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   BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82   

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BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82 (https://dejure.org/1984,2364)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1984 - 6 P 10.82 (https://dejure.org/1984,2364)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1984 - 6 P 10.82 (https://dejure.org/1984,2364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht zu einer gemeinsamen Angelegenheit des Personalrates - Wertung einer Gruppenangelegenheit als eine gemeinsame Angelegenheit - Verstoß gegen das Gruppenprinzip - Mitbestimmungsrecht bei Höhergruppierung von Angestellten - Gegenstand und Wesen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82
    Denn auch die korrigierende Höhergruppierung unterliegt der Mitbestimmung der Personalvertretung (BVerwGE 50, 186 [188 ff.]).
  • BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82
    Die Auffassung des Beteiligten, es stelle bereits eine unzulässige Initiative der Personalvertretung in einer personellen Angelegenheit dar, wenn sie ihre Zustimmung zu einer vom Dienststellenleiter beabsichtigten Höhergruppierung mit der Begründung versage, der Beschäftigte sei gemäß Tarifvertrag in eine noch höhere Vergütungsgruppe einzustufen, verkennt Gegenstand und Wesen des Initiativrechts (vgl. dazu den zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 22.82 -).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82
    Kommt er zu dem Ergebnis, daß dies nicht der Fall ist, dann kann er seine Zustimmung verweigern; denn eine unrichtige Eingruppierung verstößt im Hinblick auf die Tarifautomatik (vgl. BAG 1, 85; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - [PersV 1975, 471]) ohne weiteres gegen den jeweils anzuwendenden Tarifvertrag.
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82
    Kommt er zu dem Ergebnis, daß dies nicht der Fall ist, dann kann er seine Zustimmung verweigern; denn eine unrichtige Eingruppierung verstößt im Hinblick auf die Tarifautomatik (vgl. BAG 1, 85; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 1/74 - [PersV 1975, 471]) ohne weiteres gegen den jeweils anzuwendenden Tarifvertrag.
  • BVerwG, 27.07.1979 - 6 P 38.78
    Auszug aus BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82
    Die Entscheidung des Antragstellers, den beabsichtigten Höhergruppierungen nicht zuzustimmen, weil die beiden höher zu gruppierenden Beschäftigten nach seiner - im vorliegenden Verfahren nicht auf ihre materielle Richtigkeit zu prüfenden - rechtlichen Beurteilung in eine noch höhere Vergütungsgruppe einzustufen waren, findet nach alledem in § 80 Abs. 4 Buchst. a LPersVG eine ausreichende Grundlage und ist deswegen nicht aus den vom Senat im Beschluß vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - (ZBR 1980, 355 = PersV 1981, 162) erörterten Gründen unbeachtlich.
  • BVerwG, 23.03.1984 - 6 P 9.82

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Abordnung eines Verwaltungsangestellten

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1984 - 6 P 10.82
    In seinem zu einem insoweit vergleichbaren Sachverhalt ergangenen Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 6 P 9.82 - hat der Senat dazu ausgeführt:.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    (1) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1, vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9 und 14. Juni 1995 - BVerwG 6 P 43.93 - Buchholz 251.0 § 76 BaWüPersVG Nr. 5), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90

    Personalvertretung - Höhergruppierung - Mitbestimmungsrecht des Personalrates -

    a) Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - a.a.O. S. 191 f.; Beschluß vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1), soll die Mitbestimmung bei der Höhergruppierung von Arbeitnehmern die Personalvertretung zum einen in den Stand setzen, auf die Wahrung des Tarifgefüges in der Dienststelle zu achten und damit auch zur Wahrung des Friedens in der Dienststelle beizutragen.

    Entgegen der Auffassung des Beteiligten kann daher die Zustimmung sowohl mit der Begründung verweigert werden, daß die Einstufung in eine noch höhere oder in eine niedrigere Vergütungsgruppe erfolgen müsse (Beschluß vom 10. April 1984 - a.a.O.), als auch damit, daß dies zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu geschehen habe.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 62 PV 5.19

    Bundespolizei; Ruhepausen; Anrechnung auf die Arbeitszeit; Erlass; Mitbestimmung;

    Ob eine Gruppenangelegenheit vorliegt, beurteilt sich nach ihrem sachlichen Gegenstand (BVerwG, Beschluss vom 10. April 1984 - 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1 Seite 2).

    Zur Gruppenangelegenheit gehört nicht allein die unmittelbare Entscheidung in der Sache, sondern auch die Entscheidung, eine gerichtliche Klärung in derselben Angelegenheit herbeizuführen (BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 1984 - 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1 Seite 2 f. und vom 23. März 1992 - 6 P 30.90 - juris Rn. 17; Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Auflage 2018, § 38 Rn. 6).

    Das ergibt sich aus der Erwägung, dass sogar ein (irrtümlich herbeigeführter) einstimmiger Beschluss des gesamten Personalrats in einer Gruppenangelegenheit wirksam ist (BVerwG, Beschluss vom 10. April 1984 - 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1 Seite 2 f.; Kröll in: Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 10. Auflage 2019, § 38 Rn. 12; Ramm in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, 78. Update 5/2020, § 38 Rn. 37).

  • BVerwG, 16.04.2008 - 6 P 8.07

    Mitwirkung des Personalrats beim Bundesnachrichtendienst; Dienstvorschrift zur

    Sie beurteilt sich nach dem sachlichen Gehalt der vom Dienststellenleiter beabsichtigten Maßnahme (vgl. Beschluss vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl.Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - a.a.O. S. 191 f., vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RhPPersVG Nr. 1 undvom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 22.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 9), soll die Mitbestimmung bei der Eingruppierung (Höhergruppierung, Umgruppierung) von Arbeitnehmern nicht nur die Personalvertretung in den Stand setzen, mitprüfend darauf zu achten, daß die beabsichtigte Eingruppierung mit dem anzuwendenden Tarifvertrag (oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem) in Einklang steht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - 62 PV 2.19

    Mitbestimmung; Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle; Maßnahme des

    Denn der Antrag ist zulässig geworden, was nach dem Beschluss der Arbeitnehmergruppe im Antragsteller vom 18. Oktober 2018 inzwischen vom Beteiligten zutreffend nicht mehr in Abrede gestellt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 1984 - 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1 Seite 2 f. und vom 23. März 1992 - 6 P 30.90 - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2019 - OVG 62 PV 10.18 - BA S. 7; Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Auflage 2018, § 38 Rn. 6 zur Gruppenangelegenheit sowie § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 89 Abs. 2 ZPO, § 184 Abs. 1 BGB und Althammer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Auflage 2020, § 89 ZPO Rn. 9, 11 zur Genehmigung der Prozessführung), und der Antrag ist auch begründet.
  • VGH Hessen, 09.04.1986 - HPV TL 2025/85

    Auswirkungen der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die

    Die Personalvertretung soll mitverantwortlich sicherstellen, daß der Arbeitnehmer richtig in die für ihn maßgebliche kollektive Ordnung eingestuft wird, nach der sich seine Bezüge bemessen (BVerwG, Beschluß vom 10.04.1984 - 6 P 10.82 -, Buchholz 238.38.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2001 - 17 L 4895/98

    Beachtlichkeit; Begründung; Bewertung; Dienststellenleiter; Eingruppierung;

    und sonstigen Eingruppierungsmerkmale nicht in Frage stellen und etwa durch eine eigene Bewertung der dem Beschäftigten zugewiesenen Aufgaben ersetzen (BVerwG, Beschl. v. 10.4.1984 - 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 18 L 4287/97

    Personalrat; Zustimmung; Höhergruppierung

    h. M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.4.1984 - 6 P 10.82 -, Buchholz 238.38 § 36 Nr. 1; Beschl. vom 6.10.1992 - 6 P 22.90 -, PersR 1993, 74; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 31.3.1992, PersR 1993, 143 LS; Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, § 65 RdNr. 124; ebenso zum BPersVG Fischer/Goeres, § 75 RdNr. 26; zum BayPVG Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, Art. 75 RdNr. 86 a).
  • BVerwG, 07.03.1999 - 6 PB 17.99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf die Einleitung eines Beschlußverfahrens der vorhergehenden Beschlußfassung des Personalrats, und zwar in der Zusammensetzung und mit der Mehrheit, wie sie nach dem Gesetz (z.B. nach §§ 37, 38 BPersVG ) für die jeweilige Angelegenheit vorgesehen sind; eine Prozeßhandlung des Vorstandes, die dem nicht entspricht, ist unwirksam (vgl. Beschlüsse vom 23. März 1984 - BVerwG 6 P 9.82 - DokBer B 1984, 201, und vom 10. April 1984 - BVerwG 6 P 10.82 - Buchholz 238.38 § 36 RPPersVG Nr. 1), denn der Vorstand ist hier Vertreter des Personalrats in der Erklärung, nicht aber in der Willensbildung, weil es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8482/91

    Rechtlicher Charakter von Fortbildungsmaßnahmen; Voraussetzungen des Vorliegens

  • VG Berlin, 15.06.2018 - 72 K 2.18

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Personalrates;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1985 - 6 P 10.82   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine Beschwerdeverfahren

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