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   BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02   

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BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02 (https://dejure.org/2003,3477)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2003 - 6 P 8.02 (https://dejure.org/2003,3477)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 6 P 8.02 (https://dejure.org/2003,3477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    HmbPersVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport.

  • Bundesverwaltungsgericht

    HmbPersVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport

  • Wolters Kluwer

    Einsatz von Mitarbeitern einer Fremdfirma beim Krankentransport in einem Universitätsklinikum - Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Mitbestimmungspflichtige Einstellungen - Eingliederung von Mitarbeitern eines externen Krankentransportanbieters

  • Judicialis

    HmbPersVG § 87 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbPersVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Personalvertretungsrecht - Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 623 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.06.2002 - 6 P 12.01

    Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Als Grundlage für die Eingliederung kommen aber auch mehrseitige Rechtsbeziehungen in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214, 221 f. und vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - PersR 2002, 467, jeweils m.w.N.).

    Sämtliche Regelungen, die die Zeit der Tätigkeit betreffen wie etwa die Dauer der Arbeitszeit, Dienst- und Rufbereitschaften, Überstunden und ihre Vergütung, Gewährung von Urlaub einschließlich Urlaubs- und Vertretungsplanung trifft das externe Unternehmen unabhängig vom Beteiligten (vgl. demgegenüber BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; ähnlich Beschluss des Senats vom 18. Juni 2002, a.a.O.).

    Das Mitbestimmungsrecht gibt dem Personalrat Gelegenheit, im Interesse der von ihm repräsentierten Belegschaft zu prüfen, ob die aufzunehmenden Mitarbeiter sich ohne Gefährdung des Betriebsfriedens integrieren lassen, ob sie die notwendige berufliche Qualifikation mitbringen und ob ihre Aufnahme für die beim Klinikum Beschäftigten etwa zu einer ungerechtfertigten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Als Grundlage für die Eingliederung kommen aber auch mehrseitige Rechtsbeziehungen in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214, 221 f. und vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - PersR 2002, 467, jeweils m.w.N.).

    Die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur Frage, wann Mitarbeiter von Fremdunternehmen in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert sind und daher eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG vorliegt, können, wovon der beschließende Senat bereits früher ausgegangen ist (vgl. z.B. Beschluss vom 6. September 1995, a.a.O., S. 223), auf das Personalvertretungsrecht übertragen werden.

    Für eine Eingliederung spricht nicht bereits der Gegenstand der zu erbringenden Leistungen (vgl. Beschluss vom 6. September 1995, a.a.O., S. 223 f.).

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Es beinhaltet Anleitungen zur Vorgehensweise und weiterhin zur Motivation des Mitarbeiters, die nicht Inhalt des werkvertraglichen Anweisungsrechts sind (vgl. BAG, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 110).

    Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG lässt sich auch nicht dahin erweiternd auslegen, dass die Entscheidung der Dienststelle, die Erfüllung von Aufgaben externen Unternehmen zu übertragen, als solche der Mitbestimmung unterliegt, wie dies etwa in § 72 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG vorgesehen ist (zu den Grenzen der Auslegung des Begriffs "Einstellung" vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 103; zur entsprechenden Rechtslage nach § 99 BetrVG 1972 BAG, Beschlüsse vom 5. März 1991, a.a.O., S. 299, und vom 1. Dezember 1992, a.a.O.).

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Das Erscheinungsbild der Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen eines Dienst- oder Werkunternehmers kann mit dem der Tätigkeit der Bediensteten übereinstimmen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290, 296 ff. und vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG lässt sich auch nicht dahin erweiternd auslegen, dass die Entscheidung der Dienststelle, die Erfüllung von Aufgaben externen Unternehmen zu übertragen, als solche der Mitbestimmung unterliegt, wie dies etwa in § 72 Abs. 3 Nr. 7 NWPersVG vorgesehen ist (zu den Grenzen der Auslegung des Begriffs "Einstellung" vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 103; zur entsprechenden Rechtslage nach § 99 BetrVG 1972 BAG, Beschlüsse vom 5. März 1991, a.a.O., S. 299, und vom 1. Dezember 1992, a.a.O.).

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Von dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Weisungsrecht sind die Anordnungen zu unterscheiden, die im Rahmen eines Werkvertrags üblich sind (vgl. BAG, Beschlüsse vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; und vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Von dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Weisungsrecht sind die Anordnungen zu unterscheiden, die im Rahmen eines Werkvertrags üblich sind (vgl. BAG, Beschlüsse vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; und vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Von dem für ein Arbeitsverhältnis typischen Weisungsrecht sind die Anordnungen zu unterscheiden, die im Rahmen eines Werkvertrags üblich sind (vgl. BAG, Beschlüsse vom 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; und vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Beim Krankentransport handelt es sich um eine absonderbare Tätigkeit (vgl. dazu BAG, Beschlüsse vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201, 207 und vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142, 151).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Sämtliche Regelungen, die die Zeit der Tätigkeit betreffen wie etwa die Dauer der Arbeitszeit, Dienst- und Rufbereitschaften, Überstunden und ihre Vergütung, Gewährung von Urlaub einschließlich Urlaubs- und Vertretungsplanung trifft das externe Unternehmen unabhängig vom Beteiligten (vgl. demgegenüber BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; ähnlich Beschluss des Senats vom 18. Juni 2002, a.a.O.).
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91

    Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02
    Beim Krankentransport handelt es sich um eine absonderbare Tätigkeit (vgl. dazu BAG, Beschlüsse vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201, 207 und vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142, 151).
  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90

    Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - 20 A 281/13

    Personalgestellung, tariflich; Wahlberechtigung; Dienststellenzugehörigkeit;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 -, Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2 = PersR 2004, 148 = ZfPR 2003, 259.
  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als

    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 - (Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2) ab.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 18 LP 7/09

    Eingliederung von Mitarbeitern einer GmbH in die öffentliche Hand bei

    Die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur Frage, wann Mitarbeiter von Fremdunternehmen in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingegliedert sind und daher eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG vorliegt, können dabei auf das Personalvertretungsrecht übertragen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 2002 - 6 P 12.01 -, PersR 2002, 310; Beschl. v. 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 -, PersR 2003, 148, Beschl. v. 13. April 2004 - 6 PB 2.04 -, PersR 2004, 269; jew. m.w.N.).

    Bestand und besteht aber kein arbeitsrechtliches Weisungsrecht der H. gegenüber den Mitarbeitern der G., so reicht die Erfüllung anderer Kriterien wie die Nutzung einer gemeinsamen Infrastruktur, ein enges Zusammenwirken der Beschäftigten der Drittfirma mit den Beschäftigten des Auftraggebers sowie eine gemeinsame Außendarstellung im Internet usw. nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschl. v. 11. September 2001, a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 8. Januar 2003, a.a.O.) zur Annahme einer Eingliederung in die Dienststelle des H. nicht aus, da diese Kriterien kein hinreichendes Gewicht für die Ermittlung der Arbeitgeberstellung haben (so auch Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 60 PV 20.12

    Mitbestimmung; Mitwirkung; Einstellung; erwerbsfähige Leistungsberechtigte;

    Die Anwendung der Abgrenzungskriterien aus der Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei der Übertragung von Arbeitsaufgaben der Dienststelle auf Fremdunternehmen im Rahmen eines Werkvertrages (vgl. etwa Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 -, juris Rn. 10 ff. und Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 -, juris Rn. 26) vermag der Beschwerde ebenfalls nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04

    Mitbestimmung bei Einstellungen; Gestellungsvertrag zwischen Klinik und

    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 8. Januar 2003 - BVerwG 6 P 8.02 - (Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2016 - PL 15 S 408/15

    Beteiligung des Personalrats an der Arbeitsanweisung zum Ein- und Ausstempeln

    Ob die der ... gestellten Arbeitnehmer bereits nach dieser Vorschrift als Beschäftigte der Dienststelle "Universitätsklinikum ..." anzusehen sind, weil sie, wie das Verwaltungsgericht meint, durch die dem Klinikum verbliebene "Personalhoheit" und das vom Verwaltungsgericht angenommene "arbeitsorganisatorische Zusammenwirken" (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG, Beschluss vom 08.01.2003 - 6 P 8.02 -, Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2) trotz der Überlassung an die ... noch hinreichend in die Arbeitsorganisation auch des Klinikums eingebunden sind, bedarf keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 1 A 5002/04
    Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Zwar greife die vom Antragsteller erhobene Divergenzrüge nicht durch, da die Entscheidung des Fachsenats für Landespersonalvertretungssachen nicht von dem in der Beschwerdebegründung genannte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 - abweiche.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2015 - 20 A 1231/14

    Verweigerung der Zustimmung eines bei einer Agentur für Arbeit gebildeten

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - 6 P 48.78 -, BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 10 = PersV 1980, 236, vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2 = PersR 2004, 148 = ZfPR 2003, 259, und vom 22. Oktober 2007 - 6 P 1.07 -, NVwZ-RR 2008, 195 = PersR 2008, 23 = PersV 2008, 103 = ZTR 2008, 56.
  • ArbG Hamburg, 04.03.2010 - 7 Ca 319/09

    Zustandekommen eines fiktiven Arbeitsverhältnisses bei illegaler

    Ein solches (rein fachliches) Weisungsrecht ist sachbezogen und ergebnisorientiert, nicht jedoch - wie bei einem Arbeitsverhältnis üblich - personenbezogen und ablauforientiert (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 24.05.2008, 7 Bs 83/05.PVB, S. 9; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08.01.2003, 6 P 8/02 , [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2013 - 20 A 2092/12

    Verzicht auf das Erfordernis des Bestehens eines Beamtenverhältnisses oder

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 6 P 8.02 -, Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 2 = PersR 2004, 148 = ZfPR 2003, 259.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2014 - 20 A 2155/12

    Beschäftigteneigenschaft und die Dienststellenzugehörigkeit als Voraussetzung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 A 1471/04

    Umsetzung einer im Dienst des Kreises stehenden Beamtin innerhalb des

  • VGH Hessen, 06.12.2012 - 22 A 2050/11

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei einer (Neben-) Tätigkeit einer Beamtin für

  • ArbG Hamburg, 11.02.2010 - 7 Ca 319/09

    Zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Werk- sowie

  • VG Göttingen, 11.06.2013 - 7 B 1/13

    Abordnung; Arbeitgeberstellung; aufnehmende Dienststelle; Einstellung;

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