorf, Urteile vom 16.11.2012 - 13 K 4793/11 -, juris, Rn. 26 ff., und vom 9.1.2014 - 13 K 8885/13 -, juris, Rn. 28 ff.; vgl. aktuell auch BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 5 P 5.17 -, juris, Rn. 18, m.w.N.; zur übereinstimmenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. nur BAG, Urteile vom 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 -, juris, Rn. 19, m.w.N., vom 19.3.2003 - 7 AZR 334/02 -, juris, Rn. 24 f., und vom 14.7.2010 - 7 AZR 359/09 -, juris, Rn. 19; zur entsprechenden Rechtslage bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern vgl. im Übrigen Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12.2.2008 - 14 B 06.1022 und 14 B 06.1119 -, beide juris, Rn. 17, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.1.2012 - OVG 6 N 55.09 -, juris, Rn. 4) der Erlassregelung keine entscheidungserhebliche Bedeutung bei und wird im Übrigen, soweit erkennbar, von der neueren Kommentarliteratur überwiegend unterstützt .

    Der weitere Einwand der Beklagten, eine leistungsbezogene Besoldung setze eine individuell erbrachte, tatsächliche Leistung voraus, verkennt, soweit er sich auf das Benachteiligungsverbot bezieht, den Charakter und die Tragweite des Beeinträchtigungsverbots für freigestellte Personalratsmitglieder, das Begünstigungen und Benachteiligungen für Personen ausschließt, die Aufgaben und Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, sowie der daraus resultierenden Notwendigkeit der fiktiven Nachzeichnung.(Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.9.1985 - 2 C 15/84 -, juris, Rn. 15 f., m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.1.2012 - OVG 6 N 55.09 -, juris, Rn. 6) Daher kann der Umstand der fehlenden dienstlichen Tätigkeit eines freigestellten Personalratsmitglieds nicht als sachliche Rechtfertigung für die aus diesem Grunde erfolgte Versagung der Teilnahme an dem Verfahren zur Gewährung von Leistungsbesoldung angesehen werden.(Vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.5.2012 - 7 Bf 161/11.PVB-, juris, Rn. 29 ff.) Zutreffend hat das Bundesverwaltungsgericht(Urteil vom 30.1.2013 - 6 P 5/12 -, juris) festgestellt, dass "bei der Einbeziehung von Personalratsmitgliedern in die Leistungsbezahlung ... keine andere Beurteilung geboten (scil. ist) als in den Fällen, in denen es um Beförderung, Höhergruppierung oder Bezahlung aus einer höheren Entgeltstufe unter dem Gesichtspunkt fiktiver Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs geht" .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 3 A 235/11

    Gewährung einer Zulage für einen Beamten der Feuerwehr i.R.d. Freistellung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2001- 2 C 34.00 - m.w.N., ZBR 2002, 314; OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 A 1050/06 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2012 - OVG 6 N 55/09 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 14 B 06.1022 -, juris.
  • VG Berlin, 23.06.2016 - 5 K 262.14

    Beamtenrecht: Keine Entschädigung oder "sonstige Entschädigung" bei rechtswidrig

    Das spricht dafür, dass nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz bis heute, anders als nach dem BPersVG und den Personalvertretungsgesetzen etwa der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 34.00 -, juris Rn. 10 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 A 235/11 -, juris Rn. 25 ff. m.w.N., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2012 - OVG 6 N 55.09 -, juris Rn. 4; vgl. auch Faber, a.a.O., § 46 Rn. 53 ff.; Sommer, a.a.O., § 46 Rn. 9) Besoldungsbestandteile, die Entschädigungen für einen Aufwand sind, der nur bei tatsächlicher Arbeit bzw. Dienstleitung anfallen würde und infolge der Dienstbefreiung nicht mehr entsteht - etwa die Schmutzzulage, die gewährt wird, um den Aufwand für die Reinigung der Kleidung zu entschädigen -, mit der Freistellung nicht entfallen (a.A. aber Weber, a.a.O., Rn. 111; Binkert, a.a.O., § 42 Rn. 22).
  • VG Ansbach, 11.02.2015 - AN 11 K 13.00980

    Bahnbeamter; freigestelltes Personalratsmitglied; leistungsbezogener

    Für das Betriebsverfassungsrecht haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das OVG Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Anrechnung und damit im Ergebnis die Nichtgewährung von an die persönliche Leistung anknüpfenden Entgeltbestandteilen bei verbeamteten, freigestellten Betriebsratsmitgliedern gegen das in § 37 Abs. 4 BetrVG normierte Gebot der wirtschaftlichen Absicherung verstößt (BayVGH, B.v. 12.2.2008, Az. 14 B 06.1022, Rd.Nr. 23; BayVGH, B.v. 12.2.2008, Az. 14 B 06.1119, Rd.Nr. 23; OVG Berlin Brandenburg, B.v. 13.1.2012, OVG 6 N 55.09, juris Rd.Nr. 4).
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