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   BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91   

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BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91 (https://dejure.org/1992,1387)
BSG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 6 RKa 5/91 (https://dejure.org/1992,1387)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 6 RKa 5/91 (https://dejure.org/1992,1387)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 471
  • DÖV 1993, 1013
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es, dem Rechtsuchenden in klarer Abgrenzung den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zu weisen (BVerfGE 49, 148, 164) [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76].
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Auch in diesem Fall verlangt das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot des vorhersehbaren und fairen gerichtlichen Verfahrens, daß solche Rechtsmittel, die nach den bisher geltenden Grundsätzen als formgerecht eingelegt anzusehen waren, nicht nachträglich für unzulässig erklärt werden (ebenso Urteil des 9. Senats des BSG vom 18. März 1987 - 9b RU 8/86 - in BSGE 61, 213, 214 = SozR 1500 § 67 Nr. 18; zum Vertrauensschutz bei Änderungen der Rechtsprechung zum materiellen Recht: BVerfGE 59, 128, 165 f; BVerfG HFR 1989, 395, 396).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Das bedeutet, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem jüngst ergangenen Beschluß vom 7. Juli 1992 -2 BvR 1631/90 - (DVBl 1992, 1531 = ZAR 1992, 178) erneut betont hat, daß bei Rechtsänderungen, welche die Zulässigkeit von Rechtsmitteln oder die Modalitäten ihrer Einlegung betreffen, das Vertrauen in den Fortbestand der Zulässigkeit eines bereits eingelegten Rechtsmittels in der Regel zu schützen ist.
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Das nötigt dazu, für eine Übergangszeit bis zur Veröffentlichung dieses Urteils in der von den Richtern des BSG herausgegebenen Entscheidungssammlung "Sozialrecht" (SozR) die unter Beifügung lediglich einer einfachen Abschrift der Zustimmungserklärung des Rechtsmittelgegners eingelegten Sprungrevisionen noch als zulässig zu behandeln (vgl BSGE 70, 240, 242 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 2).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes sind Rechtsmittelschriften und andere bestimmende Schriftsätze, von bestimmten Sonderfällen wie telegraphischer Einreichung abgesehen, vom Erklärenden eigenhändig zu unterschreiben (GmS-OGB BGHZ 75, 340, 349 [BGH 30.04.1979 - GmS-OGB - 1/78] = BVerwGE 58, 365 [BGH 30.04.1979 - OGB 1/78] = SozR 1500 § 164 Nr. 14 S 24; BSG SozR 1500 § 151 Nr. 3 S 6; BAG AP Nr. 46 zu § 518 ZPO; BFHE 136, 38).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83

    Einwilligung in Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (BGH) für die mit § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG inhaltsgleiche Vorschrift des § 566a Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) eine der Revisionsschrift beigefügte Fotokopie der (unterschriebenen) Zustimmungserklärung nicht ausreichen lassen (BGHZ 92, 76 = NJW 1984, 2890).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Sie kann auch nicht als Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG weitergeführt werden (zur generellen Zulässigkeit des Übergangs von der Anfechtungs- auf die Fortsetzungsfeststellungsklage noch während des Revisionsverfahrens vgl BSGE 56, 45, 50 [BSG 15.11.1983 - 1 S 10/82] = SozR 2100 § 70 Nr. 1), weil der Kläger den Ermächtigungsbescheid selber mit der Klage anfechten kann und damit ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des früheren Verwaltungsaktes nicht gegeben ist.
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Auch in diesem Fall verlangt das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot des vorhersehbaren und fairen gerichtlichen Verfahrens, daß solche Rechtsmittel, die nach den bisher geltenden Grundsätzen als formgerecht eingelegt anzusehen waren, nicht nachträglich für unzulässig erklärt werden (ebenso Urteil des 9. Senats des BSG vom 18. März 1987 - 9b RU 8/86 - in BSGE 61, 213, 214 = SozR 1500 § 67 Nr. 18; zum Vertrauensschutz bei Änderungen der Rechtsprechung zum materiellen Recht: BVerfGE 59, 128, 165 f; BVerfG HFR 1989, 395, 396).
  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes sind Rechtsmittelschriften und andere bestimmende Schriftsätze, von bestimmten Sonderfällen wie telegraphischer Einreichung abgesehen, vom Erklärenden eigenhändig zu unterschreiben (GmS-OGB BGHZ 75, 340, 349 [BGH 30.04.1979 - GmS-OGB - 1/78] = BVerwGE 58, 365 [BGH 30.04.1979 - OGB 1/78] = SozR 1500 § 164 Nr. 14 S 24; BSG SozR 1500 § 151 Nr. 3 S 6; BAG AP Nr. 46 zu § 518 ZPO; BFHE 136, 38).
  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59

    Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91
    Dagegen hat es der 3. Senat des BSG für den hier zu beurteilenden Fall, daß die Einwilligung in die Übergehung der Berufungsinstanz nach Zulassung der Revision außerhalb der mündlichen Verhandlung in einem gesonderten Schriftsatz erklärt wird, als ausreichend erachtet, wenn der Revisionskläger die schriftliche Erklärung des Rechtsmittelgegners, daß dieser in die Sprungrevision einwillige, dem BSG innerhalb der für die Einlegung der Revision bestimmten Frist in - unbeglaubigter - Fotokopie einreicht (Urteil vom 13. Februar 1964 - 3 RK 94/59 - in BSGE 20, 154, 155 f = SozR Nr. 17 zu § 161 SGG).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 RA 189/74

    Namensunterschrift - Wirksamkeit - Herauslesbarkeit des Namens - Erlernbarkeit

  • BSG, 30.06.1960 - GS 1/59
  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 533/84
  • BSG, 15.03.1978 - 1 RA 33/77

    Revisionskläger - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmungserklärung-Frist -

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 84/85
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Dafür spricht hier, dass das Sozialgerichtsverfahren bereits mit Klageerhebung im November 1994 begonnen hat und die Durchsetzung dieses Begehrens nicht an einer erst zwischenzeitlich strikter gewordenen Rechtsprechung scheitern darf (zum prozessualen Vertauensschutz bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung vgl zB BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 S 8; BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 5).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 8/96

    Nachweis der ordnungsgemäßen Zustimmung zur Sprungrevision

    Die Zustimmung zur Sprungrevision ist nicht ordnungsgemäß nachgewiesen, wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich eine einfache Fotokopie der Zustimmungserklärung vorgelegt wird (Anschluß an BSG vom 2.12.1992 - 6 RKa 5/91 = SozR 3-1500 § 161 Nr. 3; BSG vom 31.8.1994 - 4 RA 25/93 = SozR 3-8570 § 11 Nr. 2).

    Jedoch haben in späteren Entscheidungen sowohl der 6. Senat (Urteil vom 2. Dezember 1992 <SozR 3-1500 § 161 Nr. 3>) als auch der 4. Senat des BSG (Urteil vom 31. August 1994 <SozR 3-8570 § 11 Nr. 2>) dem Beschluß des Großen Senats entnommen, daß dieselben Formerfordernisse auch dann zu beachten sind, wenn die Zustimmung außerhalb der mündlichen Verhandlung in einem gesonderten Schriftsatz erklärt wird.

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, die Zustimmungserklärung unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen einer Manipulationsgefahr im Einzelfall generell denselben formalen Anforderungen zu unterwerfen, die für die Rechtsmittelschrift selber und andere bestimmende Schriftsätze gelten (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 S 7).

    In den angeführten Urteilen des 4. und des 6. Senats (SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 S 8; SozR 3-8570 § 11 Nr. 2 S 14) ist bereits darauf hingewiesen worden, daß sich diese Entscheidung, wenn ihr auch formal betrachtet ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt, mit dem zuvor erwähnten Beschluß des Großen Senats inhaltlich nicht in Einklang bringen läßt, weil kein Grund ersichtlich ist, der es rechtfertigen könnte, an eine isolierte Zustimmungserklärung geringere formale Anforderungen zu stellen als an eine in der Sitzungsniederschrift protokollierte Einwilligung.

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Nachdem der Kläger gegen die Kürzungsbescheide für die Quartale III/1994 und IV/1994 jeweils rechtzeitig Widerspruch eingelegt hat, ist eine Einbeziehung dieser Bescheide in den Prozeß schließlich nicht deshalb geboten, weil aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des BSG möglicherweise darauf vertraut werden konnte, daß sich ein gesonderter Rechtsbehelf wegen der Rechtswirkungen des § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erübrige (zum Gesichtspunkt des prozessualen Vertrauensschutzes bei einer Änderung der Rechtsprechung: Urteil des Senats vom 2. Dezember 1992 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 S 8 f).
  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92

    Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis -

    Das BSG hat den gebotenen Vertrauensschutz in ähnlichen Fällen durch Wiedereinsetzung des Rechtsmittelführers in den vorigen Stand (BSGE 61, 213 = SozR 1500 § 67 Nr. 18) oder - wenn dies wie hier ausscheidet - durch Einräumung einer Übergangszeit zur Anpassung an die geänderte Rechtsprechung gewährt (vgl BSGE 70, 240, 241 = SozR 5533 Allg Nr. 1; Urteil vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 5/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Anders als in der durch Urteil vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 5/91 - entschiedenen Streitsache, in der der Senat einen Fortsetzungsfeststellungsantrag als unzulässig angesehen hat, weil der spätere Ermächtigungsbescheid auf einer geänderten Rechtsgrundlage ergangen war (insoweit in SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 nicht mit abgedruckt), kann dem Kläger bei der hier gegebenen Konstellation das geltend gemachte Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht abgesprochen werden.
  • BVerwG, 25.08.2005 - 6 C 20.04

    Sprungrevision; Zustimmung des Rechtsmittelgegners; Schriftform; Telefax; Kopie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 5. Juli 1984 - I ZR 102/83 - BGHZ 92, 76) und des Bundessozialgerichts (Urteil vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 5/91 - DöV 1993, 1013), der sich der Senat anschließt, ist die Sprungrevision nicht ordnungsgemäß eingelegt, wenn der Revisionsschrift lediglich eine unbeglaubigte Abschrift der schriftlichen Zustimmungserklärung des Rechtsmittelgegners beigefügt ist; vielmehr muss der Rechtsmittelführer zum Nachweis der Zustimmung des Rechtsmittelgegners grundsätzlich das Original der Zustimmungserklärung beim Gericht einreichen.

    Das ist nur dann der Fall, wenn eine dazu ermächtigte Stelle (z.B. Gericht oder Notar) die Übereinstimmung der Abschrift oder der Abstimmung mit dem Original beglaubigt hat; der Beglaubigungsvermerk des Anwalts reicht nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 1984, a.a.O.; BSG, Urteile vom 2. Dezember 1992, a.a.O. und vom 19. November 1996 - 1 RK 8/96 - SozR 3-1500 § 161 Nr. 11 = MDR 1997, 684; Pietzner, a.a.O., § 134 Rn. 15; Neumann, a.a.O., § 134 Rn. 55).

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

    Der 3. Senat hält an dieser Rechtsprechung in Ansehung der berechtigten Einwände des 6. Senats (Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1500 § 161 Nr. 3), des 4. Senats (BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 2) und des 2. Senats (BSG Urteil vom 10. März 1994 - 2 RU 22/93 - BKK 1995, 258) nicht fest.
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Einer solchen Telekopie kommt kein höherer Beweiswert zu als der Übersendung einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungserklärung, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 5/91 -, NZS 1993, 471) in Abweichung von der früheren Rechtsprechung (vgl. BSGE 20, 154 = SozR Nr. 17 zu § 161 SGG) nicht ausreicht.
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Künstler - allein

    Die bisherige Rechtsprechung beruhte auf dem Rechtssatz, daß die Zustimmungserklärung unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen einer Manipulationsgefahr im Einzelfall generell denselben formalen Anforderungen zu unterwerfen sei, die für die Rechtsmittelschrift selber und andere bestimmende Schriftsätze gelten (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 und 11).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93

    Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des 6. Senats des BSG (SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 mwN), daß die Vorlage einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungserklärung des Rechtsmittelgegners für eine Übergangszeit, die mit dem September 1993 abgelaufen ist, zur Fristwahrung ausreicht.
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 30/98 R

    Entgeltbescheid - Zulässigkeit und Zeitpunkt der Einlegung der Anfechtungsklage

  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 33/95

    Erstattung der im Verfahren vor dem Berufungsausschuß notwendigen Kosten

  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 38/04 R

    Anforderungen an die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision

  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 27/93

    Vergütungsfähigkeit - Leistungen

  • BSG, 09.10.2009 - B 4 AS 40/09 R

    Zulässigkeit der Sprungrevision im sozialgerichtlichen Verfahren; ordnungsgemäße

  • BSG, 05.04.2000 - B 6 KA 44/99 R

    Zulässigkeit der Sprungrevision

  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 22/93

    Erstattung der Kosten für eine stationäre Heilbehandlung - Voraussetzungen für

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 20/92

    Sprungrevision - Sitzungsprotokoll - Abschrift - Form

  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 10/92

    Übermittlung einer Zustimmungserklärung in der Sozialgerichtsbarkeit per Telefax;

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