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   LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12   

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LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12 (https://dejure.org/2015,79000)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 25.03.2015 - 6 O 129/12 (https://dejure.org/2015,79000)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 25. März 2015 - 6 O 129/12 (https://dejure.org/2015,79000)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 9/98

    Beweis der unterbliebenen oder unzureichenden Sicherheitsaufklärung obliegt dem

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    Auch nach vollständiger Beendigung des Heileingriffs muss der Arzt den Patienten eindringlich auf die Notwendigkeit von Kontrolluntersuchungen hinweisen, ihn gegebenenfalls auch über erforderliche Nachbehandlungen beraten und die zukünftigen Verhaltensmaßregeln erläutern (vgl. BGH NJW 1989, 2318; OLG Köln, NJW-RR 2001, 92; OLG Stuttgart, VersR 1995, 1353; BeckOK/ Spindler , BGB, Edition 23, § 823, Rn. 685 m.w.N).

    Macht der Arzt geltend, eine an sich gebotene, unstreitig unterbliebene Sicherheitsaufklärung sei aus bestimmten Gründen nicht notwendig gewesen, beruft er sich auf einen Ausnahmetatbestand, für dessen Vorliegen er darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 92).

    So liegt ein schwerer ärztlicher Behandlungsfehler etwa dann vor, wenn der Patient über einen bedrohlichen Befund, der Anlass zu umgehenden und umfassenden ärztlichen Maßnahmen gibt, nicht informiert und ihm die erforderliche ärztliche Beratung versagt wird (vgl. BGH NJW 1989, 2318: Retikulumzellsarkom; OLG Köln, NJW-RR 2001, 92: Knoten in der Brust mit Wachstumstendenz).

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 175/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Grober Behandlungsfehler,

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    Auch nach vollständiger Beendigung des Heileingriffs muss der Arzt den Patienten eindringlich auf die Notwendigkeit von Kontrolluntersuchungen hinweisen, ihn gegebenenfalls auch über erforderliche Nachbehandlungen beraten und die zukünftigen Verhaltensmaßregeln erläutern (vgl. BGH NJW 1989, 2318; OLG Köln, NJW-RR 2001, 92; OLG Stuttgart, VersR 1995, 1353; BeckOK/ Spindler , BGB, Edition 23, § 823, Rn. 685 m.w.N).

    So liegt ein schwerer ärztlicher Behandlungsfehler etwa dann vor, wenn der Patient über einen bedrohlichen Befund, der Anlass zu umgehenden und umfassenden ärztlichen Maßnahmen gibt, nicht informiert und ihm die erforderliche ärztliche Beratung versagt wird (vgl. BGH NJW 1989, 2318: Retikulumzellsarkom; OLG Köln, NJW-RR 2001, 92: Knoten in der Brust mit Wachstumstendenz).

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09

    Haushaltsführungsschaden

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    Die ersparten berufsbedingten Aufwendungen können grundsätzlich gemäß § 287 ZPO pauschal auf 5% des monatlichen Nettoeinkommens (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2011, 1152) geschätzt werden, was beim Kläger einem Betrag von etwa.....EUR entspricht.
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    Zwar können Fahrtkosten naher Angehöriger für Krankenhausbesuche ebenfalls zu den Heilungskosten gehören, die der Geschädigte ersetzt verlangen kann (vgl. BGH NJW 1985, 2757, 1989, 766).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    Grob fehlerhaft ist ein Organisations-, Diagnose- oder Behandlungsfehler, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH NJW 1998, 814).
  • OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 210/97

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem überholenden LKW;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    In weiteren Entscheidungen aus dem genannten Zeitraum wurde aufgrund dauerhafter Bewegungseinschränkungen an Knie und Fuß sowie entstellenden Narben, zwischenzeitlicher Amputationsgefahr und knapp zehnmonatiger stationärer Behandlung ein Schmerzensgeld von 30.000,00 EUR (OLG Hamm, Urt. v. 23.03.1998, 6 U 210/97, NJW-RR 1998, 1403) bzw. im Falle einer dauerhaften Gehbehinderung mit mehreren stationären Aufenthalten und berechtigter Amputationsangst ein Schmerzensgeld von 50.000,00 DM (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 07.12.1987, 3 U 330/85, VersR 1989, 292, zugesprochen).
  • OLG Köln, 11.11.1991 - 27 W 36/91

    Anspruch auf Erhöhung von Schmerzensgeld durch bloße Verneinung eines

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    Die Schmerzensgeldbemessung steht im Einklang damit, dass in der Rechtsprechung in Fällen dauerhafter Gehbehinderungen und Nervenlähmungen bzw. Sensibilitätsstörungen in älteren Entscheidungen (aus den 1980er und 1990er-Jahren) vielfach Schmerzensgelder in einer Größenordnung zwischen 20.000,00 und 25.000,00 DM zugesprochen worden sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 11.11.1991, 27 W 36/91, VersR 1993, 53; OLG München, Urt. v. 04.06.1992, 1 U 6455/91, VersR 1992, 1266; LG München I, Urt. v. 26.04.1996, 10 O 25298/89, zit. in Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, Nr. 2699).
  • OLG München, 04.06.1992 - 1 U 6455/91

    Beimessung von Schmerzensgeld; Materieller Zukunftsschaden; Immaterieller

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    Die Schmerzensgeldbemessung steht im Einklang damit, dass in der Rechtsprechung in Fällen dauerhafter Gehbehinderungen und Nervenlähmungen bzw. Sensibilitätsstörungen in älteren Entscheidungen (aus den 1980er und 1990er-Jahren) vielfach Schmerzensgelder in einer Größenordnung zwischen 20.000,00 und 25.000,00 DM zugesprochen worden sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 11.11.1991, 27 W 36/91, VersR 1993, 53; OLG München, Urt. v. 04.06.1992, 1 U 6455/91, VersR 1992, 1266; LG München I, Urt. v. 26.04.1996, 10 O 25298/89, zit. in Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, Nr. 2699).
  • OLG Köln, 13.10.1989 - 27 W 23/89

    Lebensversicherungsgesellschaft; Verdachtsbefund; Haftung für eigenes Verschulden

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    Dieser führt dazu, dass ein Arzt die Augen vor einem gefährlichen Befund nicht verschließen darf, selbst wenn er vertraglich oder faktisch keine Behandlung eines Patienten übernommen hat (vgl. BGH NJW 1990, 772).
  • OLG Hamm, 07.12.1987 - 3 U 330/85

    Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 25.03.2015 - 6 O 129/12
    In weiteren Entscheidungen aus dem genannten Zeitraum wurde aufgrund dauerhafter Bewegungseinschränkungen an Knie und Fuß sowie entstellenden Narben, zwischenzeitlicher Amputationsgefahr und knapp zehnmonatiger stationärer Behandlung ein Schmerzensgeld von 30.000,00 EUR (OLG Hamm, Urt. v. 23.03.1998, 6 U 210/97, NJW-RR 1998, 1403) bzw. im Falle einer dauerhaften Gehbehinderung mit mehreren stationären Aufenthalten und berechtigter Amputationsangst ein Schmerzensgeld von 50.000,00 DM (vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 07.12.1987, 3 U 330/85, VersR 1989, 292, zugesprochen).
  • LG Münster, 12.06.1997 - 8 S 410/96
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 8 U 78/15

    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Nichtweiterleitung eines

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 25.03.2015, Aktenzeichen 6 O 129/12, abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache an das Landgericht zur erneuten mündlichen Verhandlung, Beweisaufnahme und Entscheidung zurückzuverweisen.
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