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   LG Frankenthal, 18.12.2013 - 6 O 420/12   

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https://dejure.org/2013,42710
LG Frankenthal, 18.12.2013 - 6 O 420/12 (https://dejure.org/2013,42710)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18.12.2013 - 6 O 420/12 (https://dejure.org/2013,42710)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 6 O 420/12 (https://dejure.org/2013,42710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 434 BGB, § 444 BGB
    Grundstückskaufvertrag: Befall des erworbenen Wohngebäudes mit Silberfischchen als Sachmangel; Nachweis der Kenntnis des Verkäufers vom Vorliegen des Mangels

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung eines Anspruchs aus einem Kaufvertrag bei erklärtem Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag wegen massiven Befalls mit Silberfischen; Befall mit Silberfischen als Sachmangel i.S.d. § 434 BGB

  • rabüro.de

    Silberfischchen als Sachmangel bei Immobilienkauf

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kluth-zech.de (Kurzinformation)

    Immobilienkauf: Befall mit Silberfischchen ist ein Mangel der Kaufsache

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.12.2013 - 6 O 420/12
    Einer grundsätzlich erforderlichen vorherigen Aufforderung zur Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1, § 439 BGB) bedurfte es hier aufgrund des Umstandes, dass die Beklagten den Silberfischchenbefall arglistig verschwiegen hatten (s.o. unter (3)) im Hinblick auf das gestörte Vertrauensverhältnis und die daraus resultierende Unzumutbarkeit einer Nacherfüllung für den Käufer nach § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2, § 440 BGB ausnahmsweise nicht (st.Rspr. und h.L., vgl. grundlegend BGH, NJW 2007, 835, 837 mwN sowie ferner etwa BGH, NJW 2010, 2503, 2505 und NJW 2009, 2532, 2533; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB Bearb. 2014 § 440 Rn. 25 f.).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.12.2013 - 6 O 420/12
    Einer grundsätzlich erforderlichen vorherigen Aufforderung zur Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1, § 439 BGB) bedurfte es hier aufgrund des Umstandes, dass die Beklagten den Silberfischchenbefall arglistig verschwiegen hatten (s.o. unter (3)) im Hinblick auf das gestörte Vertrauensverhältnis und die daraus resultierende Unzumutbarkeit einer Nacherfüllung für den Käufer nach § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2, § 440 BGB ausnahmsweise nicht (st.Rspr. und h.L., vgl. grundlegend BGH, NJW 2007, 835, 837 mwN sowie ferner etwa BGH, NJW 2010, 2503, 2505 und NJW 2009, 2532, 2533; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB Bearb. 2014 § 440 Rn. 25 f.).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.12.2013 - 6 O 420/12
    Einer grundsätzlich erforderlichen vorherigen Aufforderung zur Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1, § 439 BGB) bedurfte es hier aufgrund des Umstandes, dass die Beklagten den Silberfischchenbefall arglistig verschwiegen hatten (s.o. unter (3)) im Hinblick auf das gestörte Vertrauensverhältnis und die daraus resultierende Unzumutbarkeit einer Nacherfüllung für den Käufer nach § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2, § 440 BGB ausnahmsweise nicht (st.Rspr. und h.L., vgl. grundlegend BGH, NJW 2007, 835, 837 mwN sowie ferner etwa BGH, NJW 2010, 2503, 2505 und NJW 2009, 2532, 2533; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB Bearb. 2014 § 440 Rn. 25 f.).
  • AG Lahnstein, 19.10.1987 - 2 C 675/87

    Mietminderung bei Auftreten von Silberfischen

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.12.2013 - 6 O 420/12
    Bei einem Befall mit mehreren dieser Tiere im Wohnbereich ist bereits von einer deutlichen Minderung des Wohnwerts in einer Größenordnung von 15 bis 20 % auszugehen (vgl. etwa jurisPK-BGB/Mössner, 6. Aufl. § 569 Rn. 17 mwN; Blank/Börstinghaus, Miete 3. Aufl. § 536 BGB Rn. 69; AG Lahnstein, WuM 1988, 55), bei einem - wie hier - erheblichen Auftreten sogar von einer solchen um bis zu 100 % (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, MietR 11. Aufl. § 536 BGB Rn. 280) sowie unter Umständen sogar von einer Gesundheitsgefährdung der Bewohner (AG Kiel, WuM 1980, 235, aus diesem Grund ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters einer derart betroffenen Wohnung bejahend).
  • AG Kiel, 26.06.1980 - 13 C 9/80

    Mietminderung bei durch die Decke tropfendem Wasser

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.12.2013 - 6 O 420/12
    Bei einem Befall mit mehreren dieser Tiere im Wohnbereich ist bereits von einer deutlichen Minderung des Wohnwerts in einer Größenordnung von 15 bis 20 % auszugehen (vgl. etwa jurisPK-BGB/Mössner, 6. Aufl. § 569 Rn. 17 mwN; Blank/Börstinghaus, Miete 3. Aufl. § 536 BGB Rn. 69; AG Lahnstein, WuM 1988, 55), bei einem - wie hier - erheblichen Auftreten sogar von einer solchen um bis zu 100 % (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, MietR 11. Aufl. § 536 BGB Rn. 280) sowie unter Umständen sogar von einer Gesundheitsgefährdung der Bewohner (AG Kiel, WuM 1980, 235, aus diesem Grund ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters einer derart betroffenen Wohnung bejahend).
  • AG Köln, 19.07.2005 - 135 C 175/04

    Minderung eines Reisepreises ; Mängel einer Reise

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.12.2013 - 6 O 420/12
    So ist schon das vereinzelte Auftreten solcher Insekten im Badbereich als Mangel zu werten, weil insoweit ein Rückschluss auf mangelnde Hygiene gezogen werden kann (AG Köln, NJOZ 2006, 841, 842).
  • OLG Hamm, 12.06.2017 - 22 U 64/16

    Silberfischchen in gebrauchter Wohnung - kein Sachmangel

    Einer Auseinandersetzung mit der überschaubaren kaufrechtlichen Rechtsprechung und den darin aufgestellten Kriterien für die Erheblichkeitsgrenze zu einem Sachmangel (soweit ersichtlich ist lediglich eine Entscheidung des LG Frankenthal veröffentlicht, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 6 O 420/12 - juris ) bedarf es deshalb nicht.
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