Rechtsprechung zu § 444 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 16 Entscheidungen zu § 444 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 19 Urteilsbesprechungen zu § 444 BGB bei ibr-online
- BGH, Wurzelwerk im Fundament, 7.3.03
§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, die Versicherung im Kaufvertrag, keine versteckten Mängel zu kennen und keine bekannten Mängel verschwiegen zu haben, stellt keine Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache dar (einschlägig ist § 463 Satz 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>, nicht Satz 1);
§ 463 Satz 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Arglist (§ 444 BGB <Fassung ab 1.1.02>) setzt u.a. Kenntnis oder Fürmöglichhalten des Fehlers voraus, "bewußtes Sich-der-Kenntnis-Verschließen" genügt nicht
- BGH, Aufschüttungsgelände, 11.5.01 (NJW 2001, 2326)
§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, keine Arglist (vgl. nunmehr § 444 BGB <Fassung ab 1.1.02>) in Form einer "Erklärung ins Blaue hinein", wenn der Verkäufer keine Erinnerung an den Mangel hat und er, ohne Mangelfreiheit zuzusichern, erklärt, Mängel seien ihm nicht bekannt
- BGH, nicht bestandene 85/85-Tests, 4.10.00 (NJW 2001, 155)
§ 301 ZPO, Zulässigkeit eines Teil- und Grundurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungsbegehren und Feststellungsansprüchen;
§ 253 II Nr. 2 ZPO, Unzulässigkeit einer Leistungsklage auf Freistellung von einer unbestimmten ("etwaigen") Zinsverbindlichkeit;
§ 304 ZPO, Zulässigkeit eines Grundurteils trotz teilweiser Erfüllung;
§ 539 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Zurückverweisung in die erste Instanz durch das Revisionsgericht;
§§ 459 ff BGB <Fassung bis 31.12.01>;
c.i.c. (nunmehr § 311 II BGB <Fassung ab 1.1.02>), pVV (vgl. nunmehr § 280 I BGB <Fassung ab 1.1.02>), Haftung des Verkäufers bei unterlassener Aufklärung seines Abnehmers über Fehlerauffälligkeiten, auch wenn diese in überobligationsmäßigen Tests festgestellt wurden;
§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Arglist auch bei bedingtem Vorsatz, betrügerische Absicht nicht erforderlich (vgl. nunmehr § 444 BGB <Fassung ab 1.1.02>)
- BGH, Auslaufmodell, 14.2.96 (NJW 1996, 1465)
§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, "stillschweigende Zusicherung", Arglist (vgl. nunmehr § 444 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Beweislast
- BGH, Kilometerstand, 31.1.96 (NJW-RR 1996, 1460)
§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Wissensvertreter, GmbH & Co. KG, "aktenmäßig festgehalten", organisatorische Vorkehrungen, Fahrlässigkeit - Arglist (nunmehr § 444 BGB <Fassung ab 1.1.02>), vergessenes Wissen
- BGH, Gemeindewissen II, 24.1.92 (BGHZ 117, 104)
§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Arglist (nunmehr § 444 BGB <Fassung ab 1.1.02>), § 166 BGB, Wissenszurechnung bei juristischen Personen, "Wissensvertreter", Ämteraufteilung
- BGH, Gemeindewissen I, 8.12.89 (BGHZ 109, 327)
§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Arglist (nunmehr § 444 BGB <Fassung ab 1.1.02>), § 166 BGB, Wissenszurechnung bei juristischen Personen
- BGH, "Nur kleine Blechschäden", 18.3.81 (NJW 1981, 1441)
§ 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Arglist, Erklärung ins Blaue
- BGH, noch nicht fertiggestelltes Verwaltungsgebäude, 25.6.76 (NJW 1976, 1975)
§§ 463 S. 2, 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444 BGB <Fassung ab 1.1.02>), Reichweite der Offenbarungspflicht;
Abtretung der Gewährleistungsrechte durch Individualvertrag, Uneinbringlichkeit;
Zubehör, § 314 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311c BGB <Fassung ab 1.1.02>), § 97 f BGB;
§ 356 ZPO, fehlende Zeugenanschrift;
§ 794 I Nr. 5 ZPO aF, "bestimmte Geldsumme"
Literatur im Internet zu § 444 BGB
- Vereinbarungen über die Gewährleistung beim Unternehmenskauf und § 444 BGB n.F.
von Christian Otto (Seminararbeit, PDF-Format)
Die Vertragsfreiheit und ihre Grenzen im Zivilrecht:
über www.rewi.hu-berlin.de/jura/inst/ifn/veranstaltungen/SoSe_2004/seminar.htm - Die Garantie nach § 444 BGB - Eine Bestandsaufnahme
von Bundesministerium der Justiz
AnwBl 2003, 536
über www.anwaltverein.de - Die Haftung des Verkäufers nach der Schuldrechtsreform am Beispiel des Unternehmenskaufs
von Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch
AnwBl 2003, 529
über www.anwaltverein.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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