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   BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 11.92   

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BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 11.92 (https://dejure.org/1993,5218)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1993 - 6 P 11.92 (https://dejure.org/1993,5218)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 6 P 11.92 (https://dejure.org/1993,5218)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretung - Mitbestimmungsrecht - Personalfragebogen - Erhebungsbogen - Berechnung des Ortszuschlags - Sozialzuschlag - Anwärterverheiratetenzuschlag

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 271
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Die formularmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten fällt nur dann unter den Mitbestimmungstatbestand, wenn der Arbeitgeber dadurch Erkenntnisse über die Beschäftigten gewinnt, die ihm noch nicht bekannt sind (vgl. Beschluss vom 2. August 1989 - BVerwG 6 P 5.88 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 9 S. 8 f.; Beschluss vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 11).
  • BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Personalfragebogen, deren Nutzung

    Dem Personalrat soll insbesondere auch die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu wachen, ob es gerechtfertigt ist, Beschäftigte - wenn vielleicht auch nur mittelbar - zu einer sie unter Umständen belastenden Selbstbeurteilung zu veranlassen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 10 f. m.w.N.; vgl. ferner die Begründung zu § 94 Abs. 1 BetrVG in BT-Drs.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht - wie dargelegt - im Zusammenhang mit diesem Mitbestimmungstatbestand ausgeführt, der Personalrat solle im Einzelnen verhindern können, dass die Beschäftigten Fragen des Arbeitgebers beantworten "müssen", die erkennbar in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 11) bzw. dass es Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts ist, eine "Auskunftspflicht" der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter zu begrenzen und eine unter Umständen belastende Selbstbeurteilung nach Möglichkeit zu vermeiden (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2008 - 6 PB 6.08 - juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; Bundespolizei; Personalfragebogen;

    Er ist seiner Natur nach personenbezogen und typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass die Fragen als Grundlage für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung der Beschäftigten für bestimmte Aufgaben herangezogen werden können (BVerwG, Beschluss vom 2.8.1989 - BVerwG 6 P 5.88 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).

    Die formularmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten unterliegt nur dann dem Mitbestimmungstatbestand, wenn der Arbeitgeber hierdurch Erkenntnisse gewinnt, die ihm bislang noch nicht bekannt sind (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).

    Insbesondere soll dem Personalrat die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu wachen, ob es gerechtfertigt ist, Beschäftigte - wenngleich auch nur mittelbar - zu einer sie unter Umständen belastenden Selbstbeurteilung zu veranlassen (BVerwG, Beschluss vom 29.7.2021 - BVerwG 5 P 2.20 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 2836/00

    Ausschluss der Mitbestimmung; Anordnung des Selbstfahrens im Rahmen des

    zu diesen Merkmalen BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993 - 6 P 11.92 -, ZfPR 1994, 46 ff. (48).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 6 PB 6.08

    Mitbestimmungsrecht eines Personalrats zu einer für die tariflichen

    Demgemäß wurde der Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts darin gesehen, die Auskunftspflicht der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter zu begrenzen und eine unter Umständen belastende Selbstbeurteilung nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1980 a.a.O. S. 82, vom 26. März 1985 a.a.O. S. 2, vom 2. August 1989 BVerwG 6 P 5.88 Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 9 S. 9 und vom 22. Dezember 1993 BVerwG 6 P 11.92 Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 11).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Wenn jedoch aufgrund einer tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (Beschluß vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6 f.; Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 23 S. 29; Beschluß vom 19. Mai 1992 - BVerwG 6 P 5.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 13; Beschluß vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228, 235 f.; Beschluß vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6).
  • OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme; Komponente "Kandidatenprofil" des

    b) Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 22.12.1993, 6 P 11/92, PersR 1994, 81, juris Rn. 16, 18 m.w.N.) entwickelten Grundsätzen ist ein Personalfragebogen im Sinne des Personalvertretungsrechts ein Erhebungsbogen, der Fragen nach der Person, den persönlichen Verhältnissen, dem beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen und sonstigen Fähigkeiten eines Beschäftigten oder Bewerbers enthält.
  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 12.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Wenn jedoch aufgrund einer tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (Beschluß vom 23. Januar 1986 - BVerwG 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6 f.; Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 23 S. 29; Beschluß vom 19. Mai 1992 - BVerwG 6 P 5.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 13; Beschluß vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228, 235 f.; Beschluß vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6).
  • VG Berlin, 01.02.2019 - 62 K 9.18

    Mitbestimmungsfreiheit des Inhalts eines Fragebogens

    Zu der hier einschlägigen Norm (wie zu vergleichbaren anderen) führte das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, NVwZ-RR 1994, 271, aus:.
  • VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04

    Land Hessen: Konzept zur Einrichtung der Personalvermittlungsstelle und

    Für die Beantwortung dieser Rechtsfrage ist nur der Inhalt des Fragebogens und nicht sein vordergründiger oder wie auch immer gearteter Zweck maßgebend (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993, Az. 6 P 11/92).
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