Rechtsprechung
BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BPersVG § 9
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers; Entscheidungsfreiheit der Ausbildungsdienststelle; Missbrauchskontrolle. - Bundesverwaltungsgericht
BPersVG § 9
Entscheidungsfreiheit der Ausbildungsdienststelle; Missbrauchskontrolle; Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters - Wolters Kluwer
Ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für einen Jugendvertreter; Abstellen auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle; Bei der Stellenbewirtschaftung den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers in Bezug auf berufliche Qualifikation und Fachrichtung nicht unterliegende ...
- Judicialis
BPersVG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 9
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters auf ausbildungsgerechtem Dauerarbeitsplatz bei Stellenbewirtschaftung durch Ausbildungsdienststelle - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 19.12.2003 - 22 L 2449/03
- VGH Hessen, 18.12.2004 - 22 TL 312/04
- BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Papierfundstellen
- BVerwGE 124, 292
- NJW 2006, 1227 (Ls.)
- NVwZ 2006, 344
- NZA-RR 2006, 218
Wird zitiert von ... (133) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93
Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
b) Darüber, ob in der Ausbildungsdienststelle ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat primär der Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68, 77).Ist daher in den verbindlichen Erläuterungen des Haushaltsplans eine Stelle für Angestellte für die vom Jugendvertreter erworbene Qualifikation ausgewiesen und ist diese Stelle im maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses unbesetzt, so ist diese Stelle vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen (…vgl. Beschluss vom 13. März 1989 a.a.O. S. 14; Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - a.a.O. S. 77).
Auf dieser zweiten Entscheidungsebene, nämlich derjenigen der Stellenbesetzung, kommt der in § 9 BPersVG normierte qualifizierte Diskriminierungsschutz zum Tragen, welcher - über § 8 BPersVG hinaus - selbst dann eintritt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitgeber den Betroffenen nicht wegen seiner Tätigkeit für die Jugend- und Auszubildendenvertretung benachteiligt hat (vgl. Beschluss vom 24. April 1991 - BVerwG 6 PB 18.90 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 9 S. 33 f.; Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - a.a.O. S. 76).
Lässt sich nach erschöpfender Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht unter Mitwirkung der Beteiligten nicht zweifelsfrei ermitteln, ob solche Tatsachen vorliegen, ist das Auflösungsbegehren abzulehnen (…vgl. Beschluss vom 24. April 1991 - BVerwG 6 PB 18.90 - a.a.O. S. 34; Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwGE 6 P 39.93 - a.a.O. S. 76 f.).
f) Das vom Verwaltungsgerichtshof angesprochene Problem des Einstellungsstopps stellt sich hier nicht (vgl. dazu allgemein: Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - a.a.O. S. 77 ff.; Beschluss vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22;… zum damaligen Sondervermögen Deutsche Bundespost Telekom: Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - a.a.O. S. 15 ff.).
- BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Inhaltliche Änderungen dieses Arbeitsverhältnisses unterliegen dem Konsensprinzip, so dass der Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG nicht mit der Begründung abgewiesen werden darf, dem Arbeitgeber wäre die Begründung eines anderen als des nach § 9 Abs. 2 BPersVG entstehenden Arbeitsverhältnisses zumutbar gewesen (vgl. zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschluss vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - BAGE 68, 187, 195; Beschluss vom 6. November 1996 - 7 ABR 54/95 - BAGE 84, 294, 298).ff) Vielmehr nimmt es in ständiger Rechtsprechung an, dass sich der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 78 a BetrVG und folgerichtig auch die Frage nach einem freien ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt (vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105, 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110, 112;… Beschluss vom 28. Juni 2000 - 7 ABR 57/98 - juris Rn. 12).
Voraussetzung dafür ist, dass der Auszubildende dem Arbeitgeber frühzeitig, regelmäßig nach dessen Nichtübernahmemitteilung nach § 78 a Abs. 1 BetrVG und spätestens mit dem eigenen Weiterbeschäftigungsverlangen, zu erkennen gibt, zu welchen abweichenden Arbeitsbedingungen er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt (vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 298 f.).
Hat er keinen Einstellungsbedarf, ist ein freier Arbeitsplatz nicht vorhanden (vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 296 f.;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 107 f.;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 112…, Beschluss vom 28. Juni 2000 a.a.O. Rn. 14).
Denn während diese Vorschrift darauf abstellt, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zur vereinbarten Beendigung zugemutet werden kann, ist bei § 9 Abs. 4 BPersVG zu entscheiden, ob ihm die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zumutbar ist (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - BVerwGE 62, 364, 370; zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 296;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 107;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 112).
- BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03
Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Daraus sowie aus der Kapitelüberschrift "Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften" ergibt sich, dass § 9 BPersVG unmittelbar für die Länder gilt (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 - BVerwGE 119, 270, 271 m.w.N.).Das ist derjenige, der beim Vertragsschluss Vertragspartner des Arbeitsnehmers wäre (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 2003 a.a.O. S. 272 m.w.N).
b) Im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG handelt für den Arbeitgeber derjenige, der ihn gerichtlich zu vertreten hat (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 2003 a.a.O. S. 272).
Indem § 9 BPersVG die amtierende Personalvertretung bzw. Jugend- und Auszubildendenvertretung vor dauernden oder vorübergehenden Änderungen ihrer Zusammensetzung schützt, dient er zugleich der Kontinuität der Gremienarbeit (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 2003 a.a.O. S. 277 m.w.N.).
f) Das Begehren nach § 9 Abs. 4, § 107 Satz 2 BPersVG ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu verfolgen (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 2003 a.a.O. S. 275 m.w.N.).
- BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 73/96
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
ff) Vielmehr nimmt es in ständiger Rechtsprechung an, dass sich der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 78 a BetrVG und folgerichtig auch die Frage nach einem freien ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt (…vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105, 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110, 112;… Beschluss vom 28. Juni 2000 - 7 ABR 57/98 - juris Rn. 12).Auf dieser Ebene der Entscheidungsfindung beschränkt sich die Wirkung von § 9 BPersVG auf eine Missbrauchskontrolle: Die Weiterbeschäftigung ist ausnahmsweise dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (vgl. zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 113).
Hat er keinen Einstellungsbedarf, ist ein freier Arbeitsplatz nicht vorhanden (…vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 296 f.;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 107 f.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 112…, Beschluss vom 28. Juni 2000 a.a.O. Rn. 14).
Denn während diese Vorschrift darauf abstellt, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zur vereinbarten Beendigung zugemutet werden kann, ist bei § 9 Abs. 4 BPersVG zu entscheiden, ob ihm die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zumutbar ist (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - BVerwGE 62, 364, 370; zu § 78 a BetrVG: BAG…, Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 296;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 112).
- BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 63/96
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78a BetrVG
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
ff) Vielmehr nimmt es in ständiger Rechtsprechung an, dass sich der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 78 a BetrVG und folgerichtig auch die Frage nach einem freien ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt (…vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105, 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110, 112;… Beschluss vom 28. Juni 2000 - 7 ABR 57/98 - juris Rn. 12).Hat er keinen Einstellungsbedarf, ist ein freier Arbeitsplatz nicht vorhanden (…vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 296 f.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 107 f.;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 112…, Beschluss vom 28. Juni 2000 a.a.O. Rn. 14).
Denn während diese Vorschrift darauf abstellt, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zur vereinbarten Beendigung zugemutet werden kann, ist bei § 9 Abs. 4 BPersVG zu entscheiden, ob ihm die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zumutbar ist (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - BVerwGE 62, 364, 370; zu § 78 a BetrVG: BAG…, Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 296; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 107;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 112).
Daraus folgt seine ergänzende Pflicht, bei Einstellungsvorhaben in diesem Zeitraum die Möglichkeit eines Übernahmeverlangens gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG und damit das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zu berücksichtigen (vgl. zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 108).
- BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 22.85
Weiterbeschäftigung - Jugend- oder Personalvertretung - Verwaltungsinterner …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Damit ist ein Schutzniveau gewährleistet, welches sich daran orientiert, dass § 9 BPersVG eine spezielle Ausformung des in § 8 BPersVG normierten Benachteiligungsverbots darstellt (…vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1985 a.a.O. S. 155 f.; Beschluss vom 13. März 1989 - BVerwG 6 P 22.85 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 6 S. 13).Ist daher in den verbindlichen Erläuterungen des Haushaltsplans eine Stelle für Angestellte für die vom Jugendvertreter erworbene Qualifikation ausgewiesen und ist diese Stelle im maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses unbesetzt, so ist diese Stelle vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen (vgl. Beschluss vom 13. März 1989 a.a.O. S. 14;… Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - a.a.O. S. 77).
Über die Auswirkungen einer Besetzungssperre auf die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG ist zu entscheiden, wenn Stellen vorhanden sind, deren Zweckbestimmung auf die Qualifikation des Jugendvertreters zugeschnitten ist, sodass der Besetzung der Stelle mit dem Jugendvertreter ohne den Einstellungsstopp nichts im Wege stünde (vgl. Beschluss vom 13. März 1989 a.a.O. S. 14 f.).
- BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese; …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. Beschluss vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - BVerwGE 109, 295, 297 f.; Beschluss vom 17. Mai 2000 - BVerwG 6 P 8.99 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 19 S. 10 jeweils m.w.N.).Zwar ist der Senat von freien Arbeitsplätzen auch in Fällen ausgegangen, in denen beim Arbeitgeber die Übung bestand, unbefristete Arbeitsverträge mit Absolventen einer Berufsausbildung abzuschließen, solange die Vergütung aus dem Gesamtbudget gesichert war (vgl. Beschluss vom 9. September 1999 a.a.O. S. 298 f.), oder in denen die vorläufige Weiterbeschäftigung auf einer "Beförderungsstelle" unter dem Vorbehalt möglich war, dass die Beschäftigung später auf dem durch den vorgesehenen Beförderungsvorgang demnächst freiwerdenden Arbeitsplatz fortgesetzt werden sollte (…vgl. Beschluss vom 17. Mai 2000 a.a.O. S. 11 f.; ablehnend zu einer derartigen "Kettenreaktion" im Bereich von § 78 a BetrVG: BAG…, Beschluss vom 28. Juni 2000 a.a.O. Rn. 20).
Die Stelle ist vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen, es sei denn, die Weiterbeschäftigung ist aus gewichtigen Gründen ausnahmsweise unzumutbar, etwa weil Mitbewerber objektiv wesentlich fähiger und geeigneter sind (vgl. Beschluss vom 9. September 1999 a.a.O. S. 301; Beschluss vom 17. Mai 2000 - BVerwG 6 P 9.99 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 20 S. 15).
- BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84
Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung - …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 Abs. 2 BPersVG besteht nicht landesweit, sondern nur in Bezug auf diejenige Dienststelle, in welcher der Jugendvertreter seine Berufsausbildung erhalten hat (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 6 P 13.84 - BVerwGE 72, 154, 160):.Damit ist ein Schutzniveau gewährleistet, welches sich daran orientiert, dass § 9 BPersVG eine spezielle Ausformung des in § 8 BPersVG normierten Benachteiligungsverbots darstellt (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1985 a.a.O. S. 155 f.; Beschluss vom 13. März 1989 - BVerwG 6 P 22.85 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 6 S. 13).
Die Schaffung neuer Arbeitsplätze kann nicht über den Weg der nach § 9 BPersVG bestehenden Weiterbeschäftigungspflicht erzwungen werden (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1985 a.a.O. S. 159).
- BAG, 28.06.2000 - 7 ABR 57/98
Jugend- und Auszubildendenvertretung: Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
ff) Vielmehr nimmt es in ständiger Rechtsprechung an, dass sich der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 78 a BetrVG und folgerichtig auch die Frage nach einem freien ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt (…vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O.; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105, 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110, 112; Beschluss vom 28. Juni 2000 - 7 ABR 57/98 - juris Rn. 12).Zwar ist der Senat von freien Arbeitsplätzen auch in Fällen ausgegangen, in denen beim Arbeitgeber die Übung bestand, unbefristete Arbeitsverträge mit Absolventen einer Berufsausbildung abzuschließen, solange die Vergütung aus dem Gesamtbudget gesichert war (…vgl. Beschluss vom 9. September 1999 a.a.O. S. 298 f.), oder in denen die vorläufige Weiterbeschäftigung auf einer "Beförderungsstelle" unter dem Vorbehalt möglich war, dass die Beschäftigung später auf dem durch den vorgesehenen Beförderungsvorgang demnächst freiwerdenden Arbeitsplatz fortgesetzt werden sollte (…vgl. Beschluss vom 17. Mai 2000 a.a.O. S. 11 f.; ablehnend zu einer derartigen "Kettenreaktion" im Bereich von § 78 a BetrVG: BAG, Beschluss vom 28. Juni 2000 a.a.O. Rn. 20).
Hat er keinen Einstellungsbedarf, ist ein freier Arbeitsplatz nicht vorhanden (…vgl. Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 296 f.;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 107 f.;… Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 112, Beschluss vom 28. Juni 2000 a.a.O. Rn. 14).
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93
Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Dadurch würde der Grundsatz in Frage gestellt, wonach die Regelung in § 9 BPersVG kein totales Einstellungsgebot beinhaltet (vgl. Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11 S. 16), sondern offen ist für eine einzelfallbezogene Abwägung, deren Ergebnis sein kann, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.f) Das vom Verwaltungsgerichtshof angesprochene Problem des Einstellungsstopps stellt sich hier nicht (…vgl. dazu allgemein: Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - a.a.O. S. 77 ff.; Beschluss vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22; zum damaligen Sondervermögen Deutsche Bundespost Telekom: Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - a.a.O. S. 15 ff.).
- BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 9.99
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Leistungsgrundsatz; …
- BVerwG, 24.04.1991 - 6 PB 18.90
Anspruch eines Mitgliedes der Jugendvertretung oder Personalvertretung auf …
- BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02
Anforderungen an Revisionsbegründung
- BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 52/94
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- BAG, 14.03.2005 - 1 AZN 1002/04
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung
- BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; Antragsbefugnis des …
- BVerwG, 13.09.2001 - 6 PB 9.01
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und …
- BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines …
- BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90
Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis
- BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung
- BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 8.99
Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern auf freien und zur …
- BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und …
a) Arbeitgeber im Sinne von § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG ist derjenige, der beim Vertragsschluss Vertragspartner des Arbeitnehmers wäre (vgl. Beschlüsse vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 - BVerwGE 119, 270 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 23 S. 25, vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 14 …und vom 8. Juli 2008 - BVerwG 6 P 14.07 - juris Rn. 12).Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist dann unzumutbar, wenn der Arbeitgeber dem Jugendvertreter zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung keinen ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz bereitstellen kann (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 295 f. bzw. Rn. 19).
a) Für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für ein Mitglied der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Verfügung steht, kommt es allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 296 ff. bzw. Rn. 20 ff.).
Denn damit erlischt gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 4, § 60 Abs. 4 BPersVG seine Mitgliedschaft in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 297 bzw. Rn. 23).
Da es auf den jeweiligen Geschäftsbereich der übergeordneten Dienststelle ankommt, ist die Betrachtungsweise jedenfalls typischerweise enger als eine undifferenzierte arbeitgeberbezogene Beurteilung, welcher der Senat im Beschluss vom 1. November 2005 (a.a.O. S. 299 bzw. Rn. 27) entgegengetreten ist.
dd) Soweit dem Senatsbeschluss vom 1. November 2005 (a.a.O. S. 296 bzw. Rn. 21) zu entnehmen ist, dass für den Weiterbeschäftigungsanspruch auch eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung allein die Ausbildungsdienststelle maßgeblich sein soll, wird daran aus den vorgenannten Gründen nicht mehr festgehalten.
Damit ist freilich die inhaltliche Deckungsgleichheit zwischen dem Ausbildungsverhältnis und dem kraft gesetzlicher Fiktion begründeten Arbeitsverhältnis nicht mehr im vollen Umfang gegeben (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 297 f. bzw. Rn. 24).
Freilich hat der Senat einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters in einer anderen Dienststelle für möglich gehalten, wenn der öffentliche Arbeitgeber bei anderen Auszubildenden entsprechend verfährt und der Jugendvertreter sich spätestens mit dem eigenen Weiterbeschäftigungsverlangen (hilfsweise) damit einverstanden erklärt hat (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 298 f. und 309 bzw. Rn. 26 f. und 48 unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 6. November 1996 - 7 ABR 54.95 - BAGE 84, 294 ).
Waren in der Plankostenrechnung 2006 für die Hauptverwaltung Berlin Dauerstellen für Angestellte mit der von der Beteiligten zu 1 erworbenen Qualifikation ausgewiesen und war eine solche Stelle am 20. Juni 2006 frei, so war diese Stelle vorrangig mit der Beteiligten zu 1 zu besetzen (vgl. zum Staatlichen Haushaltsplan: Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 300 bzw. Rn. 29).
Sollte der Präsident der Hauptverwaltung Berlin auf der Grundlage einer derartigen Zuweisung entschieden haben, auf ihm für das Geschäftsjahr 2006 zugewiesenen Stellen Arbeitsplätze zu schaffen oder beizubehalten, die der Qualifikation der Beteiligten zu 1 entsprachen, so wäre ein derartiger ab 20. Juni 2006 freier Arbeitsplatz vorrangig mit ihr zu besetzen gewesen (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 303 bzw. Rn. 33).
- VGH Bayern, 15.11.2022 - 17 P 22.21
Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden als Jugendvertreter nach …
Das gilt regelmäßig bei einer Besetzung, die innerhalb von drei Monaten vor dem vereinbarten Ende des Ausbildungsverhältnisses vorgenommen wird, wenn der Auszubildende während dieses Zeitraums Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist (im Anschluss an BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 37 m.w.N.;… B.v. 9.3.2017 - 5 P 5.15 - PersV 2017, 298 Rn. 18).Auf dieser Ebene der Entscheidungsfindung beschränkt sich die Wirkung von Art. 9 BayPVG auf eine Missbrauchskontrolle: Die Weiterbeschäftigung ist ausnahmsweise dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (im Anschluss an BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 32 m.w.N.;… B.v. 11.3.2008 - 6 PB 16.07 - NZA-RR 2008, 445 Rn. 9;… B.v. 26.5.2009 - 6 PB 4.09 - ZTR 2009, 447 Rn. 15;… B.v. 12.10.2009 - 6 PB 28.09 - NZA-RR 2010, 111 Rn. 4 m.w.N.).
Die Stelle ist vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen, es sei denn, die Weiterbeschäftigung ist aus gewichtigen Gründen ausnahmsweise unzumutbar, etwa weil Mitbewerber objektiv wesentlich fähiger und geeigneter sind (im Anschluss an BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 33 m.w.N.).
Der antragstellende Freistaat ... ist vorliegend "Arbeitgeber" des Beteiligten zu 1 i.S.d. Art. 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayPVG, weil er bei der gedachten Vereinbarung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses dessen Vertragspartner wäre (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 14 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 17 P 14.1220 - BayVBl 2016, 271 Rn. 22); denn die Personalverwaltung ist eine staatliche Aufgabe, welche Hochschulen gemäß Art. 12 Abs. 3 Nr. 1 BayHSchG für den Freistaat ... wahrnehmen.
Hinzu kommt, dass nach der zu § 9 BPersVG a.F. ergangenen, aber auch auf Art. 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BayPVG übertragbaren Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 25) das dem Auszubildenden nach einer Vorschrift wie Art. 9 BayPVG zustehende Schutzniveau gerade mit Blick auf die Wesensverschiedenheit der beiden Fallgestaltungen nicht in jeder Hinsicht demjenigen entsprechen muss, welches einem Arbeitnehmer in solchen Funktionen durch Art. 47 BayPVG und § 15 KSchG garantiert ist (BVerwG, B.v. 1.11.2005 a.a.O.), wobei zu sehen ist, dass das Ausbildungsverhältnis stets auf das Ausbildungsziel ausgerichtet ist, selbst aber gerade noch kein Arbeitsverhältnis darstellt.
Das gilt regelmäßig bei einer Besetzung, die innerhalb von drei Monaten vor dem vereinbarten Ende des Ausbildungsverhältnisses vorgenommen wird (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 37 m.w.N.), wenn der Auszubildende während dieses Zeitraums Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist (…vgl. BVerwG, B.v. 9.3.2017 - 5 P 5.15 - PersV 2017, 298 Rn. 18; zu Ausnahmemöglichkeiten siehe 2.3.1.).
Denn der Arbeitgeber muss innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums des Art. 9 Abs. 2 BayPVG mit einem Übernahmeverlangen rechnen (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 a.a.O.;… BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 17 P 14.1220 - BayVBl 2016, 271 Rn. 24 m.w.N.).
Auf dieser Ebene der Entscheidungsfindung beschränkt sich die Wirkung von Art. 9 BayPVG auf eine Missbrauchskontrolle: Die Weiterbeschäftigung ist ausnahmsweise dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 32 m.w.N.;… B.v. 11.3.2008 - 6 PB 16.07 - NZA-RR 2008, 445 Rn. 9;… B.v. 26.5.2009 - 6 PB 4.09 - ZTR 2009, 447 Rn. 15;… B.v. 12.10.2009 - 6 PB 28.09 - NZA-RR 2010, 111 Rn. 4 m.w.N.).
Zwar mag durch diesen Vermerk der Eindruck entstanden sein, es hätten doch Haushaltsmittel für die Schaffung einer weiteren befristeten Stelle zur Verfügung gestellt werden können, die mit dem Beteiligten zu 1 hätte besetzt werden können, weil er sich in seinem Weiterbeschäftigungsbegehren vom 28. Juni 2019 hilfsweise auch mit einer befristeten Beschäftigung einverstanden erklärt hatte (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 26 m.w.N.).
Jedoch ist der Arbeitgeber durch Art. 9 BayPVG nicht gehalten, neue Arbeitsplätze zu schaffen, um Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach Beendigung ihrer Ausbildung einen solchen - wenn auch nur befristet - zur Verfügung stellen zu können (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 a.a.O. Rn. 32).
Die Stelle ist vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen, es sei denn, die Weiterbeschäftigung ist aus gewichtigen Gründen ausnahmsweise unzumutbar, etwa weil Mitbewerber objektiv wesentlich fähiger und geeigneter sind (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 33 m.w.N.).
Das ist ein legitimes Ziel i.S.d. § 10 Satz 1 AGG (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 42).
- BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis; …
Die Weiterbeschäftigung ist dann unzumutbar im Sinne von § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, wenn der Arbeitgeber dem Jugendvertreter zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung keinen auf Dauer angelegten, ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz bereitstellen kann (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 S. 37 m.w.N.).Liegt eine der Qualifikation des Jugendvertreters entsprechende Zweckbestimmung des Haushaltsgesetzgebers nicht vor, so ist ein freier Arbeitsplatz nicht deswegen vorhanden, weil eine im maßgeblichen Zeitpunkt freie Stelle ohne Verstoß gegen das Haushaltsrecht mit dem Jugendvertreter besetzt werden könnte (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 300 f. bzw. S. 41).
Auf dieser Ebene der Entscheidungsfindung beschränkt sich die Wirkung von § 9 BPersVG auf eine Missbrauchskontrolle: Die Weiterbeschäftigung ist ausnahmsweise dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 302 f. bzw. S. 43).
Danach kommt es für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung steht, allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 296 bzw. S. 37).
Ein überzeugendes Argument für einen dienststellenübergreifenden Weiterbeschäftigungsanspruch lässt sich daraus nicht herleiten (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 297 bzw. S. 38).
Denn damit erlischt seine Mitgliedschaft im Personalrat bzw. in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 297 bzw. S. 38).
Freilich hat der Senat einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters in einer anderen Dienststelle für möglich gehalten, wenn der öffentliche Arbeitgeber bei anderen Auszubildenden entsprechend verfährt und der Jugendvertreter sich spätestens mit dem eigenen Weiterbeschäftigungsverlangen (hilfsweise) damit einverstanden erklärt hat (Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 298 f. und 309 bzw. S. 39 f. und 48 unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 6. November 1996 - 7 ABR 54/95 - BAGE 84, 294 ).
- OVG Saarland, 25.01.2008 - 4 A 13/07
Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden, der Mitglied der Ausbildungsvertretung …
z.B. BVerwG, Beschluss vom 01.11.2005 - 6 P 3/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 25; Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 9 Rdnr. 3.Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 10. Aufl. 2004, § 9 Rdnr. 12; Richardi/ Dörner/Weber, BPersVR, 3. Aufl. 2008, § 9 Rdnr. 46, 47; BVerwG, Beschluss vom 01.11.2005 - 6 P 3/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 46.
BVerwG, Beschluss vom 01.11.2005 - 6 P 3/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 34.
BVerwG, Beschluss vom 01.11.2005 - 6 P 3/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 23.
BVerwG, Beschluss vom 01.11.2005 - 6 P 3/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 23, 25.
BVerwG, Beschluss vom 01.11.2005 - 6 P 3/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 26.
BVerwG, Beschluss vom 01.11.2005 - 6 P 3/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 28, 29, unter Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
- OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 7/05
Durchführung einer Missbrauchskontrolle auf der Ebene der Entscheidung über die …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber auch anderen Auszubildenden regelmäßig die Möglichkeit einräumt, in anderen Dienststellen weiterbeschäftigt zu werden und der Jugend- und Auszubildendenvertreter sein Weiterbeschäftigungsverlangen über die Dienststelle hinaus erstreckt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -, NVwZ 2006, 344).c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat primär der Haushaltsgesetzgeber darüber zu entscheiden, ob in der Ausbildungsdienststelle ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -, a.a.O., Beschl. v. 02.11.1994 - 6 P 39.93 -, BVerwGE 97, 68).
Hier ist dann auf die selbständige Verwaltungseinheit abzustellen (vgl. für den Hochschulbereich: BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, - 6 P 3/05 -, a.a.O.).
Auf dieser Ebene der Entscheidungsfindung - also auf der Ebene der Stellenschaffung - beschränkt sich die Wirkung von § 9 BPersVG bzw. § 58 NPersVG auf eine Missbrauchskontrolle: Die Weiterbeschäftigung ist in dieser Hinsicht nur dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (vgl. zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschl. v. 12.11.1997 - 7 ABR 73/96 -, BAGE 87, 105; für § 9 BPersVG im Hochschulbereich: BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, - 6 P 3/05 -, a.a.O.).
Auf dieser zweiten Entscheidungsebene, nämlich derjenigen der Stellenbesetzung, kommt der in § 9 BPersVG bzw. § 58 NPersVG normierte qualifizierte Diskriminierungsschutz umfassend zum Tragen, welcher selbst dann eintritt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitgeber den Betroffenen nicht wegen seiner Tätigkeit für die Jugend- und Auszubildendenvertretung benachteiligt hat (vgl. in Bezug auf § 9 BPersVG im Hochschulbereich: BVerwG, v. 01.11.2005, - 6 P 3/05 -, a.a.O. mit Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 24.04.1991 - BVerwG 6 PB 18.90 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 9 S. 33 f.; Beschl. v. 02.11.1994 - BVerwG 6 P 39.93 -, PersR 1995, 206).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es für die Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung gerade nicht aus, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Berufsausbildungsverhältnisses ein freie Stelle ohne Verstoß gegen das Haushaltsrecht mit dem Jugendvertreter besetzt werden könnte (BVerwG, v. 01.11.2005, - 6 P 3/05 -, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 1872/06 vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 2003 - 6 P 11.03 -, BVerwGE 119, 270 = PersR 2004, 60, und vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, BVerwGE 124, 292 = PersR 2006, 382 = PersV 2006, 150.
vgl. BVerwG, z.B. Beschlüsse vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O., und vom 17. Mai 2000 - 6 P 8.99 -, PersR 2000, 419 = ZfPR 2000, 232, jeweils m.w.N.
vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O.; zur Dienststellenbezogenheit ferner OVG NRW, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 A 5787/98.PVL - PersV 1999, 568; OVG Rheinland-Pfalz vom 9. Februar 2006 - 5 A 11117/05.OVG -, PersV 2006, 432; Thüringer OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 5 PO 1488/04 -, PersV 2006, 392; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Oktober 2007 - 5 L 11/06 -, PersR 2006, 28; Ilbertz/Wid-maier, BPersVG, 10. Aufl., § 9 Rn. 16; kritisch Lorenzen u.a., BPersVG, § 9 Rn. 83.
vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O.; zu § 78a BetrVG ferner BAG, Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 -, BAGE 68, 187 (195), und vom 6. November 1996 - 7 ABR 54/95 -, BAGE 84, 294 (298).
vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O.; BAG, z.B. Beschluss vom 6. November 1996 - 7 ABR 54/95 -, a.a.O., S. 298 f.
vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O., m.w.N.
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 60 PV 1.07
Personalvertretungsrecht: Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und …
Arbeitgeber i.S.v. § 9 Abs. 4 BPersVG ist - als Vertragspartner der Auszubildenden (BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3/05 -, Juris, Rdn. 16 des Ausdrucks) - das Land Berlin; nachdem im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG für den Arbeitgeber derjenige handelt, der ihn gerichtlich zu vertreten hat (…BVerwG, a.a.O., Rdn. 17), ist der Auflösungsantrag hier zutreffend durch das Bezirksamt Mitte von Berlin angebracht worden (vgl. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung sowie § 10 Abs. 4 PersVG Bln, wonach der Auflösungsantrag von der "Dienststelle" angebracht wird).Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses ist danach unzumutbar, wenn der Arbeitgeber des Jugend- und Auszubildendenvertreters keinen auf Dauer angelegten Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung bereitstellen kann, der dessen Ausbildung entspricht und ihn sowohl hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als auch hinsichtlich der Vergütung und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten einem Beschäftigten gleichstellt, der vom Arbeitgeber für eine vergleichbare Tätigkeit ausgewählt und eingestellt worden ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 6 P 5.98 -, PersR 2000, 156, 157 m.w.N.; std. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 9. August 2005 - OVG 62 PV 2.05 -, S. 7 EA), wobei es für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung gestellt werden kann, grundsätzlich allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 -, BVerwGE 72, 154, 160; Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3/05 -, Juris, Rdn. 22 ff. des Ausdrucks).
Diese Bestimmung soll und will dem Jugendvertreter keine Beschäftigungsgarantie vermitteln (s. etwa BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3/05 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2005 - OVG 62 PV 2.05 -, S. 12 EA), den er ohne die Zugehörigkeit zur Personalvertretung nicht hätte und den auch kein anderer Ausgebildeter hätte (s. zu Art. 9 des BayPVG der Bayerische VGH, Beschluss vom 4. Februar 1987 - Nr. 17 C 86.03523 -, ZBR 1988, 137); dies würde eine sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung des Jugendvertreters insbesondere gegenüber anderen Ausgebildeten darstellen, die während ihrer Ausbildung nicht als Jugendvertreter fungiert haben und die so von § 9 Abs. 4 BPersVG nicht beabsichtigt ist.
Von daher ist er, anders als die Beteiligten meinen, auch nicht gehalten, "Stellenreste" oder "Stellenanteile" zusammenzuführen, um der Beteiligten zu 1) eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, ganz zu schweigen davon, dass es auch nicht auf das Vorhandensein von Stellenresten oder einer Stelle, sondern auf das Vorhandensein eines ausbildungsadäquaten, auf Dauer angelegten und gesicherten Arbeitsplatzes ankommt (s. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005, a.a.O., Juris-Ausdruck Rdn. 21, m.w.N.).
Will der Jugend- und Auszubildendenvertreter indessen auch zu geänderten Bedingungen weiter beschäftigt werden - vorliegend im Bereich der Parkraumbewirtschaftung, in dem angeblich Bedarf bestanden haben soll -, ist zumindest erforderlich, dass er spätestens mit dem eigenen Weiterbeschäftigungsverlangen zu erkennen gibt, zu welchen abweichenden Arbeitsbedingungen er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2005, a.a.O., Juris-Ausdruck, Rdn. 28).
- BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und …
Über die Auswirkungen einer Besetzungssperre auf die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG ist zu entscheiden, wenn Stellen vorhanden sind, deren Zweckbestimmung auf die Qualifikation des Jugendvertreters zugeschnitten ist, so dass der Besetzung der Stelle mit dem Jugendvertreter ohne den Einstellungsstopp nichts im Wege stünde (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 47).Seine Weiterbeschäftigung ist zumutbar, wenn die Entscheidung der Dienststelle über die Verwendung freier Stellen erkennbar das Ziel verfolgte, seine Anstellung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 300 ff. bzw. Rn. 30 ff. , vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30 Rn. 9 …und vom 26. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 4.09 - [...] Rn. 15).
Zwar kann sich der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig nicht auf die Besetzung eines innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende frei gewordenen Arbeitsplatzes berufen, weil er innerhalb dieses Zeitraumes gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG mit einem Übernahmeverlangen des Jugendvertreters rechnen muss (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 305 bzw. Rn. 37).
Im vorliegenden Fall musste die Antragstellerin jedoch nicht mit einem sich auf die Bundesnetzagentur erstreckenden Übernahmeverlangen des Beteiligten zu 1 rechnen, weil es nach der damaligen Senatsrechtsprechung auch für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen lediglich auf freie Arbeitsplätze in der Ausbildungsdienststelle ankam (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 296 bzw. Rn. 21).
Darauf bezieht sich die Ermittlungspflicht des Gerichts (vgl. zum Untersuchungsgrundsatz im Auflösungsprozess: Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 306 f. bzw. Rn. 38 ff. …und vom 26. Mai 2009 a.a.O. Rn. 5 ff.).
- BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG
Sie steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der vergleichbaren Vorschrift des § 9 BPersVG, nach der es für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugend- und Auszubildendenvertreter zur Verfügung steht, allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle ankommt (BVerwG 1. November 2005 - 6 P 3/05 - BVerwGE 124, 292 = AP BPersVG § 9 Nr. 17, zu II 3 a der Gründe; 15. Oktober 1985 - 6 P 13.84 - BVerwGE 72, 154, zu II der Gründe). - OVG Niedersachsen, 12.09.2014 - 18 LP 1/14
Definitionsrecht des Eigenbetriebs einer Stadt beim Anforderungsprofil für freie …
Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, BVerwGE 124, 292; Beschl. v. 09.09.1999 - 6 P 5.98 -, BVerwGE 109, 295).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat primär der Haushaltsgesetzgeber darüber zu entscheiden, ob in der Ausbildungsdienststelle ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O., Beschl. v. 02.11.1994 - 6 P 39.93 -, BVerwGE 97, 68).
Hier ist dann auf die selbständige Verwaltungseinheit abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, - 6 P 3.05 -, a.a.O.;… Beschl. d. Sen. v. 28.11.2007, a.a.O.).
Die Weiterbeschäftigung ist in dieser Hinsicht nur dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (vgl. zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschl. v. 12.11.1997 - 7 ABR 73/96 -, BAGE 87, 105; für § 9 BPersVG im Hochschulbereich: BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, - 6 P 3.05 -, a.a.O.).
Ein freier Arbeitsplatz ist nicht deswegen vorhanden, weil eine im maßgeblichen Zeitpunkt freie Stelle ohne Verstoß gegen das Haushaltsrecht besetzt werden könnte (BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, a.a.O.).
Denn auch wenn Arbeitsaufgaben vorhanden sind, mit deren Verrichtung ein Jugend- und Auszubildendenvertreter betraut werden könnte, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, alle Instrumente des Haushaltsrechts auszuschöpfen, um einen solchen Arbeitsplatz auch tatsächlich zu schaffen (BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, a.a.O.).
- VG Hannover, 24.06.2015 - 17 A 11060/14
Auflösungsantrag; Ersatzmitglied; Feststellungsantrag; Jugend- und …
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - PL 15 S 533/08
Jugendvertreter; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Unzumutbarkeit der …
- BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 13.08
Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; Auflösungsantrag des öffentlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 3046/06
Auflösen eines begründeten Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst aus …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2016 - 5 A 10002/16
Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Verlangen eines Jugend- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 1 A 4443/06
Rechtsgrundlage für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines …
- OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 17 LP 4/17
Beantworten der Frage des Vorliegens eines ausbildungsadäquaten …
- OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 3/16
Ankommen des Vorliegens eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes für das …
- BVerwG, 09.03.2017 - 5 P 5.15
Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis …
- BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13
Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin und …
- BVerwG, 08.07.2013 - 6 PB 11.13
Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Stellenplan der Gemeinde; Aufteilung …
- BVerwG, 07.12.2009 - 6 PB 34.09
Besetzung einer freien Haushaltsplanstelle mit einem Jugendvertreter nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 3871/06
Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der …
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 421/07
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters und Auszubildendenvertreters im …
- BVerwG, 18.08.2010 - 6 P 15.09
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung eines gesetzlichen …
- VG Ansbach, 06.02.2014 - AN 7 P 13.01847
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Ersatzmitglieds der Jugend- und …
- BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Vertretung des öffentlichen …
- BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Besetzung freier Stellen mit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2006 - 5 A 11117/05
Kein personalvertretungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 BPersVG …
- BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 61 PV 6.17
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters; Unzumutbarkeit der …
- BVerwG, 24.05.2012 - 6 PB 5.12
Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2007 - 62 PV 11.06
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; Bereich der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 5 L 7/16
Übernahme eines Auszubildenden nach PersVG ST 2004 § 9
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 61 PV 12.12
Jugendvertreterin; Weiterbeschäftigung; Ausbildung zur Justizfachangestellten; …
- OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 18 LP 9/06
Auflösung eines nach § 58 Abs. 2 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz …
- OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
Personalvertretungsrecht der Länder; Unzumutbarkeit des …
- VG Ansbach, 16.11.2021 - AN 8 P 19.01411
Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden als Jugendvertreter …
- OVG Sachsen, 01.04.2009 - PL 9 A 552/08
Personalvertretungsrecht; Weiterbeschäftigungsanspruch des …
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14
Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines …
- BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 14.08
Begehrung der Auflösung des nach § 9 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz …
- BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 14.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des …
- BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 11.13
Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen …
- BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 10.13
Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen …
- BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 15.08
- BVerwG, 26.05.2009 - 6 PB 4.09
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung des Auflösungsbegehrens …
- BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 7.09
- OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06
Zurechnung als "unternehmensbezogenes Geschäft" bei Stellung eines Antrags auf …
- VG Köln, 07.11.2012 - 34 K 4168/12
Anspruch eines Bauzeichners auf Übernahme in ein unbefristetes …
- VG Magdeburg, 15.06.2012 - 11 A 21/11
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, das durch das Weiterbeschäftigungsverlangen …
- VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 1868/12
Personalvertretungsrecht der Länder
- VG Magdeburg, 04.08.2014 - 11 A 12/12
Personalvertretungsrecht: Auflösung eines gesetzlich fingierten …
- VG Düsseldorf, 16.09.2010 - 34 K 3876/10
Rechtmäßigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und …
- VG Köln, 21.12.2010 - 33 K 4311/10
Auflösung eines auf unbestimmte Zeit gem. § 9 Abs. 2 …
- VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- BVerwG, 18.11.2008 - 6 PB 22.08
Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Zusammenführung von sog. …
- BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 13.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 62 PV 2.09
- BVerfG, 21.03.2015 - 1 BvR 2031/12
Beschränkung der Weiterbeschäftigungspflicht von Mitgliedern der Jugend- und …
- BVerwG, 12.11.2012 - 6 P 1.12
Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers; Rechtsanwaltskosten des …
- BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 11.14
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 61 PV 14.12
Jugend- und Auszubildendenvertreter; Mitglied in der "Gesamtjugend- und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2013 - 5 L 7/12
Übernahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- OVG Thüringen, 25.10.2007 - 5 PO 527/06
Personalvertretungsrecht der Länder; Unzumutbarkeit des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 62 PV 2.09
Personalvertretungsrecht - Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses - …
- BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 15.07
Voraussetzungen des § 9 Abs. 4 S. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG); …
- BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung …
- BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08
Gehörsrüge wegen Überraschungsentscheidung; Rechtsgespräch im Anhörungstermin.
- VGH Hessen, 25.06.2009 - 22 A 1895/08
Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern bei einer Stadtverwaltung
- OVG Sachsen, 09.10.2008 - PL 9 B 416/06
Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung mangels freier Stellenplätze; …
- VG Saarlouis, 26.02.2008 - 9 K 1498/07
Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertreter bei Haushaltssperre, …
- VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.159
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- OVG Sachsen, 21.08.2009 - PB 8 A 29/08
Weiterbeschäftigungsanspruch; Einstellungsstopp; interne Ausschreibung
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters; Wahl zum Mitglied der Jugend- …
- VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.160
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- VGH Bayern, 11.12.2012 - 17 P 11.2748
Für den Schutz nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG ist nicht auf die Amtszeit der dort …
- BVerwG, 09.12.2009 - 6 PB 35.09
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Freihalten eines Arbeitsplatzes; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - 60 PV 8.15
Arbeitsverhältnis; Jugendvertreter; Auflösung; Unzumutbarkeit der …
- VG Karlsruhe, 31.01.2014 - PL 12 K 1682/13
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenverteters
- VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.161
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugend- und Auszubildendenvertreters
- BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 1.07
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Besetzungssperre des …
- VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 14.1220
Teilt der für Erklärungen im Arbeitsverhältnis Zuständige (hier der Kanzler der …
- VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugendvertreters
- BVerwG, 18.01.2012 - 6 PB 21.11
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu geänderten Arbeitsbedingungen.
- OVG Niedersachsen, 28.09.2015 - 18 LP 2/15
Auflösungsantrag; Bestenauslese; Jugend- und Auszubildendenvertreter; …
- BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Erheblichkeit von unter Beweis …
- VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12
Übernahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters in ein unbefristetes …
- BVerwG, 23.11.2010 - 6 P 2.10
Darlegungsanforderungen bei Besetzungsrüge; Erörterung im …
- VG Karlsruhe, 19.11.2010 - PL 12 K 1468/10
Personalvertretungsrecht: Übernahme von Auszubildenden in ein unbefristetes …
- VG Berlin, 13.11.2014 - 71 K 1.14
Personalvertretungsrecht: Weiterbeschäftigungsanspruch des …
- VG Magdeburg, 15.07.2014 - 10 A 1/13
Personalvertretungsrecht: Auflösung eines gesetzlich fingierten …
- VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 10.01330
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugendvertreters
- VG Köln, 06.11.2009 - 33 K 4601/09
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwischen der Bundesnetzagentur und einem …
- BVerwG, 25.06.2009 - 6 PB 14.09
- VG Meiningen, 07.07.2010 - 3 P 50011/09
Weiterbeschäftigung eines als Jugendvertreter und Auszubildendenvertreter tätigen …
- VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 11.00509
Weiterbeschäftigungsanspruch eines örtlichen Jugendvertreters
- VG Köln, 12.10.2007 - 33 K 3087/07
Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden Fachangestellten für Bürokommunikation …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10
Jugendvertreter; Weiterbeschäftigung; Vorbereitungsdienst für den gehobenen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2007 - 62 PV 12.06
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters als …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 A 200/08
SächsPersVG § 9 Abs 4
- BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 3.07
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters für den …
- VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 3/06
Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Arbeitgeber; Arbeitsplatz; Auflösung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
Beachtlichkeit von Einwänden des Personalrats; Einstellung
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 60 PV 10.06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied der Jugend- und …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 B 709/09
Arbeitsverhältnis, Jugend- und Auszubildendenvertreter
- VG Berlin, 16.09.2008 - 62 A 19.08
Weiterbeschäftigung eines JAV-Mitglieds nach der Ausbildung
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2007 - 5 L 18/06
Weiterbeschäftigung gemäß § 9 Abs. 4 PersVG LSA
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 61 PV 6.13
Jugend- und Auszubildendenvertreterin; Weiterbeschäftigung; Ausbildung zur …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 62 PV 10.12
Jugendvertreter; Tierpfleger; Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses; Antrag …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 B 709/07
Anspruch eines beim Staatlichen Vermessungsamt ausgebildeten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 L 9/12
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters nach Beendigung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 62 PV 2.10
Übernahme eines Ersatzmitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in ein …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 A 202/08
SächsPersVG § 9
- OVG Bremen, 26.03.2007 - P S 85/07
Ersetzung der Personalratszustimmung; Gegenstandswert
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2006 - 5 L 11/06
Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 61 PV 4.10
Jugend- und Auszubildendervertreterin; Weiterbeschäftigung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 62 PV 3.10
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Unzumutbarkeit der Tierpfleger; kein …
- OVG Sachsen, 27.04.2010 - PL 9 A 240/09
Weiterbeschäftigungsanspruch, Stellenplan, Stellenreste
- OVG Bremen, 26.03.2007 - P S 86/07
Ersetzung der Personalratszustimmung; Gegenstandswert
- BVerwG, 05.10.2006 - 6 PB 14.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des …
- OVG Sachsen, 24.03.2016 - 9 A 413/15
Auszubildender; Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; …
- VG Köln, 25.11.2013 - 33 K 4827/13
Zurverfügungstehen eines ausbildungsadäquaten, auf Dauer angelegten und …
- VG Köln, 24.09.2010 - 33 K 4117/10
Bindung einer Weiterbeschäftigungspflicht eines öffentlichen Arbeitgebers an das …
- VG Göttingen, 26.08.2016 - 7 A 3/15
JAV; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Weiterbeschäftigungsverlangen
- VG Berlin, 20.05.2010 - 61 K 16.09
Jugend- und Auszubildendenvertretung; Auszubildender; Ausgebildeter; Gärtner; …
- VG Berlin, 16.09.2008 - 62 A 14.08
Einstellungsstopp und Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugend- und …
- VG Saarlouis, 18.12.2006 - 8 K 3/06
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- OVG Sachsen, 09.09.2021 - 9 A 544/20
Jugend- und Auszubildendenvertretung; Weiterbeschäftigung; Auflösung; unzumutbare …
- VG Karlsruhe, 09.09.2011 - PL 12 K 479/11
Keine Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters am Karlsruher Institut für …
- VG Berlin, 20.11.2012 - 72 K 19.12
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; kurz vor der …