Rechtsprechung
   BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 42/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 1996, 36



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Die Ermächtigung eines Krankenhausarztes gemäß § 116 SGB V und § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV erfordert nach der Rechtsprechung des BSG entweder einen quantitativ-allgemeinen oder einen qualitativ-speziellen Versorgungsbedarf (stRspr: zB BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S 59; BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 111 f).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R  

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Zur Ermittlung der Bedarfssituation ist es sachgerecht und statthaft, die bereits niedergelassenen Ärzte nach ihrem Leistungsangebot und der Aufnahmekapazität ihrer Praxen zu befragen (vgl dazu zB BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S 60; SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R  

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Die Ermächtigung eines Krankenhausarztes gemäß § 116 SGB V und § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV erfordert nach der Rechtsprechung des BSG entweder einen quantitativallgemeinen oder einen qualitativ-speziellen Versorgungsbedarf (stRspr: zB BSGE 73, 25, 29 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29 f; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S 59 und Nr. 24 S 111 f; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16 mwN).
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  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot -

    Eine derartige Versorgungslücke kann sich nach der Rechtsprechung des Senats entweder daraus ergeben, daß in einem bestimmten Bereich zu wenige niedergelassene Ärzte vorhanden sind, um den Bedarf zu decken (quantitativ-allgemeiner Bedarf), oder daraus, daß ein Krankenhausarzt besondere, für eine ausreichende Versorgung notwendige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anbietet, die von den niedergelassenen Ärzten nicht bzw nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden (qualitativ-spezieller Bedarf; zum Ganzen vgl BSGE 56, 295, 297 f = SozR 5520 § 29 Nr. 4 S 13; SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S 59 und Nr. 14 S 76).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R  

    Ermächtigung - Krankenhausarzt

    Soweit sich aus dem Urteil vom 15. März 1995 (SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S 61) Abweichendes ergibt, wird daran nicht festgehalten.
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94  

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

    Unter diesem Gesichtspunkt bejaht der Senat in ständiger Rechtsprechung in Ermächtigungsfällen ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Ablauf des Zeitraums, für den die Ermächtigung ausgesprochen worden oder begehrt worden ist, wenn zu befürchten ist, daß die Zulassungsinstanzen die Ermächtigung auch in Zukunft in der im Revisionsverfahren beanstandeten Weise regeln werden (zuletzt Urteil des Senats vom 15. März 1995, 6 RKa 42/93, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95  

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an

    Eine Ermächtigung kann danach nur erteilt werden, wenn entweder in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht eine Versorgungslücke besteht, weil die Zahl der zugelassenen Vertragsärzte nicht ausreicht oder diese nicht in der Lage sind, bestimmte, für eine ausreichende Versorgung benötigte Leistungen anzubieten (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S 59).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Im Zusammenhang mit der Prüfung eines lokalen Versorgungsbedarfs ist es daher sachgerecht, die betreffenden Ärzte nach ihrem Leistungsangebot und ihrer Aufnahmekapazität zu befragen (für niedergelassene Ärzte jeweils: BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05  

    Vertragsärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und

    Die bei Entscheidung über einen Ermächtigungsantrag notwendige Bedarfsprüfung darf nämlich nicht dadurch ersetzt werden, dass sie für den Fall einer etwaigen Versorgungslücke vorsorglich auf Facharztüberweisungen beschränkt erteilt wird (so zutreffend: BSG, Urteil vom 15. März 1995, Az.: 6 RKa 42/93 m.w.N. und Schallen, Zulassungsverordnung für Ärzte etc., Kommentar, 4. Aufl. 2004, Rdnr. 694).
  • SG Marburg, 06.03.2006 - S 12 KA 97/06  

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung für ambulante Operationen

    So ist es zur Ermittlung der Bedarfssituation sachgerecht und statthaft, die bereits niedergelassenen Ärzte nach ihrem Leistungsangebot und der Aufnahmekapazität ihrer Praxen zu befragen (vgl. BSG v. 15.03.1995 - 6 RKa 42/93 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 11, juris Rn. 19; BSG v. 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - SozR 3-2500 § 101 Nr. 1, juris Rn. 19; BSG v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 m.w.N., juris Rn. 36).
  • LSG Hessen, 20.10.2010 - L 4 KA 68/09  

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - Erteilung einer bundesweit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1997 - L 11 Ka 139/96  

    Vertragsarztrecht

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2003 - L 4 KA 2/03  

    Sofortige Vollziehung der Sonderbedarfszulassung für diabetologische

  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 1062/06  

    Gleichzeitige Teilnahme an der haus- und fachärztlichen Versorgung

  • SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 301/10  

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Teilnahme an der

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